Wenn ein Muslim eine Straftat verübt, welche eine Hadd-Strafe nach sich zieht, wie z.B. Unzucht (Zina), und er sich mit der Vollstreckung der Strafe davon reinigen möchte, die Regierung aber nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so was soll er tun? Und wenn er von einigen seiner Verwandten oder Freunde erbittet, dass sie diese Strafe an ihm ausführen, ist dieses dann korrekt, und wird seine Sünde vergeben?
Wer eine Straftat in einem Land verübt, welches nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, was soll er tun?
Question: 12461
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die islamischen Rechtsgelehrten (Fuqaha) sind sich darüber einig, dass niemand die Hadd-Strafe vollstreckt, außer der muslimische Führer oder sein Vertreter. Dieses liegt im Interesse der Diener (Muslime) und dient der Erhaltung ihrer Seelen, ihres Vermögens und ihrer Ehre. Der Führer ist aufgrund seiner Macht und Stärke dazu in der Lage, und weil das Volk ihm durch seine Gewalt und Kraft Gehorsam leistet.
„Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ [Surah Ta Ha 20:82]
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Reue löscht das aus, was vor ihr war.“
Source:
Islam Q&A