Ich gehe zu einer Person, die kein Geld hat, um ein Schlafzimmer für mich für die Hochzeit zu kaufen. Er begleitet mich zum Händler und kauft das Schlafzimmer für mich zu einem bestimmten Preis. Dann verkaufte er es mir auf Raten zu einem höheren Preis als dem, zu dem es gekauft wurde. Diese Transaktion kommt bei vielen Personen vor, jeder je nach dem Artikel, den er kaufen möchte. Er kauft es (das Produkt) für ihn und verkauft es ihm dann auf Raten weiter. Es sei (zusätzlich) darauf hingewiesen, dass diese Person kein Experte in einem bestimmten Handelsbereich ist. Ist dies Zins (arab. Riba)?
Der Kauf auf Raten für den Besteller
Question: 135427
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Diese Transaktion wird als „Murabaha-Transaktion” bezeichnet. Dr. Muhammad Abdul-Halim Umar sagte in seiner Studie „At-Tafasil Al-Amaliyyah li Aqd Al-Murabahah", veröffentlicht in der fünften Ausgabe von „Majallat Majma Al-Fiqh Al-Islami”: Die „Murabaha-Transaktion” kann in einer von zwei Formen durchgeführt werden, die früher von der islamischen Rechtswissenschaft anerkannt wurden:
Die erste Form: Diese kann als die allgemeine oder ursprüngliche Form bezeichnet werden. Dabei kauft eine Person ein Produkt zu einem bestimmten Preis und verkauft es dann an eine andere Person zum ursprünglichen Preis plus einem zusätzlichen Gewinn. Hierbei kauft er es für sich selbst ohne vorherige Forderung (einer anderen Person) und bietet es dann zum Verkauf mit Gewinnbeteiligung an.
Die zweite Form: (Die Form), die als „Murabaha-Transaktion für jemanden, der Anweisungen zum Kauf erteilt hat" bezeichnet wird, funktioniert wie folgt: Eine Person wendet sich an eine andere (Person) und sagt zu ihm: „Kaufe ein bestimmtes Produkt, das verfügbar ist – oder beschreibe es – und ich werde es von dir zum Preis kaufen, den du dafür zahlst. Zusätzlich werde ich dir einen festgelegten Betrag oder einen Prozentsatz des ursprünglichen Preises als Gewinn geben." Obwohl diese Formulierung „Murabaha-Transaktion” von zeitgenössischen Rechtsgelehrten (arab. Fuqaha) geprägt wurde, wurde ihre Methode bereits von früheren Rechtsgelehrten beschrieben, wie im Buch „Al-Um" von Ash-Shafi'i festgehalten ist: „Wenn eine Person eine Ware sieht und zu einer anderen sagt: Kaufe dieses (Produkt) und ich werde dir damit einen Gewinn erbringen, dann ist der Kauf erlaubt…" Dasselbe (gilt), wenn er sagen würde: „Kaufe mir etwas – und beschreibe es – oder kaufe, was du willst, und ich werde dir damit einen Gewinn erbringen", all dies ist gleich und der Verkauf ist erlaubt." Ende des Zitats.
Und die „Murabaha-Transaktion” ist erlaubt, unter der Bedingung, dass der Beauftragte die Ware tatsächlich für sich selbst kauft und erhält, bevor er sie an den Beauftragenden verkauft.
In den Fatawa des ständigen Komitees (13/153) heißt es: „Wenn ein Mensch ein bestimmtes oder genau beschriebenes Auto von einer anderen Person verlangt und ihm verspricht, es von ihm zu kaufen, dann ist es erlaubt, dass die Person, die es verlangt hat, es nachher bar oder in Raten mit bekanntem Gewinn von ihm kauft. Dies ist nicht als Verkauf von Dingen, die man nicht besitzt, anzusehen; denn die Person, von der die Ware verlangt wurde, hat sie nur an ihren Nachfrager verkauft, nachdem sie sie gekauft und erhalten hat. Und es ist ihm nicht erlaubt, sie beispielsweise an einen Freund zu verkaufen, bevor er sie kauft oder nachdem er sie gekauft hat, aber bevor er sie erhält; aufgrund des Verbots des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm -, Waren zu verkaufen, wo sie gekauft werden, bis die Händler sie in ihre Besitztümer aufgenommen haben. Ende des Zitats.
Und damit ist gewusst, dass es nicht erlaubt ist, wenn der Geldgeber zusammen mit dem Fragenden zum Händler geht und beispielsweise den Wert eines Schlafzimmers bezahlt, und dann der Fragende es direkt vom Laden des Händlers nimmt, ohne dass der Geldgeber es besitzt und es übernimmt und in seine Gewährleistung eintritt.
Shaikh Ibn Uthaimin sagte in „Fatwa Nur ala Ad-Darb": „Was viele Menschen heutzutage tun, ist, dass der Gläubiger und der Schuldner zu einer anderen Person mit einem Artikel gehen. Der Gläubiger kauft es dann und verkauft es dem Schuldner, während es sich noch an seinem Platz befindet und nicht bewegt wurde. Dann verkauft der Schuldner es an den Ladenbesitzer oder jemand anderen, bevor es bewegt wird. Wir wissen, dass diese Transaktion verboten ist und zweifellos nicht erlaubt ist, weil es sich um den Verkauf von Waren an ihrem Ort handelt, und der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm -, hat es verboten, Waren zu verkaufen, wo sie gekauft werden, bis die Händler sie in ihre Besitztümer aufgenommen haben. Ende des Zitats.
Und was auch das Verbot zeigt, ist, dass der Geldgeber in dieser Situation finanziell profitiert hat, ohne zu garantieren. Der Prophet Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Der Gewinn ist nicht erlaubt, es sei denn, er ist garantiert." Überliefert von At-Tirmidhi (1234) und er sagte: „Dies ist ein guter (arab. Hasan) und authentischer (arab. Sahih) Hadith." Und (ebenfalls überliefert) von Abu Dawud (3504), An-Nasai (4629), Ibn Majah (2188) und Ahmad (6591) und Al-Albani hat ihn in „As-Sahihah" (1212) als authentisch eingestuft.
Siehe auch die Antwort auf die Frage-Nr. (36408), um zu erfahren, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der „Murabaha-Transaktion” erforderlich sind.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A