Ist es verboten den Quran (Mushaf) zu tragen und daraus zu lesen, wenn man keine rituelle Waschung (Wudu) vorgenommen hat? Ich hörte einige Überlieferungen, in denen der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Gläubige ist immer rein (Tahir), selbst wenn er Junub ist (im Zustand der Janabah – großer ritueller Unreinheit).“
Das Berühren des Mushafs seitens einer Person im unreinen Zustand, und die Bedeutung der Überlieferung: „Wahrlich, der Gläubige ist niemals unrein.“
Question: 10672
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Dem ehrenwerte Schaikh ˈAbdulˈaziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde so eine Frage gestellt, worauf er wie folgt antwortete:
„Dem Muslim ist es nicht gestattet den Mushaf zu berühren, wenn er kein Wudu hat, und dies der Mehrheit (Jumhur) der Gelehrten nach. Dieses war die Ansicht der vier Imame -möge Allah zufrieden mit ihnen sein-, und die Prophetengefährten -möge Allah zufrieden mit ihnen sein- haben solche Rechtsurteile gegeben. Diesbezüglich wurde ein authentischer Hadith überliefert, dessen Überlieferungskette in Ordnung ist, und zwar von ˈAmr Ibn Hazm -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, in dem es heißt, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- an die Leute von Jemen schrieb: „…dass nur eine Person im reinen Zustand den Quran berühren darf.“
Dies ist eine gute (Jayyid) Überlieferung, deren verschiedene Wege einander stützen. Daraus entnehmen wir, dass es nicht erlaubt ist den Mushaf zu berühren, außer im reinen Zustand, rein von der kleinen und großen rituellen Unreinheit. Das bezieht sich auch auf sein Tragen von einem Ort zum anderen, wenn der Träger sich nicht im Zustand der rituellen Reinheit befindet. Wenn er ihn jedoch nicht direkt berührt, sondern mit etwas dazwischen, einer Verpackung etc., so ist das unproblematisch. Wenn die Person sich im unreinen Zustand befindet, darf sie den Mushaf nicht direkt berühren, der richtigeren Ansicht nach, was zugleich die Ansicht der Mehrheit (Jumhur) der Gelehrten ist, wie bereits gesagt wurde. Was die auswendige Rezitation bzw.- das Lesen daraus anbelangt, während man im unreinen Zustand ist, so dass jemand anderer für einen den Mushaf hält und korrigiert, so ist das in Ordnung.
Die Person, die sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Janabah) befindet, darf ihn nicht rezitieren, da vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wurde, dass ihn nichts an der Rezitation des Qurans gehindert hat, außer die Janabah (die große rituelle Unreinheit). Ahmad überlieferte mit einer guten Überlieferungskette von ˈAli -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einmal die Toilette verließ und etwas vom Quran rezitierte und sagte: „Dies ist für den, der nicht Junub ist (sprich im Zustand der großen rituellen Unreinheit). Was den Junub anbelangt, so darf er nicht einen einzigen Vers rezitieren.“
Gemeint ist, dass die Person, die Junub ist, weder den Quran aus dem Mushaf lesen darf, noch auswendig rezitieren darf, bis sie die Ganzkörperwaschung (Al-Ghusl) vornimmt. Was jene Person anbelangt, die von der kleinen rituellen Unreinheit betroffen ist und nicht junub ist, so darf sie den Quran auswendig rezitieren, jedoch nicht den Mushaf berühren.“
[Fatawa Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- (10/150)]
Was die Überlieferung bezüglich der Reinheit des Gläubigen anbelangt, so wurde von Abu Huraira -möge Allah zufrieden mit ihm sein- überliefert, dass er sagte:
„Eines Tages begegnete der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm- Abu Huraira, der sich gerade im Zustand der großen rituellen Unreinheit befand, auf einer der Straßen von Medina. Dieser ging unauffällig weiter und nahm die Gesamtwaschung vor. Als dieser zurückkam, fragte ihn der Prophet: Wo warst du, Abu Huraira? Er antwortete: O Gesandter Allahs, als du mir begegnetest, war ich im Zustand der großen rituellen Unreinheit, und ich mochte es, dir Gesellschaft zu leisten, erst nachdem ich die Gesamtwaschung vorgenommen hatte. Da sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein sein.““
[Al-Bukhary (276) und Muslim (556) – dies ist sein Wortlaut]
Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Erläuterung auf das Sahih-Werk von Muslim:
„Diese Überlieferung bietet eine gewaltige Grundlage bezüglich der Reinheit des Muslims, sei er lebendig oder tot. Und wenn nun seine Reinheit etabliert wurde, so sind sein Schweiß, sein Speichel und sein Blut rein, ungeachtet dessen ob er sich im Zustand der kleinen oder großen rituellen Unreinheit befindet, oder die Frau ihre Menstruation hat oder Wöchnerin ist.“
Wenn man das nun weiß, so ist die Bedeutung des Reinheitszustands bekannt. Das bedeutet, dass es nichts gibt, was die grundsätzliche Reinheit seines Körpers aufhebt, wenngleich er im Zustand der kleinen der großen rituellen Unreinheit ist, weil diese rituelle Reinheit sich auf den Körper bezieht und einen daran hindert das Gebet etc. zu verrichten, also alles wofür die rituelle Reinheit vorausgesetzt ist.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid