Bei uns gibt es, außerhalb der Fakultät, eine Lehrerin, die unsere Lernprogramme zusammenfasst und diese Zusammenfassungen den Studentinnen für eine Preis verkauft, den ich, und alles Lob gebührt Allah, zahlen konnte. Es kenne aber welche, die ihn nicht bezahlen können. Sie verbietet und schreibt es sogar auf die Seiten, dass sie es nicht erlaubt, dass die Blätter ohne ihre Erlaubnis abfotografiert werden. Das bedeutet, dass sie von jeder Studentin will, dass sie es von ihr kauft.
Meine Frage: Hat sie ein Recht auf diese Bedingung? Darf eine Gruppe von Studentinnen den Preis von einem Exemplar gemeinsam zahlen? Muss man sie darum um Erlaubnis bitten? Oder besitzt die Studenten durch ihren Kauf den vollen Umgang mit ihren Blättern, sodass sie sich den Preis mit ihren Kolleginnen teilen kann? Besitzt der Käufer nicht das Recht mit dem, was er gekauft hat, so umzugehen, wie er es will? Wenn ich also den Preis des Buches mit einer anderen Person teilen würde, wäre dies ohne jeglichen Zweifel erlaubt.