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Was ist der Nutzen des Aufstellen der Bedingung beim Anlegen des Ihram (Annahme des Weihezustands)

Question: 111784

Was ist der Nutzen der Aussage desjenigen, welcher den Ihram für die Hajj oder 'Umra anlegen will (den Weihezustand annehmen), nämlich dass er sagt: „Falls mich etwas hindert, so ist die Stelle (des Verlassens meines Ihram-Zustands) dort, wo ich aufgehalten wurde.“

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Demjenigen, welcher für die Hajj oder 'Umra den Ihram-Zustand betreten will, ist es vorgeschrieben, dass er beim Betreten des Ihram-Zustand eine Bedingung aufstellt, im Falle dass er befürchtet, dass ihn ein Grund an der Weiterführung der Hajj oder 'Umra hindern könnte. So spricht er: „Falls mich ein Hindernis zurückhält, so ist mein Platz (vom Verlassen des Ihram-Zustands) dort, wo du mich zurückgehalten hast.“ Dieses aufgrund dessen, was Al-Bukhari (5089) und Muslim (1207) überliefert haben, dass nämlich der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu Duba'a bint Az-Zubair sagte:

„Dann unternimm die Pilgerfahrt unter der Bedingung, dass du sagst: o Allah, ich befreie mich vom Ihram, wo Du mich zurückhältst.“
Der Nutzen, welcher sich daraus für den Pilgerer ergibt, ist, dass falls ihm etwas zustößt, was ihn an der Vollendung der Rituale hindert, wie eine Krankheit oder ein Unfall; oder dass ihm, aus irgendeinem Grund, die Einreise nach Mekka verwehrt wird, so verlässt er seinen Ihram-Zustand und ist weder verpflichtet sich freizukaufen (Fidya zu geben), ein Tier zu schächten, noch sich den Kopf zu rasieren.

Gäbe es diese Bedingung nicht, so wäre er ein Muhsar, jemand, der an der Vollendung der Riten gehindert wurde, und er wäre verpflichtet ein Tier zu schächten, seinen Kopf zu rasieren, so wie es der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Jahr von Hudaybiya getan hat, als die Götzendiener ihn am Betreten von Mekka gehindert haben.

Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, schächtete ein Tier, rasierte seinen Kopf und befahl den Gefährten das auch zu tun. Er sagte ihnen: „Steht auf, schlachtet und dann rasiert.“

[Überliefert von Al-Bukhari (2734)]

Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Und vollendet die Hajj und die 'Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat.“

[Al-Baqara 2:196]
Schaikh Ibn Baz, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
„Der Nutzen dieser Bedingung ist, dass es dem Pilgerer (Muhrim) erlaubt ist den Ihram Zustand zu verlassen, falls ihm etwas zustößt, was ihn an der Vollendung der Rituale hindert, wie eine Krankheit oder Hinderung durch einen Feind. In diesem Fall obliegt ihm nichts (an Sühne).“
[„Majmu'u Fatawa Ibn Baz“ (17/50)]
Schaikh Ibn 'Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
„Was den Nutzen der Bedingung anbelangt, so ist es, dass wenn dem Menschen etwas zustößt, was ihn an der Vollendung der Riten hindert, er den Ihram-Zustand verlassen kann, ohne weitere Verpflichtungen, was bedeutet, dass er weder zu einem Freikauf (Fidya) noch zum Nachholen verpflichtet ist.“
[„Majmu'u Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (22/28)]
Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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