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Das Urteil über das Fastenbrechen im Ramadan aufgrund von Prüfungen

Frage: 13179

Wenn eine Abiturprüfung im Ramadan stattfindet, ist es dem Schüler dann erlaubt, sein Fasten zu brechen, sodass er sich in der Prüfung konzentrieren kann?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Dem Zurechnungsfähigen (arab. Mukallif) ist das Fastenbrechen im Ramadan aufgrund eines Prüfungstermins nicht erlaubt, da dies nicht zu den islamischen Entschuldigungsgründen zählt. Vielmehr ist das Fasten für ihn eine Pflicht.

Er sollte nachts lernen. Sollte dies jedoch für ihn eine Erschwernis sein, dann tagsüber.

Die Prüfungs-Veranstalter sollten nachsichtig mit den Schülern sein und die Prüfungen außerhalb des Ramadans stattfinden lassen, wodurch zwischen zwei Interessen vereinigt wird: Das Interesse des Fastens und das des Lernens für die Prüfungen.

Es wurde authentisch über den Propheten – Allahs Frieden und Segen auf ihm – berichtet, dass er sagte: „O Allah, wer mit einer Angelegenheit meiner Ummah betraut wird und gütig zu ihr war, so sei gütig zu ihm. Und wer mit den Angelegenheiten meiner Ummah betraut wird und es schwierig für sie macht, so mach es auch ihm schwierig.” (Überliefert von Muslim in seinem Sahih Werk)

Mein Rat an die Verantwortlichen für die Prüfungen ist, dass sie nachsichtig mit den Schüler/innen sind und die Prüfungen nicht im Ramadan, sondern vorher oder nachher stattfinden lassen.

Und wir bitten Allah für alle um Erfolg.

Quelle

Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (Kp. 4, S. 223)

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