Herunterladen
0 / 0
505305/06/2009

Er studiert an der Universität und es wird ihm nicht erlaubt das Freitagsgebet zu verrichten

Frage: 134691

Wir lernen an einer staatlichen Universität. Die Leitung der Universität untersagt den Studenten, wegen politischem Druck, religiöse Aktivitäten, und zu den wichtigsten gehört unteranderem die Einhaltung der Gebete und speziell auch das Freitagsgebet, auszuüben.

Und wir müssen anwesend in der Universität bzw. dem Klassenraum sein. Entfällt für uns also aufgrund dessen die Pflicht der Verrichtung des Freitagsgebets? Falls die Antwort nein sein sollte, was raten Sie uns zu tun?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Das Freitagsgebet gehört zu den wichtigsten der Pflichtgebete, dessen
Einhaltung verpflichtend und höchste Priorität besitzt.
Außerdem gehört sie zu den deutlichen Riten des Islam, weshalb auch
die strenge Warnung bezüglich des Verlassens dieses Gebets kam. So wird bei
Muslim (865) überliefert, dass ‘Abdullah ibn ‘Umar und Abu Huraira, möge
Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, den Propheten auf seinem Minbar
hörten, wie er sagte:
“Die Menschen hören auf die Freitagsgebete zu unterlassen oder Allah
wird ihre Herzen versiegeln, alsdann gehören sie zu den Unachtsamen.”

Es wird darüber hinaus von Abu Dawud (1052), an-Nasa’i (1369), at-Tirmidhi
(500) und ibn Majah (1125) über al-J’ad adh-Dhamrii überliefert, möge
Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, sagte:
“Wer es unterlässt drei Freitagsgebete aus Nachlässigkeit zu
verrichten, so versiegelt Allah dessen Herz.”

Al-Albani erklärte den Hadith in Sahih Abi Dawud für authentisch.

Und das Studieren an einer staatlichen Universität ist nicht erlaubt,
wenn daraus das Verpassen dieses Gebetes resultiert, außer der Mensch
muss es tun, wie zum Beispiel, dass er zum Studium gezwungen wird, oder dass
davon der Erhalt der Arbeitsstelle von der er seinen Lebensunterhalt verdient,
abhängt. Unter solchen Umständen ist es erlaubt, wobei er danach
strebt dies am Freitag ausfallen zu lassen, damit er am Gebet teilnehmen kann.
Wenn er dies jedoch nicht kann, ist er entschuldigt und die Rechtsgelehrten
verfassten bereits Schriften über entschuldigte Personen, welche das
Freitagsgebet unterlassen, zu denen gehört der Mensch der um sich selbst,
seinen Besitz oder seinen Lebensunterhalt auf den er angewiesen ist, fürchtet.

In Kishaf al-Qina’ (1/195) heißt es:
“Und vom Unterlassen des Freitagsgebets und anderen Gemeinschaftsgebeten
ist jener entschuldigt, welcher seinen Urin oder Stuhl zurückhält, sich
vor Schaden an seinem Besitz, seinen Lebensunterhalt, auf den er angewiesen ist
fürchtet, wenn er seine Saat oder Obstgarten mit Wasser begießt, und er
fürchtet, wenn er sie verlässt könnte sie verderben, oder wenn er auf
etwas aufpasst und fürchtet es könnte zu Verlusten kommen, wenn er geht
und es verlässt, wie ein Bewacher eines Obstgarten (also ein Wächter)
oder etwas in der Art; weil die dabei entstehende Mühsal mehr ist, als wenn die
Kleidung durch Regen nass wird, welche mit Übereinstimmung der Gelehrten
ein Entschuldigungsgrund ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android