Wenn einige der hinter dem Imam Betenden aus Versehen (oder aus Vergesslichkeit) einen Taslim zur rechten Seite gesprochen hat, bevor der Imam es tut, ist dadurch deren Gebet ungültig geworden?
„Diese Handlung macht deren Gebet nicht ungültig. In so einem Fall sollte jedoch nach dem Imam ein zweites Mal der Taslim gesprochen werden.“
Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.
[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (2/936)]