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146830/04/2008

Das Urteil bezüglich des Tragens eines Nabelringes

Frage: 103996

Ist es erlaubt einen Bauchnabelring zu tragen, unter der Bedingung, dass der Bauch nicht aufgedeckt wird (bzw. bedeckt bleibt)?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Der Frau ist es erlaubt, Gold und Schmuck zu tragen, entsprechend der Tradition ihrer Gesellschaft. Dies aufgrund dessen, was von Ibn Majah (3595) überliefert wurde, über ʿAli Ibn Abi Talib – möge Allah zufrieden mit ihm sein-, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nahm etwas Seide in seine linke Hand und etwas Gold in seine rechte, erhob dann seine Hände und sagte: ‚Diese zwei sind für die Männer meiner Ummah verboten (haram), und für die Frauen erlaubt.‘“ Von Schaykh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch (sahih) eingestuft.

Einen Bauchnabelring zu tragen ist erlaubt, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Es sollte kein Symbol sein, dass für irgendeine Gruppe nichtmuslimischer Frauen typisch ist.
  2. Es sollte für niemanden, ausgenommen des Ehemannes, sichtbar sein
  3. Es sollte keinerlei Schaden verursachen
  4. Gold in dieser Art und Weise zu tragen, sollte unter den Frauen (im betreffenden Land) üblich sein (zur Tradition gehören), denn es ist nur den Frauen erlaubt, Gold und Schmuck zu tragen, und es ist nicht erlaubt, dass sie das Golf in irgendeiner anderen Weise verwenden.
  5. Ibn Qudamah – möge Allah barmherzig mit ihm sein- sagte in „Al-Mughni“ (2/325):
    „Den Frauen ist es erlaubt, Schmuck aus Gold, Silber und Edelsteinen zu trage, in welcher Art und Weise es für sie auch üblich ist, wie Ketten, Fußkettchen, Ohrringe und Ringe und was sie in ihrem Gesicht, Nacken, Armen, Beinen, Ohren etc. tragen. Was jenes betrifft, dass nicht üblich (typisch) für die Frau ist, zu tragen, so wie an den Hüften, oder Sachen, die dem Männerschmuck gleichen, so ist es verboten (haram), genauso wie es für Männer verboten ist, Frauenschmuck zu tragen.“

Schaykh Muhammad As-Salih Al-ʿUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, als er nach dem Urteil über das Piercen der Ohren der Mädchen zur Verschönerung gefragt wurde:

„Es ist korrekt. Ohren zu piercen ist unproblematisch, weil dies eine erlaubte Form des Schmucktragens darstellt. Es wurde berichtet, dass die Frauen der Gefährten des Propheten, Ohrringe hatten, die sie an den Ohren trugen. Der dabei empfundene Schmerz ist leicht, und wenn die Ohrlöcher gestochen werden, wenn das Mädchen klein ist, so werden sie schnell verheilen. Was das Piercen der Nase anbelangt, so kenne ich keine Aussage der Gelehrten diesbezüglich. Darin ist aber etwas an Verstümmelung und Veränderung der Schöpfung, so wie ich das sehe. Es kann sein, dass andere dies nicht so sehen. Wenn die Frau aber in einem Land lebt, in denen Nasenringe zum Schmuck und Verschönerung gehören, so gibt es nichts daran auszusetzen, dass die Nase gepierct wird und ein Nasenringt getragen wird.“ Ende des Zitats aus „Majmuʿu Fatawa Ibn ʿUthaimin“ (11 (Frage Nr. 69)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

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