Ist es dem Muslim erlaubt sich, bezüglich dem Beginn des Fastens und dessen Ende, an astronomische Berechnungen zu halten? Oder muss man den Neumond sichten?
Man soll sich an die Sichtung des Neumondes, nicht an astronomischen Berechnungen, halten
Question: 1602
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die islamische Gesetzgebung ist eine nachsichtige Gesetzgebung. Diese ist allgemein und ihre Regeln umfassen alle Geschöpfe unter den Menschen und Jinn, trotz ihrer unterschiedlichen Stellungen: Ob Gelehrte oder Analphabeten, Stadt- oder Landbewohner. Deshalb erleichterte Allah ihnen den Weg die Zeiten der Gottesdienste zu erkennen. So machte Er für den Eintritt und das Ende ihrer Zeiten Merkmale, die in Bezug darauf sie zu erkennen mitwirken. Er machte, beispielsweise, den Sonnenuntergang zu einem Merkmal für den Eintritt des Abendgebets und das Ende des Nachmittaggebets, den Untergang der Abendröte zu einem Merkmal für den Eintritt des Nachtgebets. Er machte die Sichtung des Neumondes, nachdem er sich am Ende des Monats verbirgt, zu einem Merkmal für den Beginn des neuen Mondmonats und das Ende des vorigen Monats. Er beauftragt uns nicht den Beginn des Mondmonats mit dem zu erkennen, was nur wenige Leute vermögen, welche die Astronomie oder die Wissenschaft der astronomischen Berechnungen ist. Das, was in den Texten des Korans und der Sunnah steht, macht die Sichtung des Neumondes und dessen Beobachtung zu einem Merkmal für den Beginn des Fastens der Muslime im Monat Ramadan, und des Fastenbrechens durch die Sichtung des Neumondes vom Schawwal.
Genauso ist es im Bezug auf die Bestätigung des Opferfestes und vom Tag ´Arafat. Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“
(Al-Baqara 2:185]
Und er, erhaben sei Er, sagte auch:
„Sie fragen dich nach den Jungmonden. Sag: Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und für die Pilgerfahrt.“
[Al-Baqara 2:189]
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn seht, dann bricht euer Fasten. Und wenn es über euch bewölkt ist, dann vollendet die Anzahl (der Tage des Monats) in dreißig.“
Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Fasten abhängig von der Bestätigung der Sichtung des Neumondes des Monats Ramadan und das Fastenbrechen abhängig von der Bestätigung (der Mondsichtung) vom Monat Schawwal. Doch verknüpfte er das nicht mit der Astronomie. Hierauf verlief die Handlung in der Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, der rechtgeleiteten Kalifen, der vier Imame und der drei Generationen, für die der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Vorzug und Gutes bezeugte.
Somit besteht nichts Gutes, wenn man, bei der Bestätigung der Mondmonate, auf Astronomie zurückgreift, um so die (Zeiten der) Gottesdienste und deren Ende, ohne Sichtung, zu erfassen. Dies hat auch in der islamischen Gesetzgebung keinen Beleg. Und alles Gute liegt darin jenen zu folgen, die bezüglich religiöser Angelegenheiten, vorausgingen. Und alles Schlechte liegt in Erneuerungen, welche in der Religion erfunden wurden.
Möge Allah uns, euch und alle Muslime vor den öffentlichen und geheimen Versuchungen beschützen.
Source:
Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima (106/10)