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Derjenige, der die Hajj oder ‘Umrah vollziehen will, muss nichts tun, wenn er den Miqat überquert und vergessen hat in den Ihram einzutreten, dies aber dann nachgeholt hat

Frage: 12239

Ich bin vor kurzem von Riad aus zur 'Umrah gegangen. Ich habe meine Ihram-Kleidung angezogen, während ich noch zuhause war, jedoch habe ich da noch nicht die Absicht gefasst, weil ich meinte, dass ich dies tue, wenn ich im Flieger bin, während wir dann den Miqat-Bereich überqueren. Leider habe ich die Durchsage für den Miqat im Flugzeug nicht gehört und konnte nicht die Absicht fassen, da das Flugzeug den Miqat-Bereich überquert hat. Ich habe dann beschlossen nach Mekka zu gehen. Und als ich dann Mekka erreicht habe, habe ich meine Ihram-Kleidung ausgezogen, meine normale Kleidung angezogen und bin dann mit dem Auto nach Qarin Al-Manazil in Taif gefahren. Dort habe ich meine Ihram-Kleidung wieder angezogen, die Absicht für die 'Umrah gefasst, bin nach Mekka zurückgekehrt und habe dann die Riten der 'Umrah vollzogen. Ich bitte Sie darum mir zu erklären, ob ich die 'Umrah richtig vollzogen habe oder ob ich eine Sühneleistung begleichen muss. Wenn ich eine Sühneleistung begleichen muss, was muss ich dann tun? Ich bitte um eine Antwort.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wer den Miqat-Bereich verlässt, ohne den Ihram-Zustand zu betreten, der muss zurückkehren, um von dort aus in den Ihram-Zustand einzutreten. Wenn man demnach in Jedda aus dem Flugzeug steigt, dann soll man in ein Auto steigen und bis zum Miqat der Bewohner Najds fahren und dort in den Ihram-Zustand eintreten. Wenn man nun in Jedda in den Ihram-Zustand eintritt, und man fest entschlossen ist die Hajj und 'Umrah zu vollziehen, dann muss man dafür, dass man den Miqat überquert, hat ein Opfer als Sühne leisten.

Fatwa von Schaikh Ibn Jibrin.

Siehe auch ein ähnliches Fatwa in „Fatawa Islamiyah“ (2/202).

Dass du zum Miqat zurückgelehrt bist und von dort aus in den Ihram-Zustand eingetreten ist, war richtig. Und dass du deine Ihram-Kleidung ausgezogen hast, verpflichtet dich nicht ein Opfer darzubringen, da du grundsätzlich nicht im Ihram-Zustand warst, denn der Ihram ist die Absicht für die Hajj/'Umrah-Riten und nicht das Anziehen der Ihram-Kleidung. Demnach war deine Handlung richtig und du musst, und alles Lob gebührt Allah, keine Sühneleistung entrichten.

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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