Meine Tante, die Ehefrau meines Vaters, die bereits den Sohn meines Bruders gestillt hat, hat einen Zweifel bezüglich der Stillanzahl und sie ist im Zweifel darüber, ob dieses eine Stillen sie zum Mahram macht oder nicht, wobei der Sohn meines Bruders um die Hand meiner Tochter angehalten hat. Erteilt uns bitte ein Urteil, möge Allah es euch mit Gutem vergelten.
Aufgrund vom Vorhandensein des Zweifels, und (da) sie nicht weiß, ob es fünf, vier oder weniger Stillmahlzeiten waren, so ist die Grundlage dabei die Erlaubnis (bzw. Nichtvorhandensein des Verbotes). Dieses, da die Grundlage das Nichtvorhandenseins des Säuglings ist, welcher zum Mahram werden würde. So spricht in dieser Situation nichts gegen die Ehe, und dieser (einstige) Säugling, bezüglich dessen es einen Zweifel gibt, wird nicht als Mahram (zur Ehe verboten) erachtet.
Und Allah weiß es am besten.