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Was macht derjenige, der am Miqat die Hajj oder die ‘Umra beabsichtig hat?

Frage: 109225

Was macht derjenige, der am Miqat die Hajj oder die ‘Umra beabsichtigt hat?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wenn jemand
den Miqat (Ausgangsort der Pilgerreise) erreicht, so ist es erwünscht
(mustahab), dass er eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornimmt und sich
parfümiert. Dies aufgrund dessen, was vom Propheten -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- überliefert wurde, dass er sich nämlich beim Eintreten in
den Weihezustand (Ihram-Zustand) seiner genähten Kleidung entledigte und die
Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzog.

In den zwei
Sahih-Werken wurde authentisch von ‘Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden
sein- überliefert, dass sie sagte:
„Ich parfümierte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
ein, bevor er seinen Ihram anlegte und für den Weihezustand, bevor er die
Ka’ba umlaufen wollte.“

Und als
‘Aischa ihre Menstruation bekam, wobei sie bereits den Weihezustand
(Ihram-Zustand) für die ‘Umra angenommen hatte, ordnete ihr der Gesandte
Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- an, die Ganzkörperwaschung zu
vollziehen und den Weihezustand für die Hajj anzunehmen. Dieses weist darauf
hin, dass die Frau, wenn sie den Miqat (Ausgangsort der Pilgerfahrt)
erreicht, und sie zu der Zeit ihre Menstruation hat oder sich im Wochenbett
befindet, eine Ganzkörperwaschung vollziehen soll, mit den Leuten den
Weihezustand annehmen soll, und all das tun soll, was die Pilger tun,
ausgenommen das Umlaufen (Tawaf) des Hauses (Ka’ba), so wie es der der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ‘Aischa und Asma
anbefohlen hat zu tun.

Es ist
erwünscht, dass derjenige, der den Weihezustand (Ihram) annehmen will,
seinen Schnurbart, die Fingernägel, den Schambereich und die Achseln
inspiziert, so dass er dann davon (An Haaren oder Nägeln) entfernt, was
notwendig ist, damit er nicht nach der Annahme des Weihezustands dazu
genötigt ist, was ihm zu tun verboten wäre. Und auch deswegen, weil der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die jederzeitige
Inspizierung dieser Sachen vorgeschrieben hat, so wie es in den zwei
Sahih-Werken von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert
wurde, dass er sagte:

„Der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Zur
natürlichen Gestalt (Fitra) (eines Menschen) gehören fünferlei: Die
Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des
Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen
der Achselhaare.“

In Sahih
Muslim wird von Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass
er sagte: „In Bezug auf das Kürzen des Schnurbarts, das Schneiden der
(Finger- und Fuß-) Nägel, das Auszupfen der Achselhaare und Abrasieren der
Schamhaare,  wurde uns eine Frist von höchstens vierzig Nächten gewährt.“

An-Nasa’i
überliefert ihn mit dem Wortlaut: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- setzte uns eine Frist.“

Imam Ahmad,
Abu Dawud und At-Tirmidhi haben ihn mit dem Wortlaut von An-Nasa’i
überliefert.

Was den
Kopf anbelangt, so ist es bei der Annahme des Weihezustands nicht gesetzlich
gemacht worden etwas von der Kopfbehaarung zu entfernen, weder für Mann noch
Frau.

Was den
Bart anbetrifft, so ist das Abrasieren desselbigen verboten (Haram), sowie
überhaupt etwas davon zu irgendeiner Zeit zu entfernen. Vielmehr ist es
verpflichtend, den Bart unberührt und wachsen zu lassen. Dieses, aufgrund
dessen, was in den zwei Sahih-Werken von Ibn ‘Umar -möge Allah mit beiden
zufrieden sein- überliefert wurde, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Unterscheidet euch von den
Polytheisten (Muschrikun), lasst die Bärte wachsen und kürzt die
Schnurbärte.“

Und Muslim
überliefert in seinem „Sahih“ von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden
sein-, dass er sagte: „Kürzt die Schnurbärte, lasst die Bärte wachsen,
unterscheidet euch von den Zoroastriern (Majus).“

Das Unheil
in unserer Zeit ist bereits gewaltig geworden, da viele Menschen dieser
Sunna zuwider handeln, den Bart bekämpfen und mit der Nachahmung der
Nichtmuslime (Kuffar) und Frauen zufrieden sind, insbesondere wenn das von
jemandem ausgeht, der sich dem Wissen und Lehren zuschreibt. Von Allah
kommen wir und zu Ihm kehren wir zurück. Wir bitten Allah uns und die
übrigen Muslimen dazu rechtzuleiten entsprechend der Sunna zu handeln, uns
daran festzuhalten und zu ihr aufzurufen, selbst wenn es vielen zuwider ist.
Unsere Genüge ist Allah, und wie trefflich ist der Sachwalter. Es gibt keine
Macht und Kraft, außer bei Allah, dem Hohen und Gewaltigen.

Desweiteren
ist es erwünscht, dass der Mann ein Lendentuch (Izar) und Obergewand (Rida)
anzieht, wobei es erwünscht ist, dass diese beiden rein und weiß sind. Es
ist auch erwünscht, dass man in Sandalen den Weihezustand annimmt. Dies
aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:

„Ein jeder
von euch soll den Weihezustand im Obergewand, dem Lendentuch und Sandalen
annehmen.“
Überliefert von Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein.

Was die Frau anbelangt, so darf sie den Weihezustand (Ihram) in weiß, grün
oder Kleidung sonstiger Farben annehmen, wobei sie darauf achten sollte,
dass sie dabei die Männer nicht nachahmt. Während des Ihram-Zustands darf
sie jedoch keinen Gesichstsschleier (Niqab) und Handschuhe tragen. Sie darf
ihr Gesicht und Hände mit etwas anderem bedecken, da der Prophet -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- der Pilgerin (in ihrem Ihram-Zustand) verboten
hat den Gesichtsschleier (Niqab) und Handschuhe zu tragen. Was das Tragen
von speziell nur grüner und schwarzer Kleidung für die Frau anbelangt, was
seitens einiger vom Gemeinvolk geschieht, so hat dies keine Grundlage.

Nach der
Beendigung der Ganzkörperwaschung, der Reinigung und dem Anziehen der
Ihram-Kleidung fasst man die Absicht für die Verrichtung der Hajj- bzw.
‘Umra-Riten, aufgrund der Aussage des Gesandten Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm-: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten, und jedem
gebührt nur das, was er beabsichtig hat.“ Dabei ist vorgeschrieben
auszusprechen, was man beabsichtigt hat.

So falls
man die ‘Umra beabsichtigt hat, sagt man: „Labbayka ‘Umra“ oder „Allahumma
Labbayka ‘Umra“, oder falls man die Hajj beabsichtig hat, sagt man:
„Labbayka Hajj“ oder „Allahumma Labbayka Hajj“, da der Prophet -Allahs Segen
und Frieden auf ihm- dies getan hat. Und falls man sie beide zusammen
beabsichtigt hat, so sagt man: „Allahumma Labbayka ‘Umra wa Hajj.“

Besser ist
es dieses auszusprechen, nachdem man das betreffende Transportmittel in
Anspruch genommen hat, sei es ein Reittier, ein Auto oder anderes, da der
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dieses nur getan hat, nachdem er
auf sein Reittier gestiegen ist und es sich mit ihm vom Miqat auf die Reise
machte. Dieses ist die richtigste Ansicht der Gelehrten.

Das
Aussprechen dessen, was man beabsichtigt, gilt speziell nur für den
Weihezustand, weil dieses so vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf
ihm- überliefert wurde.

Was das
Gebet, den Tawaf und anderes anbelangt, so soll man die Absicht dabei nicht
in Worte fassen und z.B. sagen: „Ich beabsichtige dies und das zu beten“ und
auch nicht „Ich beabsichtige den Tawaf zu machen.“ Vielmehr gehört hierbei
das Aussprechen der Absicht zu den eingeführten Neuerungen. Das laute Äußern
der Absicht ist dabei übler und schwerwiegender an Sünde. Wenn die
Aussprache der Absicht gesetzlich gemacht worden wäre, so hätte es der
Gesandte Allahs –Allahs Segen und Frieden auf ihm- erläutert, und durch
seine Taten oder Worte klargemacht, und die rechtschaffenen Altvorderen
(As-Salaf As-Salih) wären hierbei vorausgeeilt.

Und da
dieses weder vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, noch von
seinen Gefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert wurde,
weiß man, dass es eine Neuerung ist. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden
auf ihm- sagte bereits: „Das übelste der Angelegenheiten ist deren Neuerung,
und jede Neuerung ist eine Irrung.“
Überliefert von Muslim in seinem „Sahih.“ Und der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte: „Wer in diese unsere Sache etwas Neues einführt, was
nicht dazu gehört, so ist es zurückzuweisen.“ (Muttafaqun ‘alayhi). Und der
Wortlaut bei Muslim lautet: „Wer eine Tat ausführt, die wir nicht angeordnet
haben, so ist sie zurückzuweisen.“

[Der geehrte Shaikh ‘Abdul’aziz Ibn Baz –möge Allah ihm barmherzig sein]

Und Allah
weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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