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8,53607/03/2016

Er schlachtet eine große Menge an Hühnern und kann die Tasmiya (Bismillah sagen) nicht auf jedes Huhn aussprechen

Frage: 133941

Ich arbeite in Brasilien in der Firma „Sadia“, in der Hühner geschlachtet werden. Wir schlachten die Hühner mit elektrischen Bolzenschüssen und mit einer Geschwindigkeit von 9000 Hühner pro Stunde. Es gibt auch nicht-muslimische Schächter. Ist es also erlaubt diese Hühner zu verzehren?

Ich habe noch eine Frage: Ich habe diese Arbeit verlassen und arbeitete (nun) in einer anderen Firma, aber der Verantwortliche (Chef) verlangte von uns, dass wir auf den Koran schwören, dass wir auf jedes Huhn, das wir schlachten, die Tasmiya aussprechen. Und jene, auf die wir die Tasmiya nicht aussprechen konnten, sollen wir lebendig in heißes Wasser legen. Und derjenige, der nicht schwört, wird die Arbeit verlassen (müssen). Wir haben das gemacht und geschworen, aber ich schaffe es nicht auf alle Hühner die Tasmiya auszusprechen. Auch schaffe ich es nicht die Hühner im heißen Wasser sterben zu lassen. Aufgrund der Geschwindigkeit der Hühner, habe ich – und ich bitte Allah um Vergebung – den Namen (von Allah) des Erhabenen falsch ausgesprochen. Daraufhin verließ ich die Arbeit und arbeite nun wieder in „Sadia“, aber die Hühner hier sind viel schneller, so dass ich es nicht schaffe auf jedes Huhn die Tasmiya auszusprechen.

Was soll ich nun machen? Was ist erlaubt und was ist verboten? Ich habe große Angst, dass ich falsch auf den Koran geschworen habe.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Erstens:

DasTier, vor seiner Schlachtung mit dem Bolzenschuss zu betäuben, kann zuihrer Tötung führen, wenn (der Bolzenschuss) in hohem Grad durchgeführtwird. Es kann aber auch (nur) in Ohnmacht fallen, ohne zu sterben, wenn dies ineinem leichten oder mittleren Grad durchgeführt wird.

Wennman es (das Tier) tötet, ist es nicht erlaubt es zu verzehren, weil es,mit Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (Fuqaha) als verendet gilt. Wennes aber nicht getötet und direkt danach auf islamische Weisegeschächtet wird, gilt es als Halal und es ist erlaubt, es zu verzehren.

Dr.Muhammad Al-Aschqar, möge Allah ihn bewahren, sagte:

„Wennder Bolzenschuss tödlich ist, gilt das Tier als Erschlagen (Mauqudh) undwenn es das Bewusstsein verliert, ohne getötet zu werden, dann ist es erlaubt,solange das Tier danach lebt und auf islamische Weise geschlachtet wird. Dochwenn es nicht geschlachtet wird und schon begonnen wurde es zu häuten undklein zu schneiden, dann ist es nicht erlaubt (Halal).“ (Aus„Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“ Nr. 10. Eine Abhandlung von Dr. MuhammadAl-Ashqar mit dem Titel: „Adh-Dhabaih wa at-Turuq Asch-Schar’iya fi InjazAdh-Dhukah“)

DieFrage bleibt: Wo ist die Grenze des tödlichen elektrischen Bolzenschusses,im Gegensatz zu anderen?

DieAntwort dazu ist das, was im Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums, das derOrganisation der islamischen Konferenz untersteht, Nr. 95, im Vertrauen aufBeschlüsse spezialisierter Fachmänner in solchen Angelegenheit, steht:

„DieTiere, die nach der Betäubung auf islamische Weise geschlachtet werden, dürfenverzehrt werden, insofern die technischen Bedingungen erfüllt werden, durch dieman sich vergewissern kann, dass das Schlachttier vor seiner Schlachtung nichtgestorben ist.

Fachmännerder heutigen Zeit haben hierfür folgendes definiert:

1. Dass dieAnwendung der beiden elektrischen Pole auf beide Schläfen, oder von Vorneund Hinten (Nacken), durchgeführt wird.

2. Dass dieSpannung zwischen 100 bis 400 Volt liegt.

3. Dass dieStromstärke zwischen 0,75 bis 1 Ampere beim Schaf, und zwischen 2 bis 2,5Ampere bei der Kuh liegt.

4. Dass derelektrische Strom in einer Zeit zwischen 3 bis 6 Sekunden fließt.

c) Es ist nicht erlaubt dasTier, dass man schlachten will, mit einer Pistole, welche eineBetäubungsspritze hat, einer Axt, einem Hammer, oder Gas (Luftzuführung)wie es die Engländer machen, zu betäuben.

d) Es ist nicht erlaubtGeflügel mit elektrischen Schlägen zu betäuben. Die Erfahrungenbesagen, dass dies zum Tode einer nicht geringen Anzahl von ihnen, vor ihrerSchlachtung, führt.

e) Die Tiere, die nach ihrerBetäubung, durch Benutzung einer zweiten Mischung aus Kohlendioxid undLuft, oder Sauerstoff, oder durch Benutzung einer Pistole, welche einenkugelförmigen Kopf hat auf einer Weise, die nicht zum Tode (des Tieres)vor seiner Schlachtung führt, sind nicht verboten.“

Das ständige Komitee fürRechtsgutachten wurde gefragt:

