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58611/08/2008

Das Urteil darüber, dass die Goldhändler das Gold von den Großhändlern nehmen, den Wert aber in Raten zahlen

Frage: 112037

Ich arbeite im An- und Verkauf von Goldschmuck, welches wir von den importierenden Großhändlern abkaufen. Wir zahlen ihnen den Preis jedoch in Raten. Ist diese Methode, mit der ich und alle anderen Händler unsere Geschäfte führen, erlaubt oder verboten?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wenn es so ist, wie es über den An- und Verkauf von Goldschmuck erwähnt wurde, dann ist das Geschäft auf diese Art und Weise verboten, wenn der Preis, der für den gekauften Goldschmuck, mit Gold, Silber oder etwas Gleichwertigem, wie Bargeld, in Raten gezahlt wird, da darin Riba An-Nasa (wenn die Zahlung eines gleichwertigen Zahlungsmittels verspätet getätigt wird) enthalten ist. In dieser Geschäftsart vereinen sich Riba An-Nasa und Riba Al-Fadl (wenn zwei gleiche Zahlungsmittel, mit unterschiedlicher Quantität, getauscht werden, z.B. 100 g Gold gegen 110 g Gold), wenn die Zahlung mit demselben Zahlungsmittel und derselben Ware getätigt wird, wenn z.B. beides Gold, jedoch das Gewicht unterschiedlich ist und die Bezahlung in Raten getätigt wird.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile

Schaikh Abdul Aziz Ibn Ibn Abdillah Ibn Baz, Schaikh Abdurrazzaq Afifi, Schaikh Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh Abdullah Ibn Quud.

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad Daimah” (13/467).

Quelle

Islam Q&A

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