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Die Richtlinien für die Arbeit einer Frau außerhalb ihres Hauses

Question: 106815

Ich bin eine zwanzigjährige junge Frau, Studentin an der Fakultät für Ingenieurwesen. In den Sommerferien arbeite ich jedoch in einem Copy-Shop, um einige meiner Studienkosten zu decken. Habe ich gesündigt? Es sollte angemerkt werden, dass ich einen Gesichtsschleier (Niqab) trage und ich denke, dass deswegen (wegen meiner Arbeit) niemand der praktizierenden (Brüder) um meine Hand anhält.

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Erstens:

Die Grundlage ist, dass die Frau zu Hause bleibt und nur aufgrund eines dringenden Bedürfnisses hinausgeht.
Allah -erhaben sei Er- sagte:

„Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Dschahiliya…“ [Al-Ahzab 33:33]
Diese Ansprache, wenngleich sie an die Frauen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gerichtet ist, so folgen ihnen darin die Frauen der Gläubigen. Die Ansprache richtet sich (äußerlich) an die Frauen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- aufgrund ihrer Ehre und Stellung beim Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sowie wegen ihrer Vorbildfunktion für die Frauen der Gläubigen.
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Die Frau ist ‘Aurah (Schambereich), und wenn sie hinausgeht, verfolgt sie der Satan mit seinem Blick. Und Allah am nächsten ist sie im abgeschiedensten Zimmer ihres Hauses.“
[Überliefert von Ibn Hibban und Ibn Khuzayma. Al-Albani hat ihn in „As-Silsila As-Sahiha“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte bezüglich ihres Gebets in der Moschee:
„Dabei sind ihre Häuser besser für sie.“
[Überliefert von Abu Dawud (567). Al-Albani hat ihn in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Für mehr Informationen siehe die Antwort auf die Frage Nr. (6742).

Zweitens:

Es ist der Frau erlaubt wegen der Arbeit ihr Haus zu verlassen, wenn bestimmte Richtlinien eingehalten werden, welche wie folgt sind:
– Dass sie diese Arbeit wirklich braucht, um benötigtes Vermögen zu verdienen, wie es in deinem Fall ist.

– Dass die Arbeit der Natur der Frau entspricht, ihrer Beschaffenheit und Erschaffung, wie die Arbeit im Bereich der Medizin, Pflege, Pädagogik (als Lehrerein), Schneiderei und Ähnlichem.

– Dass die Arbeit im Bereich, welcher speziell für Frauen ist, ausgeübt wird, ohne sich dabei unter fremde Männer zu mischen.

– Dass die Frau an ihrer Arbeitsstelle die islamrechtlich vorgeschriebene Kleidung trägt (Hijab).

– Dass die Arbeit nicht dazu führt, dass sie ohne einen Mahram verreisen muss.

– Dass sie aufgrund ihres Hinausgehens zur Arbeit nicht etwas Verbotenes macht, wie mit dem Fahrer alleine (im Fahrzeug) zu sein, oder sich zu parfümieren, so dass Fremde ihren Duft wahrnehmen.

– Dass sie aufgrund dessen nicht ihre häuslichen Verpflichtungen unterlässt, oder ihre Verantwortung gegenüber ihrem Ehemann und ihren Kindern vernachlässigt.
Schaikh Muhammad As-Salih Al-ˈUthaimin sagte:
„Der Arbeitsbereich in Bezug auf die Frau bedeutet, dass sie eine Arbeit ausübt, welche den Frauen eigen ist, wie beispielsweise, dass sie Mädchen unterrichtet, ungeachtet dessen, ob diese Arbeit den Verwaltungs- oder technischen Bereich betrifft und dass sie bei sich zu Hause Frauenkleidung schneidert usw.
Was die Arbeit in Bereichen anbelangt, welche den Männern eigen sind, so ist es ihr nicht erlaubt diese auszuüben, aufgrund dessen, was es an Vermischung mit Männern nach sich zieht. Dieses ist eine gewaltige Versuchung (Fitna), vor welcher man sich in Acht nehmen muss. Dabei muss man wissen, dass vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert wurde, dass er sagte:

„Ich habe nach mir keine gefährlichere Versuchung (Fitna) für die Männer hinterlassen, abgesehen der Frauen. Die Versuchung der Kinder Isra’ils (Bani Isra’il) waren gerade die Frauen.“
Dem Mann obliegt es, unter allen Umständen, seine Familie vor Versuchungen und deren Ursachen fernzuhalten.“
[Aus „Fatawa Al-Mar’ati Al-Muslimah“ (2/981)]
Wenn diese Voraussetzungen bei deiner Arbeit erfüllt (eingehalten) sind, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, so Allah -erhaben sei Er- will.
Wir bitten Allah dir einen tugendhaften Ehemann zu schenken, denn Er ist gewiss derjenige, der die Angelegenheiten regelt, und dazu die Macht hat.

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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