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82813/09/2009

Er soll erst seine eigenen Tage nachholen und dann für den Verstorbenen fasten

Frage: 134087

Meine Ehefrau -möge Allah ihr barmherzig sein- ist zwei Wochen vor dieser Nachricht gestorben. Sie hätte noch sieben Tage vom letzten Ramadan, an denen sie aufgrund der Menstruation nicht gefastet hat, nachholen. Sie ist aber gestorben, bevor sie dies tun konnte. Darf ich diese für sie fasten oder nicht? Sie sollten wissen, dass ich noch einen ganzen Monat nachfasten muss. Oder muss ich erst meine eigenen Tage nachholen und dann ihre?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

„Wenn es so ist, wie erwähnt, dann musst du erst deine eigenen Tage nachholen. Danach darfst du die Tage, die deine Frau hätte nachholen müssen, nachfasten, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wer stirbt und noch etwas nachfasten muss, für den soll sein Verwandter (Wali) fasten.‘  Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz, Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Al Asch-Schaikh, Schaikh Bakr Abu Zaid.

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah – Al-Majmu'ah Ath-Thaniyah“ (9/261).

Quelle

„Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah – Al-Majmu'ah Ath-Thaniyah“ (9/261)

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