allein und der Segen und Frieden seien auf denjenigen, nachdem es keinen Propheten gibt, seiner Familie und Gefährten. Um fortzufahren:
Es wurde oft darüber gefragt, was machen soll, wenn der ‘Id-Tag und der Freitag am selben Tag stattfinden, sodass zwei Festtage an einem Tag stattfinden: Das Fest des Fastenbrechens oder das Opferfest mit dem Festtag des Freitags, welcher der Festtag der Woche ist. Muss derjenige, der am ‘Id-Gebet teilnimmt, das Freitagsgebet verrichten, oder genügt das ‘Id-Gebet, sodass man anstelle des Freitagsgebets das Mittagsgebet beten kann?
Und muss in den Moscheen der Gebetsruf des Mittagsgebets ausgerufen werden oder nicht? Etc.
Daraufhin entschied sich das Ständige Komitee für Wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile dafür folgendes Rechtsurteil herauszugeben:
Das Rechtsurteil des Ständigen Komitees darüber, wenn der ‘Id-Tag und der Freitag am selben Tag stattfinden
Question: 109323
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Antwort:
Bezüglich dieser Thematik gibt es Ahadith, die auf den Propheten zurückzuführen sind, und Überlieferungen, welche von seinen Gefährten stammen. Zu diesen gehören:
1. Der Hadith von Zaid Ibn Arqam -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass Mu’awiya Ibn Abi Sufyan -möge Allah mit ihm zufrieden sein- ihn fragte: „Hast du mit dem Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zwei Festtage an einem Tag erlebt?“ Er sagte: „Ja.“ Er fragte: „Was hat er gemacht?“ Er antwortete: „Er betete das ‘Id-Gebet, dann entschied er, dass die Leute das Freitagsgebet nicht verrichten müssen, und sagte: „Wer beten will, der soll beten.“
Überliefert von Ahmad, Abu Dawud, An-Nasaa’i, Ibn Majah, Ad-Daarimi und Al-Haakim in „Al-Mustadrak“, in dem er sagte: „Die Überlieferungskette dieses Hadiths ist authentisch, jedoch haben sie (Al-Bukhary und Muslim) diesen nicht herausgegeben.“ Außerdem hat er eine Bestätigung (Schahid), der die Kriterien von Muslim erfüllt, womit auch Adh-Dhahabi übereinstimmte. An-Nawawi sagte in „Al-Majmu’“: „Die Überlieferungskette ist gut.“
2. Die erwähnte Bestätigung ist der Hadith von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „An diesem, euren Tag haben sich zwei Festtage vereint. Wer also will, so genügt es ihm (das ‘Id-Gebet) anstelle des Freitagsgebets zu verrichten, jedoch werden wir das Freitagsgebet verrichten.“
Überliefert von Al-Haakim, wie eben erwähnt. Außerdem überlieferten dies Abu Dawud, Ibn Majah, Ibn Al-Jarud, Al-Baihaqi und Weitere.
3. Der Hadith von Ibn ‘Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein-, in dem er sagte: „Zwei Festtage fanden zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am selben Tag statt. So betete er mit den Leuten und daraufhin sagte er: „Wer zum Freitagsgebet kommen will, der soll kommen, und wer zurückbleiben will, der soll zurückbleiben.“
Überliefert von Ibn Majah.
At-Tabarani überlieferte dies in „Al-Mu’jam Al-Kabir“ mit folgendem Wortlaut: „Zwei Festtage fanden zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am selben Tag statt: das Fest des Fastenbrechens und der Freitag. Daraufhin betete der Gesandte Allahs mit den Leuten das ‘Id-Gebet und wendete sich ihnen hierauf mit dem Gesicht zu und sagte: „O ihr Menschen, ihr habt Gutes und Lohn erlangt, jedoch werden wir (noch) das Freitagsgebet beten. Und wer es mit uns beten will, der soll es tun, und wer zu seiner Familie zurückkehren will, der soll es tun.“
4. Ibn ‘Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Zwei Festtage finden gleichzeitig an diesem euren Tag statt. Wer nun will, so ersetzt es (das ‘Id-Gebet) für ihn das Freitagsgebet, jedoch werden wir, so Allah will, das Freitagsgebet (noch) beten.“
Überliefert von Ibn Majah. Al-Busairi sagte: „Die Überlieferungskette ist authentisch und die Männer sind vertrauenswürdig.
5. Die Mursal-Überlieferung von Dhakwan Ibn Salih, in der er sagte: „Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fanden zwei Festtage statt: der Freitag und das Fest des Fastenbrechens. So betete er (das ‘Id-Gebet), stand anschließend auf, predigte zu den Leuten und sagte: „Ihr habt Allahs gedacht und Gutes erlangt, jedoch werden wir (noch) das Freitagsgebet beten. Wer also Zuhause sitzen will, der soll es tun und wer (mit uns) das Freitagsgebet beten will, der soll es tun.“
Überliefert von Al-Baihaqi in „As-Sunan Al-Kubra“.
