Ist es für die Frau Pflicht, einen Hijaab (isl. Kopfbedeckung der Frau) anzulegen, wenn sie den Gebetsruf (Adhaan) hört? Oder ist dies eine verbotene Neuerung in religiösen Angelegenheiten (Bida’ah)?
Für das Anlegender Frau des Hijaabs (der isl. Kopfbedeckung der Frau) beim Hören desGebetsrufes (Adhaan) gibt es keinerlei Basis in den islamischen Gesetzen undRegelungen. Dieses aus religiösen Gründen zu tun, stellt eine verboteneNeuerung in den Angelegenheiten der Religion (eine Bida’ah) dar. Die Frau sollvielmehr in dem Zustand, in dem sie sich gerade befindet, dem Gebetsrufzuhören und die Worte des Gebetsrufers wiederholen, egal, ob sie ihrenKopf oder ihren Körper gerade bedeckt oder beide unbedeckt hat.
Dasselbe gilt fürdas Hören und Rezitieren der Frau des Qur’ans. Sie ist nicht dazuverpflichtet, dafür den Hijaab (die isl. Kopfbedeckung der Frau) zu tragen.
Siehe auch dieAntwort auf Frage Nr. (8950).
Und Allahweiß es am besten.