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Das Urteil über die Arbeit in einem Unternehmen für den Transport von Dokumenten und verschiedenen Paketen.

Question: 112902

Ich habe 17 Jahre lang in einer Bank gearbeitet, die mit Zinsen zu tun hat. Allah – erhaben ist Er – hat es mir ermöglicht, mich von Zinsen zu distanzieren, und ich habe eine erstaunliche Veränderung in meinem Leben gespürt. Aber es ist heutzutage sehr schwierig, eine erlaubte Arbeit (zu finden), und ich habe seit 2,5 Jahren keine Arbeit gefunden. Ich unterstütze (d.h. versorge) eine fünfköpfige Familie. Darf ich mich jetzt um eine Stelle bei einem internationalen Unternehmen bewerben, das Dokumente und Pakete transportiert, in der Position „Problemlösung und Kundenservice"? Das Problem ist, dass dieses Unternehmen den Transport von Alkohol innerhalb der Grenzen des Landes, in dem ich lebe, vollständig verbietet – wenn jedoch jemand beispielsweise eine Flasche Alkohol in ein anderes Land transportieren möchte, bietet das Unternehmen diesen Service an. Außerdem erhält das Unternehmen Pakete aus dem Ausland, die (ebenfalls) solche verbotenen Substanzen enthalten könnten. Es wäre dann natürlich meine Aufgabe, auftretende Probleme während des Transportprozesses zu lösen, bis sie beim Kunden ankommen. Die Frage ist: Soll ich meine Bewerbung fortsetzen oder zurückziehen, wobei der Hauptgeschäftszweck des Unternehmens – wie erwähnt – der Transport von Dokumenten und verschiedenen Paketen von einem Ort zum anderen ist?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Die Arbeit in Unternehmen, die Dokumente und Pakete transportieren, ist an sich erlaubt. Wenn sich jedoch das Unternehmen auf den Transport verbotener Gegenstände spezialisiert hat, wie den Transport von Dokumenten von Banken, die mit Zinsen zu tun haben, oder den Transport von Alkohol oder Filmen und Liedern, wird die Arbeit darin an sich verboten.

Wenn sich Erlaubtes mit Verbotenem vermischt, gilt das Urteil für das Überwiegende, wobei es eine Pflicht ist, direkte Beteiligung an verbotenen Handlungen zu vermeiden.

Daher hängt die Fortsetzung Ihrer Bewerbung bei diesem Unternehmen von den Aktivitäten ab, für die Sie zuständig sein werden, und dem Lösen ihrer Probleme. Was davon verboten ist, sollten Sie nicht tun, während Sie sich um erlaubte Dokumente und Pakete kümmern. Wenn die Bedingung so ist und unter dieser Einschränkung, ist es Ihnen erlaubt, dort zu arbeiten. Andernfalls sündigen Sie in dem Maße, wie Sie sich an verbotenen Handlungen beteiligen, wie dem Transport und Empfang von Alkohol, Filmen, Liedern und Dokumenten von Zins- und Versicherungsgeschäften und so ist es bei jedem Verbotenen, das in diesem Unternehmen gesendet und empfangen wird, wo Sie eine Rolle beim Senden oder Empfangen haben.

Und es besteht kein Zweifel daran, dass der Transport von Alkohol zu den verbotenen Handlungen gehört, die eine Zusammenarbeit bei Sünde und feindseligem Vorgehen darstellen, und derjenige, der es tut, unter den Fluch (Allahs) fällt, welcher in der authentischen Sunnah bestätigt wurde. Diese Verbote gelten für alles, was Allah – erhaben ist Er – verboten hat.

Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees wurden gefragt:

„Einem Mann steht keine Arbeit zur Verfügung außer in einer Fabrik für Alkohol, einem Lagerhaus für die Lagerung davon, einem Geschäft oder einem Laden für den Verkauf und die Verteilung davon. Was passiert mit dem Geld, das er verdient und für seine zahlreichen Kinder ausgibt?”

Sie antworteten: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, in einer Alkoholfabrik oder einem Lagerhaus für Alkohol zu arbeiten, oder irgendeine Arbeit auszuüben, die mit Alkohol zu tun hat. Der Verdienst, den er daraus erzielt, ist verboten. Ihm obliegt es, nach einer Arbeit suchen, deren Verdienst erlaubt ist, und bei Allah – erhaben ist Er – zu bereuen für das, was (bereits an verbotenem) vergangen ist, aufgrund der Aussage Allahs: „helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen." (Al-Ma'idah, 2). Und weil der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Verflucht sei der Alkohol und verflucht seien der Trinker, der Ausschenkende, derjenige, der ihn presst (d.h. die Trauben usw.), für den er gepresst wird, der Träger, dem es getragen wird, der Verkäufer, der Käufer und derjenige, der den Preis dafür konsumiert." Muttafaqun alayhi (D.h. überliefert von al-Bukhari und Muslim)." Ende des Zitats.

Shaykh Abdulaziz bin Baz, Shaykh Abdur Razzaq Afifi, Shaykh Abdullah bin Ghadyan, und Abdullah bin Qu'ud. „Das ständige Fatwa-Komitee" (14/411).

In diesem Urteil besteht kein Unterschied, ob die Person, die den verbotenen Gegenstand empfängt, ein Ungläubiger oder ein Muslim ist.

Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees wurden gefragt: „Es gibt einige Lehrer, die von den Schülern bestimmte verbotene Getränke verlangen. Ist es für einen Muslim verboten, solche Getränke dem Lehrer zu bringen, wenn dieser ein Ungläubiger ist?"

Sie antworteten: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, Alkohol für jemanden zu bringen, der ihn trinkt, denn der Prophet – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – verfluchte denjenigen, der ihn trägt, und denjenigen, dem er gebracht wird. Dies zählt zu der Unterstützung von Sünde und feindseligem Vorgehen, was Allah – erhaben ist Er – mit seiner Aussage verbat: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen.” (Sure Al-Maida, 5:2)."

Shaykh Abdullah ibn Ghadyan, Shaykh Salih Al-Fawzan, Shaykh Abdulaziz Al Ash-Shaykh, Shaykh Bakr Abu Zayd. „Das ständige Fatwa-Komitee" (22/97).

Und wir raten dir, dich um erlaubte Arbeit zu bemühen und dich von Verbotenem fernzuhalten. Wir glauben, dass es für dich schwierig sein wird, in diesem Unternehmen verbotene Handlungen zu vermeiden, und wir hoffen, dass Allah dich mit Seiner großen Gnade belohnen wird, indem Er dir eine bessere Arbeit ermöglicht. Allah – erhaben ist Er – sagte: „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allah verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allah wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allah legt ja für alles ein Maß fest." (At-Talaq, 2-3). Und es wurde von unserem Propheten – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – authentisch überliefert, dass er sagte: „Wer etwas für Allah lässt, dem ersetzt Allah es durch etwas Besseres." Von Shaykh Al-Albani als authentisch eingestuft in „Hijab Al-Mar’ah Al-Muslimah” (S. 49)

Und Allah weiß es am besten.

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