Einer Person wurde im Krankenhaus ein Betäubungsmittel verabreicht, damit sie keine Schmerzen spürt. Sie blieb dann drei Tage lang ohne Bewusstsein. Soll sie das Gebet nachholen, wenn sie erwacht?
Ich habe diese Frage dem Shaykh ’Abdul’asiis Ibn Baas (möge Allah ihm barmherzig sein) gestellt, und er antwortete:
Wenn es sich dabei um drei Tage oder weniger handelt, soll man auf Basis der Analogie zum Schlafenden das Gebet nachholen. Wenn es sich um mehr Tage handelt, soll man das Gebet auf Basis der Analogie zu demjenigen, der seinen Verstand verloren hat, nicht nachholen. Wa-llahu a’lam (und Allah weiß es am besten).