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Der Sa’i ohne Reinheit

Frage: 13369

Als ich den Sa'i zwischen As-Safa und Al-Marwa (das Hin- und Herlaufen zwischen diesen beiden Hügel) vollzogen habe, ist meine Gebetswaschung ungültig geworden, ich konnte den Ort aber nicht verlassen, um die Gebetswaschung zu erneuern. Dies geschah auch bei der Abschieds-Tawaf.

Wie ist das Urteil desjenigen, der den Tawaf und Sa'i vollzieht und sich dabei nicht in der Gebetswaschung befindet? Möge Allah es ihnen mit Gutem vergelten!

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Dein Sa'i zwischen As-Safa und Al-Marwa ist gültig, auch wenn dies ohne Reinheit geschehen ist, da diese für den Sa'i nicht vorausgesetzt ist. Was die Abschieds-Tawaf betrifft, so ist diese ungültig, da zu den Voraussetzungen des Tawaf die Reinheit gehört. Demnach musst du ihn wiederholen, solange du dich in Mekka befindest. Wenn du aber in dein Land zurückgekehrt bist, musst du ein Opfertier in Mekka, für die Armen, schächten lassen.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Quelle

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile (11/264)

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