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12,56129/08/2017

Das Nachholen von Ramadan mit dem Fasten von ‘Aschura oder ‘Arafa zu verbinden

Question: 128256

Ist es möglich, dass ich ein Sunnah-Fasten mit der Absicht faste meine Nachholtage vom Ramadan nach zu fasten? Geht dies auch mit der Absicht eines freiwilligen Fastens (wie 'Aschura)?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Diese Angelegenheit ist bei den Gelehrten bekannt als „das Verbinden oder Kombinieren von gottesdienstlichen Handlungen“. Dafür gibt es viele Arten, wozu diese Art auch gehört, welche das Verbinden zwischen einer obligatorischen und einer wünschenswerten Tat, mit nur einer Absicht, ist. Und wer die Absicht fasst eine wünschenswerte Tat zu verrichten, so wird ihm dadurch nicht die obligatorische bestätigt. Wer also mit der Absicht von 'Aschura fastet, so wird das Nachholen von Ramadan nicht bestätigt, doch wer die Absicht fasst die Tage vom Ramadan nachzuholen und dies an 'Aschura macht, so ist das Nachgeholte gültig und einige Gelehrten sagen, dass man darauf hofft, dass er den Lohn von 'Aschura dazu noch erhält.

Ar-Ramli -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Nihaya Al-Muhtaj“ (208/3):

„Und wenn man im Schawwal oder in 'Aschura seine Nachholtage oder die Tage eines Eides, den man geschlossen hat, etc. fastet, so erhält man noch (dazu) den Lohn der freiwilligen Handlung, so wie dazu mein Vater -möge Allah ihm barmherzig sein-, gemäß Al-Baarizi, Al-Asfuuni, An-Naaschiri, Al-Faqih 'Ali Ibn Salih Al-Hadrami usw. ein Rechtsurteil fällte. Jedoch erhält man dadurch nicht den vollständigen Lohn, welcher erst dann erlangt wird, wenn man das verrichtet, was verlangt wird, besonders wenn jemand Ramadan verpasst hat und dafür an Schawwal fastet.“

Gleiches steht in „Mughni Al-Muhtaj“ (184/2) und „Hawaschi Tuhfah Al-Muhtaj“ (457/3).

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Fatawa As-Siyam“ (438):

„Wer an 'Arafa oder 'Aschura fastet und noch etwas vom Ramadan nachholen muss, so ist sein Fasten gültig. Wenn er aber die Absicht fasst an diesem Tag sein Fasten vom Ramadan nachzuholen, so erhält er zwei Löhne: Den Lohn von 'Arafa oder 'Aschura und den Lohn vom Nachholen. Dies ist so in Bezug auf ein allgemeines, freiwilliges Fasten, das keinerlei Verbindung zu Ramadan hat. Was die sechs Tage von Schawwal angeht, so sind sie mit dem Ramadan verbunden und können erst gefastet werden, nachdem man die Tage von Ramadan nachgeholt hat. Wenn man sie aber vor dem Nachholen gefastet hat, so erhält man nicht den Lohn, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Wer im Ramadan fastet und ihn dann sechs Tage von Schawwal folgen lässt, so ist es, als hätte man das ganze Jahr gefastet.“ Und es ist bekannt, dass derjenige, der noch vom Ramadan etwas nachholen muss, nicht als einer gezählt wird, der im Ramadan gefastet hat, bis er das Fasten mit den nachzuholenden Tagen vervollständigt.“

Man sollte sich beeilen das nachzuholen, was auf einen lastet, denn dies ist wichtiger als eine freiwillige Tat. Wenn einem die Zeit aber zu knapp ist, man es nicht schafft alles nachzuholen und befürchtet das Fasten eines vorzüglichen Tages, wie 'Aschura oder 'Arafa, zu verpassen, so soll man mit der Absicht fasten seine Fastentage nachzuholen und erhält vielleicht den Lohn von 'Aschura' und 'Arafa noch dazu. Denn der Vorzug Allahs ist groß.

Und Allah weiß es am besten.

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