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333715/04/2010

Das Urteil über das Freitagsgebet der Frau

Frage: 150015

Meine Mutter betet die fünf Gebete und die alles Sunnah-Gebete, dazu auch das Duha- und Witr-Gebet. Freitags aber betet sie nur in der Moschee, die ca. 9 km entfernt liegt. Ich rate ihr, dass das Gebet der Frau zuhause besser ist und für sie mehr Lohn mit sich bringt, jedoch beharrt sie darauf am Freitag in die Moschee zu gehen. Besteht ein Problem darin, dass sie zum Gebet hinausgeht?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

„Es ist kein Problem, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Hindert Allahs Dienerinnen nicht daran in Allahs Moscheen zu gehen.“ Wenn sie nun hinausgeht, um der Predigt zuzuhören und davon zu profitieren und dabei bedeckt sie sich, trägt den Hijab und schützt sich, dann besteht kein Problem darin. Trotzdem ist ihr Zuhause besser. Dort (Zuhause) soll sie dann das Mittagsgebet mit vier Gebetseinheiten verrichten. Wenn sie aber hinausgeht, dann soll sie keiner daran hindern, wenn sie sich schützt, den Hijab trägt, rein ist und das Gute, die Predigt hören und davon profitieren will. Dies ist kein Problem, so Allah will.

Die Frauen pflegten mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in seiner Moschee zu beten und an seiner Predigt und dem Freitagsgebet teilzunehmen. Viele Frauen nahmen am Freitagsgebet mit dem Propheten teil, so besteht kein Problem darin, jedoch sind ihre Häuser besser für sie.“

Der ehrenwerte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-.

Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (2/1051).

Quelle

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (2/1051).

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