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315103/10/2007

Die Bedingung für den I’tikaf

Frage: 12411

Was sind die Bedingungen für den I'tikaf? Gehört das Fasten dazu? Ist es demjenigen, der den I'tikaf vollzieht, erlaubt einen Kranken zu besuchen, einer Einladung nachzukommen, die Angelegenheiten der Familie zu klären, einem Totenzug zu folgen oder zur Arbeit zu gehen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Der I'tikaf ist in einer Moschee erlaubt, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird. Und wenn der Mu'takif (derjenige, der den I'tikaf vollzieht) einer ist, der das Freitagsgebet verrichten muss und in der Zeit seines I'tikafs ein Freitag auftritt, dann ist es in einer Moschee besser, in der das Freitagsgebet verrichtet wird.

Der Mu'takif muss nicht fasten.

Zur Sunnah gehört es, dass der Mu'takif, während des I'tikaf, keinen Kranken besucht, keiner Einladung nachkommt, die Angelegenheiten seiner Familie nicht klärt, keinem Totenzug folgt und nicht zu seiner Arbeit, außerhalb der Moschee, geht. Denn es wurde von 'Aischah -möge Allah mit ihr zufrieden sein- authentisch überliefert, dass sie sagte: „Für den Mu'takif gehört es zur Sunnah, dass er keinen Kranken besucht, keinem Totenzug folgt, seine Frau weder anfasst noch mit ihr schläft und nur für Dinge rausgeht, die sein müssen.“ Überliefert von Abu Dawud (2473).

Quelle

Al-Lajnah Ad-Daima Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta (10/410)

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