Dieses Jahr bin ich mit meiner Ehefrau zur Hajj gegangen. Die Reise ging von Abu Dhabi in Richtung Jedda. Der Flugzeugkapitän war kein Muslim. Er hat uns informiert, dass wir uns in 45 Minuten über dem Miqat befinden werden. Nachdem die Zeitspanne verstrichen ist, hat er uns bezüglich der Überquerung des Miqat nicht informiert, und wir hörten wie die Flugpassagiere mit der Talbiya begannen. Müssen wir nun ein Opfer bringen oder nicht?
Das Urteil über denjenigen, welcher den Ihram nach dem Überschreiten des Miqat anlegt
Question: 113877
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Falls ihr nach dem Überqueren des Miqat denIhram angezogen habt, so ist es für dich verpflichtend ein Schaf für dich zuschlachten und ein anderes für deine Ehefrau. Beide Schafe sollen in Mekkageschlachtet werden und an die Armen dort verteilt werden.
In „Al-Mausu’atu Al-Fiqhiyatu“ (22/140) steht:
„Wer den Miqat überschreitet und sich dabei nicht im Ihram-Zustand befindet, soist er verpflichtet, falls es ihm möglich ist, zu ihm (Miqat)zurückzukehren und den Ihram anzulegen. Falls er zu ihm zurückkehrt und dortden Ihram anlegt, so ist er dem Konsens (der Gelehrten) nach nicht verpflichtetein Opfertier zu schlachten, da er den Ihram dort angelegt hat, von wo aus esanbefohlen wurde den Ihram-Zustand anzunehmen.
Falls er den Miqat überschreitet und dann (erst) den Ihram anlegt, so ist er zueinem Schlachtopfer verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er (im Ihram-Zustand)zum Miqat zurückgekehrt ist oder nicht. Dies ist die Ansicht der Malikiten undHanbaliten.“
[Ende des Zitats]
Schaikh Ibn Baz, möge Allah barmherzig mitihm sein, wurde gefragt:
„Was ist das Urteil bezüglich des Überschreitens des Miqat bei derVerrichtung der Hajj oder der ‘Umra?“
Er antwortete:
„Es ist einem Muslim nicht erlaubt, wenn er die Hajj oder die ‘Umra verrichtenwill, den Miqat, an welchem er vorbeigeht, zu überschreiten, außer dasser den Ihram angelegt hat. Falls der ihn ohne angelegten Ihram überschreitet,so ist er dazu verpflichtet zu ihm zurückzukehren und von ihm aus denIhram-Zustand annimmt.
Falls er dieses unterlässt und den Ihram aneinem anderen Ort nach ihm (dem Miqat), oder einer zu Mekka näheren Stelle(als den eigentlichen Miqat) anlegt, so muss er, nach der Ansicht vielerGelehrten, in Mekka (ein Opfertier) schlachten und es unter den Armenverteilen. Dies aufgrund dessen, dass er eine verpflichtende Tat (Wajib)unterlassen hat, nämlich den Ihram von dem islamrechtlich vorgeschriebenenMiqat anzulegen.“
[Ende des kurz gefassten Zitats aus „Majmu’u Fatawa Ibn Baz“ (17/9)]
Schaikh ‘Ibn ‘Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein, wurde gefragt:
„Ich habe, mit der Absicht die ‘Umra zu verrichten, das Flugzeug von Riad nachJedda bestiegen. Dann hat der Pilot bekanntgegeben, dass er in 25 Minuten überden Miqat fliegen wird, jedoch war ich bezüglich der Überquerungszeit desMiqat unachtsam geworden und verpasste ihn daher um 4 oder 5 Minuten. Wirvollendeten die Riten der ‘Umra. Was ist das Urteil diesbezüglich, O, geehrterSchaikh?“
Er antwortete:
„Das Urteil ist das, was die Gelehrtenerwähnt haben, nämlich das der Fragende ein Schaf in Mekkaschlachten, und es an die Armen verteilen muss. Falls er kein Schaf findet, sobürdet Allah keiner Seele auf, was sie nicht tragen kann.
Ich rate den Brüdern jedoch an, dass wenn derPilot bekannt gibt, dass noch 25 oder 10 Minuten (bis zum Miqat) bleiben, sieihren Ihram anlegen, da einige Leute nach dieser Bekanntgabe schlafen undnichts mitbekommen, bis sie kurz vor dem Flughafen von Jedda sind. Und wenn du5 Minuten, 10 Minuten, eine oder zwei Stunden vor dem Miqat deinen Ihramanlegst, so bist du zu keiner Sühne verpflichtet. Das Verbotene ist es, dassman das Anlegen des Ihram verschiebt, bis der Miqat überschritten ist. Dabeilegt das Flugzeug in 5 Minuten eine große Entfernung hinter sich.
So sage ich dem fragenden Bruder: „Schlachte einOpfertier (Fidya) in Mekka und verteile sie an die Armen. Dies obliegt jedemvon euch, welcher den Ihram erst nach dem Überschreiten des Miqat angelegthat. In der Zukunft sollt ihr jedoch sorgfältig darauf achten, wenn derPilot seine Bekanntmachung macht. In der Angelegenheit gibt es einen gewissenSpielraum, daher legt euren Ihram an, und selbst wenn ihr danach einschlaft, sohat dies keine Konsequenzen für euch.““
[Ende des Zitats aus „Al-Liqa’u Asch-Schahriyu“ Nr. 56, Frage Nr. 4]
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A