„Was ist das Urteil über dasVerzehr des Fleisches von Schlachttieren, die in einem muslimischen Staat durchelektrische Maschinen geschlachtet werden? Mit dem Wissen, dass auf das Viehdie elektrische Maschine eingesetzt wird, bis es auf den Boden fällt. Dannübernimmt der Schlächter die Schlachtung, sofort nachdem es auf den Bodenfiel.“

Antwort:

„Wenn es so ist, wieerwähnt wurde. Und zwar, dass der Schlächter das Vieh sofort, nachdemes aufgrund der Einsetzung der elektrischen Maschine auf ihr, auf den Bodenfiel, schlachtet. Wenn man es danach schlachten kann und es noch lebt, dann istes erlaubt, es zu verzehren. Und wenn die Schlachtung nach dessen Tod erfolgt,ist der Verzehr nicht erlaubt. Und das, weil darauf dann das Urteil desErschlagenen (Mauqudha) fällt, was Allah verboten hat, außer wenn esgeschlachtet wird. Und die Schlachtung hat keine Wirkung, außer wenn dasLeben des Tieres, durch Fuß- oder Handbewegungen, oder durch dasPulsieren des Blutes etc., was auf ihr Leben, bis zum Schlachtende hinweist,bestätigt wird.

Allah, Erhaben sei Er, sagte:„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem,worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genussvon) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, undwas von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihrschlachtet.“

[Al-Ma’idah 5:3]

Somit erlaubte Er das Vieh, trotzRisiko, unter der Bedingung, dass es geschlachtet wird. Und ansonsten ist derVerzehr nicht erlaubt.“ (Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima 455/22)

Schau auch die Antwort derFrage Nr. 83362

Zweitens:

Die Tasmiya ist eineBedingung, damit das Schlachttier erlaubt ist (verzehrt zu werden). Sieentfällt weder bei Vergesslichkeit noch bei Unwissenheit, lautstärkerer Meinung der Gelehrten. Schau dir die Antwort der Frage Nr. 85669an.

Darauf basierend: Wenn dieMaschine die Hühner einzeln schlachtet, ist es eine Bedingung, dass man dieTasmiya bei der Schlachtung jedes (einzelnen) Huhnes ausspricht. Wenn man dieTasmiya nicht auf sie ausspricht, sind sie nicht erlaubt. Auch ist es nichterlaubt das Huhn lebendig in heißes Wasser zu legen, weil man es dadurchfoltert (misshandelt).

Wenn es aber durch dieMaschine getötet und die Tasmiya nicht auf ihr ausgesprochen wurde, ist eskein Problem sie in heißes o.ä. zu legen, unter der Bedingung, dasssie von den restlichten geschlachteten Hühnern getrennt wird.

Wenn die Maschine aber eineGruppe von Hühnern in einem Schlag schlachtet, reicht es aus ein Mal dieTasmiya auszusprechen.

Die Gelehrten desständigen Komitees für Rechtsgutachten wurden gefragt:

„Was ist das Urteil dermechanischen Schlachtung? Diese Maschinen schlachten gleichzeitig dutzendeHühner, natürlich nur mit einer einzigen Tasmiya. Und wenn eine Person mitseiner Hand eine große Menge an Hühnern schlachtet, reicht es ihm dannnur ein Mal die Tasmiya auszusprechen, oder muss er sie für jedes einzelne aussprechen?“

Sie antworteten:

„Erstens: Es ist erlaubt mitden heutigen Maschinen zu schlachten, unter der Bedingung, dass sie scharf sindund die Kehle und Speiseröhre durchschneiden.

Zweitens: Wenn die Maschineneine Anzahl an Hühner zu einer durchgehenden Zeit schlachten, dann reicht esdem, der die Maschine einschaltet – während er sie einschaltet – eineinziges Mal die Tasmiya auszusprechen, mit der Absicht zu schlachten. Unterder Bedingung, dass der Schlächter ein Muslim oder ein Schriftbesitzer (Judeoder Christ) ist.

Drittens: Wenn die Person mitihrer Hand schlachtet, dann muss sie für jedes Huhn, das sie schlachtet, eineunabhängige Tasmiya aussprechen, weil man sich auf dieses (eine) Huhn(selbst) fixiert.

Viertens: Die Schächtungmuss an der richtigen Stelle der Schlachtung erfolgen und sie muss dieSpeiseröhre und beide Halsadern, oder eine von beiden, durchschneiden.“

(Fatawa al-Lajnahad-Daaima 463/22)

Drittens:

Wenn du auf den Korangeschworen hast, dass du bei jedem Huhn, das du schlachtest, die Tasmiyaaussprichst, dann hat dieser Schwur Gültigkeit, wegen dem, was wir über dieNotwendigkeit der Tasmiya erwähnt haben. Du musst die (Hühner) auf die dusie (Tasmiya) nicht ausgesprochen hast, entfernen.

Viertens:

Wenn der Schlächter einSchriftbesitzer ist, dann gilt sein Schlachttier, wie das Schlachttier desMuslims, als erlaubt (Halal). Allah, Erhaben sei Er, sagte: „Und die Speisederjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt.“ [Al-Ma’ida 5:5]

Und wenn es keinSchriftbesitzer ist, dann gilt sein Schlachttier als verboten, unrein undverendet und der Verzehr davon ist nicht erlaubt.

Und Allah weiß esbesser.

Quelle

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