Es ist nicht erlaubt den Nichtmuslimen (Kuffar) zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Form auch immer
Frage: 106668
Was ist das Urteil darüber Essen (wie Reis, Fleisch, Hähnchenfleisch oder Kuchen) zu verzehren, welches uns ein christlicher Freund geschenkt hat, oder welches zu Weihnachten oder zu Sylvester (Neujahr) zubereitet wurde? Und was ist ihre Meinung bezüglich der Gratulation mit dem Wortlaut „So Allah will, verbringt dir das Jahr im Guten (erfolgreich)“, um damit die Ausdrücke „Kullu ˈamin wa antum bi khayr“ oder „Frohes Neues“ zu umgehen?
Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.
Es ist dem Muslim nicht erlaubt das zu essen, was ein Jude oder Christ zu seinem (religiösen) Festtag zubereitet hat, oder was sie zu ihren Festtagen verschenken, da dieses als ihre Unterstützung und Anteilnahme an diesem Übel (Munkar) gilt, wie es in der Antwort auf die Frage Nr. (12666) deutlich gemacht wurde.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Islam Q&A