Ich möchte die Sunnah im Handel kennenlernen, wie der Prophet Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Geschäfte machte, Waren beschrieb, sie tauschte und zurückgab usw.
Die Rechtleitung (und Leitlinien) des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Handel, Verkauf und Kauf können wie folgt zusammengefasst werden:
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - führte vor der Offenbarung Geschäfte mit seinem Onkel Abu Talib und arbeitete auch für Khadija. Zu diesem Zweck reiste er nach Scham und handelte auch auf Märkten wie Majanna und Okazh, Märkte in der Zeit der Unwissenheit (arab. Jahiliyya). Die Händler strebten dorthin, um zu verkaufen und einzukaufen.
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - führte den Verkauf selbst durch, wie es im Hadith über das Kamel von Umar und das Kamel von Jabir - möge Allah mit beiden zufrieden sein - erwähnt wird. Alternativ beauftragte er auch einen seiner Gefährten damit, wie (im Fall von) Urwa ibn Abu Al-Ja'd Al-Bariqi, der sagte, dass ihm der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - einen Dinar gab, um ein Opfertier - oder ein Schaf - zu kaufen. Er kaufte zwei Schafe und verkaufte eines davon für einen Dinar. Dann brachte er ihm ein Schaf und einen Dinar und der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sprach Bittgebete für ihn und bat um Segen in seinem Verkauf und sagte, dass er, selbst wenn er Erde gekauft hätte, damit Gewinn gemacht hätte.“ Von At-Tirmidhi (1258), Abu Dawud (3384) und Ibn Majah (2402) überliefert, und von Al-Albani in „Sahih At-Tirmidhi" als authentisch eingestuft.
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - forderte die Händler zu Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Wohltätigkeit auf.
Über Al-Hakim ibn Hizam - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Die beiden Verkäufer haben die Wahl, solange sie sich nicht voneinander trennen. Wenn sie ehrlich sind und klar kommunizieren, wird ihnen in ihrem Verkauf Segen zuteil. Wenn sie jedoch etwas verbergen und lügen, wird der Segen ihres Verkaufs vergehen.“ Überliefert von Al-Bukhari (1973) und Muslim (1532).
Ismail ibn Ubaid ibn Rifa'ah berichtet von seinem Vater und dieser wiederum von seinem Großvater, dass er mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zum Gebetsplatz ging. Er sah, wie die Menschen miteinander handelten, und sagte: „O Versammlung der Händler!“ Die Leute reagierten auf den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und erhoben ihre Häupter und Blicke zu ihm. Er sagte: „Die Händler werden am Tag der Auferstehung als Frevler auferstehen, es sei denn, sie fürchten Allah, handeln rechtschaffen und sind ehrlich.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1210) und Ibn Majah (2146), und Al-Albani stufte ihn in „Sahih At-Targhib" (1785) als authentisch ein.
Über Qais ibn Abi Ghazalah wird berichtet, der sagte: „Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „O Versammlung der Händler! Der Verkauf ist von Lärm und Schwören begleitet, so mischt ihn mit Almosen.“ Überliefert von At-Tirmidhi (1208), Abu Dawud (3326), An-Nasa'i (3797) und Ibn Majah (2145) und Al-Albani stufte ihn in „Sahih Abu Dawud" als authentisch ein.
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl Großzügigkeit und Nachsicht im Verkauf und Kauf.
Von Jabir ibn Abdillah - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Möge Allah demjenigen Barmherzigkeit erweisen, der großzügig ist, wenn er verkauft, wenn er kauft und wenn er Forderungen stellt.“ Überliefert von Al-Bukhari (1970).
Ibn Hajar - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Darin liegt eine Aufforderung zur Großzügigkeit im Umgang, zur Anwendung edler Charaktereigenschaften und zum Verzicht auf Streitlust. Es ist eine Aufforderung, die Menschen bei der Einforderung von Rechten nicht zu bedrängen und ihnen Nachsicht zu gewähren.“ „Fath Al-Bari“ (4/307).
Ein Beispiel für seine Großzügigkeit - Allahs Frieden und Segen auf ihm:
- Von Ibn ʿUmar - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird berichtet: „Wir waren mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auf einer Reise, und ich saß auf einem störrischen Kamel von ʿUmar. Es überholte mich immer wieder und lief vor der Gruppe davon. ʿUmar wies es zurück und versuchte, es zur Ruhe zu bringen, aber es lief erneut nach vorne. Schließlich sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu ʿUmar: ‚Verkauf es mir.‘ ʿUmar erwiderte: ‚Es gehört dir, o Gesandter Allahs.‘ Der Prophet sagte (noch einmal): ‚Verkauf es mir.‘ Da verkaufte er es dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm. Dann sagte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Es gehört nun dir, o ʿAbdullah Ibn ʿUmar. Du kannst damit machen, was du willst.“ Überliefert von Al-Bukhari (2610)
- Über Jabir ibn ʿAbdullah wird berichtet, dass er auf einem Kamel ritt, das erschöpft war, sodass er es freilassen wollte. Er (Jabir) sagte: „Da holte mich der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ein, sprach Bittgebete für mich und schlug es (das Kamel), woraufhin es so schnell lief, wie es niemals zuvor gelaufen war.“ Er (der Prophet) sagte: „Verkaufe es mir für eine Wuqiya (ein Gewicht von etwa 40 Gramm Silber).“ Ich sagte: „Nein.“ Dann sagte er (erneut): „Verkaufe es mir.“ Schließlich verkaufte ich es ihm für eine Wuqiya, unter der Bedingung, dass ich es noch bis zu meiner Familie nutzen durfte. Als ich angekommen war, brachte ich ihm (dem Propheten) das Kamel und dieser zahlte mir den Preis. Dann kehrte ich zurück, und er schickte jemanden hinter mir her und sagte: „Glaubst du, ich habe mit dir gehandelt, um dein Kamel zu nehmen? Nimm dein Kamel und dein Geld, es gehört dir.“
Überliefert bei Al-Bukhari (1991) und Muslim (715) - der Wortlaut stammt von Muslim.
