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236823/09/2007

Er hat am Tag von ‘Arafah gefastet, mit der Absicht einen Tag vom Ramadan nachzuholen

Frage: 106483

Ich habe am 9. Dhul Hijjah, am Tag von ‘Arafah, gefastet und die Absicht gefasst, dass ich einen Tag vom Ramadan nachhole. Gilt das Fasten von ‘Arafah, obwohl die Absicht gefasst habe einen Tag nachzuholen oder nicht?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

„Das Fasten am Tag von ‘Arafah gilt auch dann, wenn man die Absicht fasst einen Tag vom Ramadan nachzuholen.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten.“

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Studien und Rechtsurteile.

Schaikh ‘Abdul ‘Aziz Ibn ‘Abdillah Ibn Baz

Schaikh ‘Abdurrazzaq ‘Afifi

Schaikh ‘Abdullah Ibn Ghudayyan

Schaikh ‘Abdullah Ibn Qu’ud

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima Lil Buhuth Al-‘Ilmiyah wal Ifta“ (10/ 346, 347)

Quelle

Islam Q&A

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