Was soll der Muslim tun, wenn er während des Ramadans aus einem Land in ein anderes verreist, wobei die Länder sich bezüglich des Fastenbeginns unterscheiden?
Wenn der Muslim während des Ramadans in ein anderes Land verreist
Question: 1277
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wenn eine Person sich in einem Land, deren Einwohner mit dem Fasten begonnen haben, aufhält, so ist er zum Fasten mit ihnen verpflichtet, da das Urteil desjenigen, der sich in einem Land aufhält, bezüglich dieser Angelegenheit, (wie) das Urteil dessen Bewohner ist. Dieses aufgrund seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Das Fasten ist am Tag eures Fastens, das Fastenbrechen ist am Tag eures Fastenbrechens und das Opfern ist am Tag, an dem ihr opfert.“ [Überliefert von Abu Dawud mit einer guten (Jayyid) Überlieferungskette, und wird durch andere Überlieferungen bei ihm und anderen unterstützt]
Angenommen, dass er aus einem Land, mit dessen Einwohnern er zu fasten begonnen hat, in ein anderes Land verreist, so ist das Urteil bezüglich seines Fastenbrechens und der Fortsetzung des Fastens das Urteil des Landes, in welches er gegangen ist. Daher wird er mit ihnen das Fasten brechen, selbst wenn sie vor dem Land, in dem er mit dem er zu fasten begonnen hat, ihr Fasten brechen. Falls er jedoch vor dem 29 Tag das Fasten bricht, so muss er einen Tag nachfasten, da der Monat nie weniger als 29 Tage beträgt…
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile (124/10)