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Der Muhrim darf seine Haare selbst rasieren oder kürzen, wenn er den Ihram-Zustand verlässt

Frage: 104197

Ist es dem Mann erlaubt seine Haare selbst zu kürzen, wenn er den Ihram-Zustand für die 'Umrah verlässt? Und genauso bzgl. der Frau?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Es ist demjenigen, der die Hajj oder 'Umrah vollzieht erlaubt seine Haare selbst zu kürzen, wenn er den Ihram-Zustand, für seine Hajj oder 'Umrah, verlässt, egal ob Mann oder Frau. Ebenso ist es erlaubt die Haare von jemand anderem, der den Ihram-Zustand verlassen will, zu kürzen.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Und er rasiert sie selbst mit seiner Hand oder beauftragt jemanden dazu. Dies widerspricht der Ansicht einiger Gelehrten, die sagten, dass man etwas Verbotenes getan hat, wenn man sich selbst rasiert. Wir sagen, dass man nichts Verbotenes getan hat, vielmehr rasiert man sich die Haare als Teil der Hajj-Rituale.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (7/328).

Er -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wenn die Frau ihre Haare selbst kürzt, lastet dann etwas auf sie?“

Antwort: „Nein, wenn die Frau sich selbst die Haare kürzt, der Mann sich selbst die Haare rasiert, ein Muhrim dies für ihn tut oder auch jemand, der nicht im Ihram-Zustand ist, all das ist erlaubt.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (42/224).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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