6. ‘Ata Ibn Abi Rabah sagte: Ibn Az-Zubair betete, zu Tagesbeginn, mit uns das ‘Id-Gebet an einem Freitag. Daraufhin gingen wir zum Freitagsgebet, jedoch ist er nicht zu uns gekommen. So haben wir selber gebetet. Zu dieser Zeit war Ibn ‘Abbas in At-Taif, als wir zu ihm kamen, erzählten wir ihm davon und er sagte: „Er hat gemäß der Sunnah gehandelt.“
Überliefert von Abu Dawud. Ibn Khuzaima überlieferte dies mit einem anderen Wortlaut und fügte am Ende hinzu, dass Ibn Az-Zubair sagte: „Ich sah ‘Umar Ibn Al-Khattab, wie er dasselbe tat, wenn zwei Festtage am selben Tag stattfanden.“
7. Im Sahih-Werk von Al-Bukhary -möge Allah ihm barmherzig sein- und in „Al-Muwatta“ von Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- wird überliefert, dass Abu ‘Ubaid Maula Ibn Azhar berichtete, dass Abu ‘Ubaid sagte: „Ich erlebte mit ‘Uthman Ibn ‘Affan zwei Festtage, welche an einem Freitag stattfanden. So betete er vor der Predigt, anschließend sagte er während der Predigt: „O ihr Menschen, an diesem euren Tag haben sich zwei Festtage vereint, wer also mit den Leuten von Al-‘Awaali auf das Freitagsgebet warten will, der soll warten, und wer zurück nach Hause will, so erlaube ich es ihm.“
8. ‘Ali Ibn Abi Talib -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte, als zwei Festtage am selben Tag stattfanden: „Wer noch das Freitagsgebet beten will, der soll es tun, und wer sitzen will, der soll es tun.“ Sufyan sagte: „Damit ist gemeint, wer Zuhause sitzen will.“
Überliefert von ‘Abdurrazzaq in „Al-Musannaf“. Ähnliches steht bei Ibn Abi Schaiba.
Basierend auf diese Ahadith, die auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zurückzuführen sind, und diesen Überlieferungen, die auf einer Anzahl an Prophetengefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- zurückzuführen sind, und auf das, was die Mehrheit der Gelehrten diesbezüglich festgelegt haben, legt das Komitee folgende Regeln dar:
1. Wer am ‘Id-Gebet teilnimmt, dem ist es gestattet am Freitagsgebet nicht teilzunehmen und stattdessen das Mittagsgebet zu seiner Zeit zu beten. Wenn er sich aber entscheidet mit den Leuten das Freitagsgebet zu verrichten, so ist dies besser.
2. Wer aber am ‘Id-Gebet nicht teilnimmt, so gehört dieser nicht zu denen, denen dies erlaubt wird. Deshalb fällt für diese Person die Verpflichtung das Freitagsgebet zu verrichten nicht weg. Somit muss sie zur Moschee gehen und das Freitagsgebet verrichten. Und wenn es nicht genug Leute gibt, um das Freitagsgebet beten zu können, so soll man das Mittagsgebet verrichten.
3. Der Imam der Moschee, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, muss das Freitagsgebet an diesem Tag verrichten, damit diejenigen, die daran teilnehmen wollen, und jene, die nicht am ‘Id-Gebet teilgenommen haben, daran teilnehmen können, solange die Anzahl am Freitagsgebet teilnimmt, die für das Freitagsgebet vorausgesetzt ist, ansonsten soll das Mittagsgebet verrichtet werden.
4. Wer am ‘Id-Gebet teilnimmt und es dieser Person demnach gestattet ist am Freitagsgebet nicht teilzunehmen, der soll das Mittagsgebet verrichten, nachdem die Zeit dafür eintrifft.
5. Zu dieser Zeit muss man den Gebetsruf nur in den Moscheen ausrufen, in denen das Freitagsgebet verrichtet wird. Somit muss man an diesem Tag den Gebetsruf für das Mittagsgebet nicht ausrufen.
6. Die Meinung, dass für denjenigen, der das ‘Id-Gebet verrichtet, sowohl das Freitags- als auch das Mittagsgebet an diesem Tag wegfällt, ist eine falsche Meinung. Deshalb haben sie die Gelehrten gemieden und als falsch und fremd verurteilt, da sie der Sunnah widerspricht und ohne einen Beweis eine von den Verpflichtungen gegenüber Allah aufgibt/aberkennt. Wahrscheinlich hat die Person, die diese Meinung geäußert hat, in Bezug auf diese Thematik nicht die ganzen Sunan und Überlieferungen mitbekommen, die es demjenigen gestatten, der am ‘Id-Gebet teilnimmt, am Freitagsgebet nicht teilzunehmen, dafür das Mittagsgebet verrichten muss.
Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten. Und möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seinen Gefährten Segen und Frieden schenken.
Das Ständige Komitee für Wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile
Schaikh ‘Abdul ‘Aziz Ibn ‘Abdillah Aal Asch-Schaikh
Schaikh ‘Abdul ‘Aziz Ibn ‘Abdirrahman Al-Ghudayyan
Schaikh Bakr Ibn ‘Abdillah Abu Zaid
Schaikh Salih Ibn Fauzan Al-Fauzan
Source:
Das Ständige Komitee