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130608/02/2008

Es ist dem Ehemann nicht erlaubt, seine Frau dazu zu zwingen mit seinem Vater zusammen zu leben

Frage: 111793

Ich lebe mit meiner Ehefrau in einem eigenen Haus, ohne meinen Vater, zusammen, aufgrund vieler Probleme. Ich habe meiner Frau versprochen sie nicht zu verlassen, doch nach einer Zeit verlangte mein Vater von mir, dass ich in sein Haus zurückkehre, um mit ihm und meiner Frau gemeinsam zu wohnen, jedoch hat meine Frau dies abgelehnt. Was soll ich tun? Soll ich meinem Vater gehorchen und das Versprechen zwischen uns brechen? Gehöre ich zu jenen, über die Allah sagte: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ [Al-Isra:34]?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

„Es besteht kein Zweifel, dass das Recht des Vaters auf den Sohn gewaltig. Und solange deine Frau nicht in seinem Haus wohnen will, darfst du sie nicht dazu zwingen. Du kannst deinen Vater davon überzeugen und sie in einem eigenständigen Haus wohnen lassen, während du mit deinem Vater in Kontakt stehst, ihn gut behandelst, zufriedenstellst und, soweit du kannst, gütig zu ihm bist.

Was die Scheidung betrifft, so ist es dir erlaubt, wenn es nötig ist, dann sollst du aber die Sühneleistung für deinen Schwur erfüllen. Und dies widerspricht nicht Allahs Aussage: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ Denn hier ist das Versprechen gemeint, bei dem nicht Erlaubtes für verboten erklärt wird.“

Schaikh Salih Al-Fauzan

Aus „Fatawa Al-Marah Al-Muslimah“ (2/660), mit der Einteilung von Aschraf Ibn 'Abduil Maqsud.

Quelle

Islam Q&A

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