- Er erfüllte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die Rechte der Menschen gewissenhaft und forderte dazu auf.
Über Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird berichtet, dass er sagte: „Ein Mann hatte eine Kamelstute bei dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu fordern. Er kam, um sie einzutreiben, worauf der Prophet sagte: „Gebt sie ihm.“ Sie suchten nach (einem Kamel) in derselben Altersklasse, fanden aber nur eine, die älter und besser war. Da sagte er (der Prophet): „Gebt sie ihm.“ Der Mann sagte: „Du hast mir vollständig gegeben, möge Allah (auch) dir vollkommene Erfüllung gewähren.“ (Daraufhin) sagte der Prophet: „Die Besten unter euch sind diejenigen, die am vorbildlichsten Schulden begleichen.“ Überliefert von Al-Bukhari (2182) und Muslim (1601).
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ermutigte zur Rücknahme (des Handels im Falle) des Bedauerns.
Abu Huraira sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einem Muslim sein Bedauern abnimmt, dem wird Allah am Tag der Auferstehung seine Fehltritte erlassen.“ Überliefert von Abu Dawud (3460) und Ibn Majah (2199), und von Al-Albani in „Sahih Abu Dawud" als authentisch eingestuft.
Jemandem zu entlasten (und sein Bedauern abzunehmen) bedeutet, nachsichtig zu sein und zu akzeptieren, einen Verkauf oder Kauf zurückzunehmen; dies ist ein Zeichen von Großzügigkeit im Geiste.
„Die Form der Rückabwicklung des Verkaufs ist, wenn jemand etwas von einem anderen kauft und dann aufgrund von Erkennen eines Nachteils, dem Verlust seines Bedarfs oder dem Fehlen des Geldes bereut, es gekauft zu haben. Wenn er die Ware an den Verkäufer zurückgibt und der Verkäufer die Rückgabe akzeptiert, wird Allah am Tag der Auferstehung seine Schwierigkeiten und Fehler beseitigen. Das ist eine Wohltat des Verkäufers gegenüber dem Käufer, da der Verkauf bereits vollzogen war, und der Käufer daher nicht in der Lage war, ihn zu stornieren.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Aun Al-Ma'bud".
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - handelte beim Kauf und minderte nicht den Wert der Ware der Menschen, wie wir bereits im Hadith über das Kamel von Jabir gesehen haben.
Über Suwaid ibn Qais wird berichtet: „Ich und Makhramah Al-Abdi haben einen Stoff aus Hajar gebracht und sind damit nach Mekka gekommen. Da kam der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu uns und handelte mit uns um Hosen, und wir verkauften sie ihm.“
Überliefert von At-Tirmidhi (1305), der sagte: „Ein guter und authentischer Hadith” (Hasan Sahih), ebenso von Abu Dawud (3336), An-Nasa’i (4592) und Ibn Majah (2220).
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ordnete an, das Gewicht genau zu messen.
Von Suwaid ibn Qais wird berichtet, dass der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - einen Mann sah, der (Dinge) gegen Entgelt wog. Der Gesandte Allahs - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte zu ihm: „Wäge und gib ein wenig mehr dazu.“
Dies ist eine Fortsetzung des vorherigen Hadithes.
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl, den in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Menschen Zeit zu geben und ihm etwas zu erlassen.
Über Abu Al-Yasar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Menschen Zeit gibt oder ihm etwas erlässt, den wird Allah am Tag der Auferstehung im Schatten seiner Gnade beschützen.“ Überliefert von Muslim (3006).
- Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot den Umgang mit Zinsen, den Verkauf von Unsicherheiten, den „‘Inah“-Verkauf, den Handel mit verbotenen Dingen sowie Betrug und Täuschung.
Die Beweise dafür sind zahlreich und weit verbreitet.
Es liegen uns keine detaillierten Informationen über alle seine Handelsgeschäfte vor - Allahs Segen und Frieden auf ihm; seine Geschäfte fanden in der Zeit der Unwissenheit (arab. Jahiliyyah) statt, und er war (noch) nicht Prophet, sodass seine Handlungen nicht von seinen Gefährten überliefert werden konnten. Was jedoch von seiner Sunnah überliefert wurde, ist, so Allah will, ausreichend.
Und Allah weiß es am besten.