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Er hat erbrochen und anschließend sein Erbrochenes unbeabsichtigt geschluckt, ist nun sein Fasten ungültig?

Frage: 12659

Der Fastende erbricht und schluckt dann sein Erbrochenes unbeabsichtigt, ist dann sein Fasten ungültig?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Wenn er absichtlich erbrochen hat, dann ist sein Fasten ungültig. Doch wenn er es nicht kontrollieren konnte, dann ist sein Fasten gültig. Genauso bleibt es gültig, wenn er es geschluckt hat, solange es nicht absichtlich war.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten.

Quelle

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Abhandlungen und Rechtsurteile (10/254)

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