Herunterladen
0 / 0
784030/05/2009

Er schlachtet eine große Menge an Hühnern und kann die Tasmiya (Bismillah sagen) nicht auf jedes Huhn aussprechen

Frage: 133941

Ich arbeite in Brasilien in der Firma „Sadia“, in der Hühner geschlachtet werden. Wir schlachten die Hühner mit elektrischen Bolzenschüssen und mit einer Geschwindigkeit von 9000 Hühner pro Stunde. Es gibt auch nicht-muslimische Schächter. Ist es also erlaubt diese Hühner zu verzehren?

Ich habe noch eine Frage: Ich habe diese Arbeit verlassen und arbeitete (nun) in einer anderen Firma, aber der Verantwortliche (Chef) verlangte von uns, dass wir auf den Koran schwören, dass wir auf jedes Huhn, das wir schlachten, die Tasmiya aussprechen. Und jene, auf die wir die Tasmiya nicht aussprechen konnten, sollen wir lebendig in heißes Wasser legen. Und derjenige, der nicht schwört, wird die Arbeit verlassen (müssen). Wir haben das gemacht und geschworen, aber ich schaffe es nicht auf alle Hühner die Tasmiya auszusprechen. Auch schaffe ich es nicht die Hühner im heißen Wasser sterben zu lassen. Aufgrund der Geschwindigkeit der Hühner, habe ich – und ich bitte Allah um Vergebung – den Namen (von Allah) des Erhabenen falsch ausgesprochen. Daraufhin verließ ich die Arbeit und arbeite nun wieder in „Sadia“, aber die Hühner hier sind viel schneller, so dass ich es nicht schaffe auf jedes Huhn die Tasmiya auszusprechen.

Was soll ich nun machen? Was ist erlaubt und was ist verboten? Ich habe große Angst, dass ich falsch auf den Koran geschworen habe.

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Erstens:

Das
Tier, vor seiner Schlachtung mit dem Bolzenschuss zu betäuben, kann zu
ihrer Tötung führen, wenn (der Bolzenschuss) in hohem Grad durchgeführt
wird. Es kann aber auch (nur) in Ohnmacht fallen, ohne zu sterben, wenn dies in
einem leichten oder mittleren Grad durchgeführt wird.

Wenn
man es (das Tier) tötet, ist es nicht erlaubt es zu verzehren, weil es,
mit Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (Fuqaha) als verendet gilt. Wenn
es aber nicht getötet und direkt danach auf islamische Weise
geschächtet wird, gilt es als Halal und es ist erlaubt, es zu verzehren.

Dr.
Muhammad Al-Aschqar, möge Allah ihn bewahren, sagte:

„Wenn
der Bolzenschuss tödlich ist, gilt das Tier als Erschlagen (Mauqudh) und
wenn es das Bewusstsein verliert, ohne getötet zu werden, dann ist es erlaubt,
solange das Tier danach lebt und auf islamische Weise geschlachtet wird. Doch
wenn es nicht geschlachtet wird und schon begonnen wurde es zu häuten und
klein zu schneiden, dann ist es nicht erlaubt (Halal).“ (Aus
„Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“ Nr. 10. Eine Abhandlung von Dr. Muhammad
Al-Ashqar mit dem Titel: „Adh-Dhabaih wa at-Turuq Asch-Schar’iya fi Injaz
Adh-Dhukah“)

Die
Frage bleibt: Wo ist die Grenze des tödlichen elektrischen Bolzenschusses,
im Gegensatz zu anderen?

Die
Antwort dazu ist das, was im Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums, das der
Organisation der islamischen Konferenz untersteht, Nr. 95, im Vertrauen auf
Beschlüsse spezialisierter Fachmänner in solchen Angelegenheit, steht:

„Die
Tiere, die nach der Betäubung auf islamische Weise geschlachtet werden, dürfen
verzehrt werden, insofern die technischen Bedingungen erfüllt werden, durch die
man sich vergewissern kann, dass das Schlachttier vor seiner Schlachtung nicht
gestorben ist.

Fachmänner
der heutigen Zeit haben hierfür folgendes definiert:

1.
Dass die
Anwendung der beiden elektrischen Pole auf beide Schläfen, oder von Vorne
und Hinten (Nacken), durchgeführt wird.

2.
Dass die
Spannung zwischen 100 bis 400 Volt liegt.

3.
Dass die
Stromstärke zwischen 0,75 bis 1 Ampere beim Schaf, und zwischen 2 bis 2,5
Ampere bei der Kuh liegt.

4.
Dass der
elektrische Strom in einer Zeit zwischen 3 bis 6 Sekunden fließt.

c) Es ist nicht erlaubt das
Tier, dass man schlachten will, mit einer Pistole, welche eine
Betäubungsspritze hat, einer Axt, einem Hammer, oder Gas (Luftzuführung)
wie es die Engländer machen, zu betäuben.

d) Es ist nicht erlaubt
Geflügel mit elektrischen Schlägen zu betäuben. Die Erfahrungen
besagen, dass dies zum Tode einer nicht geringen Anzahl von ihnen, vor ihrer
Schlachtung, führt.

e) Die Tiere, die nach ihrer
Betäubung, durch Benutzung einer zweiten Mischung aus Kohlendioxid und
Luft, oder Sauerstoff, oder durch Benutzung einer Pistole, welche einen
kugelförmigen Kopf hat auf einer Weise, die nicht zum Tode (des Tieres)
vor seiner Schlachtung führt, sind nicht verboten.“

Das ständige Komitee für
Rechtsgutachten wurde gefragt:

„Was ist das Urteil über das
Verzehr des Fleisches von Schlachttieren, die in einem muslimischen Staat durch
elektrische Maschinen geschlachtet werden? Mit dem Wissen, dass auf das Vieh
die elektrische Maschine eingesetzt wird, bis es auf den Boden fällt. Dann
übernimmt der Schlächter die Schlachtung, sofort nachdem es auf den Boden
fiel.“

Antwort:

„Wenn es so ist, wie
erwähnt wurde. Und zwar, dass der Schlächter das Vieh sofort, nachdem
es aufgrund der Einsetzung der elektrischen Maschine auf ihr, auf den Boden
fiel, schlachtet. Wenn man es danach schlachten kann und es noch lebt, dann ist
es erlaubt, es zu verzehren. Und wenn die Schlachtung nach dessen Tod erfolgt,
ist der Verzehr nicht erlaubt. Und das, weil darauf dann das Urteil des
Erschlagenen (Mauqudha) fällt, was Allah verboten hat, außer wenn es
geschlachtet wird. Und die Schlachtung hat keine Wirkung, außer wenn das
Leben des Tieres, durch Fuß- oder Handbewegungen, oder durch das
Pulsieren des Blutes etc., was auf ihr Leben, bis zum Schlachtende hinweist,
bestätigt wird.

Allah, Erhaben sei Er, sagte:
„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem,
worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss
von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und
was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr
schlachtet.“

[Al-Ma’idah 5:3]

Somit erlaubte Er das Vieh, trotz
Risiko, unter der Bedingung, dass es geschlachtet wird. Und ansonsten ist der
Verzehr nicht erlaubt.“ (Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima 455/22)

Schau auch die Antwort der
Frage Nr. 83362

Zweitens:

Die Tasmiya ist eine
Bedingung, damit das Schlachttier erlaubt ist (verzehrt zu werden). Sie
entfällt weder bei Vergesslichkeit noch bei Unwissenheit, laut
stärkerer Meinung der Gelehrten. Schau dir die Antwort der Frage Nr.
85669
an.

Darauf basierend: Wenn die
Maschine die Hühner einzeln schlachtet, ist es eine Bedingung, dass man die
Tasmiya bei der Schlachtung jedes (einzelnen) Huhnes ausspricht. Wenn man die
Tasmiya nicht auf sie ausspricht, sind sie nicht erlaubt. Auch ist es nicht
erlaubt das Huhn lebendig in heißes Wasser zu legen, weil man es dadurch
foltert (misshandelt).

Wenn es aber durch die
Maschine getötet und die Tasmiya nicht auf ihr ausgesprochen wurde, ist es
kein Problem sie in heißes o.ä. zu legen, unter der Bedingung, dass
sie von den restlichten geschlachteten Hühnern getrennt wird.

Wenn die Maschine aber eine
Gruppe von Hühnern in einem Schlag schlachtet, reicht es aus ein Mal die
Tasmiya auszusprechen.

Die Gelehrten des
ständigen Komitees für Rechtsgutachten wurden gefragt:

„Was ist das Urteil der
mechanischen Schlachtung? Diese Maschinen schlachten gleichzeitig dutzende
Hühner, natürlich nur mit einer einzigen Tasmiya. Und wenn eine Person mit
seiner Hand eine große Menge an Hühnern schlachtet, reicht es ihm dann
nur ein Mal die Tasmiya auszusprechen, oder muss er sie für jedes einzelne aussprechen?“

Sie antworteten:

„Erstens: Es ist erlaubt mit
den heutigen Maschinen zu schlachten, unter der Bedingung, dass sie scharf sind
und die Kehle und Speiseröhre durchschneiden.

Zweitens: Wenn die Maschinen
eine Anzahl an Hühner zu einer durchgehenden Zeit schlachten, dann reicht es
dem, der die Maschine einschaltet – während er sie einschaltet – ein
einziges Mal die Tasmiya auszusprechen, mit der Absicht zu schlachten. Unter
der Bedingung, dass der Schlächter ein Muslim oder ein Schriftbesitzer (Jude
oder Christ) ist.

Drittens: Wenn die Person mit
ihrer Hand schlachtet, dann muss sie für jedes Huhn, das sie schlachtet, eine
unabhängige Tasmiya aussprechen, weil man sich auf dieses (eine) Huhn
(selbst) fixiert.

Viertens: Die Schächtung
muss an der richtigen Stelle der Schlachtung erfolgen und sie muss die
Speiseröhre und beide Halsadern, oder eine von beiden, durchschneiden.“

(Fatawa al-Lajnah
ad-Daaima 463/22)

Drittens:

Wenn du auf den Koran
geschworen hast, dass du bei jedem Huhn, das du schlachtest, die Tasmiya
aussprichst, dann hat dieser Schwur Gültigkeit, wegen dem, was wir über die
Notwendigkeit der Tasmiya erwähnt haben. Du musst die (Hühner) auf die du
sie (Tasmiya) nicht ausgesprochen hast, entfernen.

Viertens:

Wenn der Schlächter ein
Schriftbesitzer ist, dann gilt sein Schlachttier, wie das Schlachttier des
Muslims, als erlaubt (Halal). Allah, Erhaben sei Er, sagte: „Und die Speise
derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt.“ [Al-Ma’ida 5:5]

Und wenn es kein
Schriftbesitzer ist, dann gilt sein Schlachttier als verboten, unrein und
verendet und der Verzehr davon ist nicht erlaubt.

Und Allah weiß es
besser.

Quelle

Islam Q&A

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android