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Muss sie dem Brautwerber erzählen, dass sie einer ihrer Eierstöcke operativ entfernen ließ?

Question: 125910

Ich bin eine 29-jährige junge Frau und jemand, der mir gefällt, hält um meine Hand an. Das Problem ist, dass vor 7 Jahren der rechte Eierstock aufgrund eines Atheroms operativ entfernt wurde. Dieser führte zu Wundbrand, was dazu führt, dass sich das Blut innerhalb der Blutgefäße des Eierstocks staut. Und das hat ihn zerstört. Alles Lob gebührt Allah, ich bin sehr gesund und kann, nach der Aussage des Arztes, Kinder bekommen, denn der andere Eierstock arbeitet sehr gut und ich habe diesbezüglich eine Bestätigung des Arztes. Meine Frage: Muss ich ihm von dieser Operation erzählen oder nicht? Ich bitte um eine schnelle Antwort.

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Wenn die operative Entfernung des Eierstocks keinen Einfluss auf die Zeugung haben, da der andere Eierstock sehr gut arbeitet, dann musst du dem Brautwerber nichts davon erzählen, da die Richtlinie des Makels, von dem erzählt werden muss, besagt, dass es alles ist, was die Intention, die hinter der Ehe steckt, wie den Genuss, die Dienstleistung und das Gebären von Kindern, verloren geht. Es ist aber besser dem Brautwerber davon zu erzählen, um so Probleme danach zu vermeiden und nicht, dass der Ehemann dies dann als Betrug ihm gegenüber erachtet.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Richtig ist, dass der Makel alles ist, wodurch die Intention, die hinter der Ehe steckt, verloren geht. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Genuss, die Dienstbarkeit und das Gebären von Kindern zu den größten Zielen der Ehe gehören. Wenn man nun etwas vorfindet, was einen daran hindert, dann gilt dies als Makel. Wenn nun der Mann oder die Frau unfruchtbar sind, dann ist dies auch ein Makel. Wenn sie nun blind ist, dann ist es ein Makel, da dies zwei Intentionen, die hinter der Ehe stecken, verhindert. Diese sind der Genuss und die Dienstbarkeit. Wenn sie taub oder stumm ist, gilt dies auch als Makel. Richtig also ist, bezüglich der Mäkel, dass sie nicht zahlenbegrenzt, aber trotzdem eingeschränkt, sind. Somit ist alles, wodurch die Intention der Ehe, nicht die Vollkommenheit, verloren geht, gilt als Makel und bestätigt, dass hier Ehemann oder Ehefrau, entscheiden dürfen, ob sie das wollen oder nicht.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (12/220).

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr.  43496 .

Und Allah weiß es am besten.

Source

Islam Q&A

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