Ich habe den Ehevertrag mit einer Frau abgeschlossen, nachdem ich ihr die Brautgabe (Morgengabe) gab, wollte ich mit ihr die Ehe vollziehen (Beischlaf ausüben), was ihr Vater ablehnte, bis ich ihr drei ganze Zimmer voll ausgestattet habe, wozu ich jedoch nicht in der Lage bin. Ist es mir nun erlaubt, ohne das Wissen ihres Vaters, mit ihr den Beischlaf auszuüben?
Du hast kein Recht den Beischlaf mit ihr auszuüben, ohne dass ihr Vater darüber Bescheid weiß
Question: 132621
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
„Du hast kein Recht darauf, mit ihr, ohne das Wissens ihres Vaters und der Familie, den Beischlaf auszuüben. Du bist vielmehr verpflichtet erst das zu verwirklichen, was ihr Vater gesagt hat, oder dass du dich mit ihm an einen islamischen Richter wendest. Wenn es darum gehen soll, sich diesem zu widersetzen (sprich der Forderung des Vaters) und mit zu kontaktieren und alleine mit ihr zu sein, so ist das nicht erlaubt. Dies, da es großes Übel, Schaden, und Versuchung (Fitnah) verursacht und fatale Folgen hat. Du musst geduldig sein und die Schwierigkeiten auf eine gute Art und Weise bewältigen, durch Verständigung mit ihrem Vater, sowie die Vermittlung rechtschaffener Leute, die zwischen euch schlichten. Und falls es nicht zu einer Schlichtung kommen kann, so könnt ihr beiden eure Angelegenheit vor den islamischen Richter bringen, bis das Problem zwischen euch gelöst wurde. Zu dieser Vorgehensweise bist du verpflichtet.“
Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.
[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1582)]
Source:
Aus „Fatawa Nur ´ala Ad-Darb“