Ich habe in ihrem Rechtsurteil (Fatwa) gelesen, was für die Nicht-Pilger bedeutet, dass das Fasten am neunten Tag der lokalen Ansicht über das Opferfest widerspricht. Zum Beispiel, wenn der neunte Tag in Saudi-Arabien stattfindet, dann ist der neunte Tag (von Dhul Hijjah) in Großbritannien schon der zehnte in Saudi-Arabien.
Ich zweifle über Folgendes: Ich habe in einem Buch gelesen, dass man am Tag von 'Arafah (dem 9. Dhul Hijjah) so Bittgebete sprechen musst, wie es die Pilger machen und dass du dies mit ihnen zusammen zur selben Zeit machen musst. Diese Sache könnte leicht sein, wenn (man der Ansicht folgt, dass) der 'Id-Tag für alle Muslime zu einer Zeit stattfindet. Wie kann man das, was eben erwähnt wurde, anwenden, wenn man der lokalen Ansicht folgt, da sich der neunte Tag immer unterscheidet. Zum Beispiel hörst du auf Bittgebete zu sprechen, an dem neunten Tag, der nicht in Saudi-Arabien stattfinden, wodurch du nie in der Lage sein wirst mit den Pilgern zur selben Zeit Bittgebete zu sprechen.
Lasst uns sagen, dass der Tag von 'Arafah am neunten Tag in Saudi-Arabien stattfindet. Was aber Großbritannien angeht, so folgt ihr der lokalen Ansicht, was für euch aber der achte Tag ist. Soll man also mit den Pilgern gemeinsam Bittgebete sprechen, auch wenn es aus eurer Sicht der achte (Dhul Hijjah) in Großbritannien ist? Oder wartet ihr, bis es für euch der neunte Tag ist? Und niemals kann es da eine Übereinstimmung geben, denn der neunte Tag in Großbritannien ist in Saudi-Arabien der zehnte Tag. Ich hoffe, dass Sie meine Frage verstanden haben. Möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten.