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1490718/07/2011

Wie wird die Tasmiya (Bismillah sagen) beim Schlachten von Hühnern mit den heutigen mechanischen Apparaten vollzogen?

Frage: 172296

In Großbritannien haben wir eine Vereinigung, die die Beaufsichtigung von islamischen Schlachthöfen übernimmt und ihnen die Genehmigung erteilt, ein Zeugnis zu zeigen, dass das Restaurant das Fleisch benutzt, das von den Schlachthöfen erzeugt/produziert wird, welche unter ihrer Kontrolle stehen. In diesen Schlachthöfen wird die Schlachtung der Hühner folgendermaßen vollzogen:

 
Die Hühner bekommen einen leichten Bolzenschuss, der sie nicht tötet, sie aber schwächt. Dadurch kann man sie kontrollieren. Danach wird die Maschine in Betrieb genommen, die dafür sorgt, dass die Hühner an scharfen Messern vorbeigleiten und so die Speiseröhre, die zwei Halsadern und die Kehle durchgeschnitten werden. Die Unklarheit, die sich ergeben hat ist, dass dieses Gerät durch einen Mann eingeschaltet wird, der nur beim ersten Mal Allahs Namen, ehrwürdig und glorreich sei Er, erwähnt (Bismillah sagt) und „Allahu Akbar“ (Allah ist größer) sagt. In der Halle, in der die Schlachtung durchgeführt wird, haben sie fünf Männer eingesetzt, deren Arbeit es ist wiederholt „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ zu sagen, aber sie haben weder einen Eingriff noch stehen sie mit der Inbetriebnahme dieser Maschine und dem, was für die Schlachtung verantwortlich ist in Berührung. Die Frage ist nun: Gelten diese Geflügel, die maschinell geschlachtet werden, und auf die der Angestellte, der sie (die Maschine) einschaltet, nur beim ersten Mal „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ sagt, als erlaubt (Halal)?

Und hat das Sagen von „Bismillah“ und „Allahu Akbar“ dieser fünf Personen einen Nutzen, mit dem Wissen, dass sie mit der Schlachtung nicht in Berührung kommen?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Das
Tier vor seiner Schlachtung mit einem Bolzenschuss zu betäuben kann zur
Tötung dieses Tieres führen, wenn dies in einem hohen Grad durchgeführt
wird. Es kann jedoch auch (nur) betäubt werden, wenn dies in einem
schwachen oder mittleren Grad durchgeführt wird.

Wenn
es getötet wird, so ist es nicht erlaubt es zu verzehren, da es nach
Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (Fuqaha) verendet ist. Wenn es aber
nicht getötet und danach direkt auf islamische Weise geschlachtet wird, so
ist es Halal (erlaubt) und man darf es essen.

Dr.
Muhammad Al-Aschqar, möge Allah ihn bewahren, sagte:

„Wenn
der Bolzenschuss tödlich ist, gilt das Tier als Erschlagen (Mauqudh). Und
wenn es das Bewusstsein verliert ohne getötet zu werden, dann ist es
erlaubt, solange das Tier danach lebt und auf islamische Weise geschlachtet
wird. Doch wenn es nicht geschlachtet wird und schon damit begonnen wurde es zu
häuten und klein zu schneiden, so ist es nicht erlaubt (Halal).“

(Aus
der Zeitschrift „Majma‘ al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 339)

Das
islamische Fiqh-Kollegium (Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami) ist der Meinung, dass es
nicht erlaubt ist, Hühner, vor ihrer Schlachtung, mit dem Bolzenschuss zu betäuben,
wegen den Erfahrungen die bestätigt wurden, dass dies zum Tod einer nicht
geringen Anzahl von ihnen führt.

Im
allgemeinen Beschluss des islamischen Fiqh-Kollegiums, in ihrer zehnten
Konferenz in Jiddah, Königreich Saudi-Arabien, zwischen dem 23.-28. Safar
1418 n.H., entsprechend dem 28. Juni – 3. Juli 1997 n.Chr., wird (folgendes) erwähnt:

„Die
Tiere, die nach der Betäubung auf islamische Weise geschlachtet werden, dürfen
verzehrt werden, insofern die technischen Bedingungen erfüllt werden, durch die
man sich vergewissern kann, dass das Schlachttier vor seiner Schlachtung nicht
gestorben ist.

Fachmänner
der heutigen Zeit haben hierfür folgendes definiert:

1.
Dass die
Anwendung der beiden elektrischen Pole auf beide Schläfen, oder von Vorne
und Hinten (Nacken), durchgeführt wird.

2.
Dass die
Spannung zwischen 100 bis 400 Volt liegt.

3.
Dass die
Stromstärke zwischen 0,75 bis 1 Ampere beim Schaf, und zwischen 2 bis 2,5
Ampere bei der Kuh liegt.

4.
Dass der
elektrische Strom in einer Zeit zwischen 3 bis 6 Sekunden fließt.

c) Es ist nicht erlaubt das
Tier, dass man schlachten will, mit einer Pistole, welche eine
Betäubungsspritze hat, einer Axt, einem Hammer, oder Gas (Luftzuführung)
wie es die Engländer machen, zu betäuben.

d) Es ist nicht erlaubt
Geflügel mit elektrischen Schlägen zu betäuben. Die Erfahrungen
besagen, dass dies zum Tode einer nicht geringen Anzahl von ihnen, vor ihrer
Schlachtung, führt.

e) Die Tiere, die nach ihrer
Betäubung, durch Benutzung einer zweiten Mischung aus Kohlendioxid und
Luft, oder Sauerstoff, oder durch Benutzung einer Pistole, welche einen
kugelförmigen Kopf hat auf einer Weise, die nicht zum Tode (des Tieres)
vor seiner Schlachtung führt, sind nicht verboten.“

Dr. Muhammad al-Hawari
erwähnte, dass die Betäubung von Hühnern durch den elektrischen Schlag
zu 90 % zum Herzstillstand und zu 10 % zu ihrem Tod führt. („Majalla Majma‘
Al-Fiqh Al-Islami, Nr. 10, Teil 1, S. 411-583)

Darauf basierend soll man auf
den verantwortlichen Bolzenschuss schauen. Wenn es so, wie es das Kollegium erwähnte,
zum Tode einer nicht geringen Anzahl von Hühnern, die man von den lebendigen
Hühnern nicht trennen kann, führt, ist diese Betäubung nicht erlaubt. Und
wenn der Bolzenschuss jedoch auf einer schwachen Stufe ist, die nicht dazu (zum
Tod) führt, so ist das Schlachttier erlaubt.“

Zweitens:

Die Tasmiya ist eine
Bedingung, damit das Schlachttier erlaubt wird (verzehrt zu werden), nach der
stärkeren Meinung der Gelehrten. Schau auf die Antwort der Frage Nr.
85669.

Die Grundlage bei der Tasmiya
ist, dass sie auf ein einzelnes (bestimmtes/spezielles) Schlachttier, das man
schlachten will, durchgeführt wird.

Aber über das Vorhandensein
der mechanischen Geräte, die eine große Anzahl an Hühner in kurzer
Zeit schlachten, unterschieden sich die Gelehrten über die bedingte Tasmiya,
damit das Schlachten damit erlaubt ist. Das sind die Aussagen:

1.
Dass
eine einzige Tasmiya für die Person reicht, die die Maschine in Gang setzt,
wenn es eine Anzahl von Hühner in einer durchgehenden Zeit schlachtet. Dazu gab
das ständige Komitee ein Rechtsgutachten (Fatwa) und das islamische
Fiqh-Kollegium veröffentlichte einen Beschluss dazu.

2.
Dass
eine einzige Tasmiya von der Person, die die Maschine einschaltet ausreicht,
unter der Bedingung, dass die Hühner, die man schlachten will, einzeln vor ihm
sind. Als würden sie hintereinander gereiht sein. Dazu gab Schaikh ibn ‘Uthaimin,
Allahs Barmherzigkeit auf ihm, eine Fatwa.

3.
Dass es
unmöglich (schwierig) ist mit diesen Geräten die Tasmiya auszusprechen.
Somit ist es nicht erlaubt damit zu schlachten.

Die stärkere Meinung ist
die erste, aufgrund von folgendem:

In den Rechtsgutachten des
„Ständigen Komitees“ steht:

„Frage: „Was ist das Urteil
der mechanischen Schlachtung? Diese ist, dass die Geräte in einer Zeit
dutzende Hühner, natürlich nur mit einer einzigen Tasmiya, schlachten. Und wenn
eine Person mit seiner Hand eine große Menge an Hühner schächtet,
reicht es ihm dann ein einziges Mal die Tasmiya auszusprechen, oder muss er es
für jedes einzelne sagen?“

Antwort:

Erstens: Es ist erlaubt mit
den heutigen Maschinen zu schlachten, unter der Bedingung, dass sie scharf sind
und die Kehle und Speiseröhre durchschneiden.

Zweitens: Wenn die Maschinen
eine Anzahl an Hühner zu einer durchgehenden Zeit schlachten, dann reicht es dem,
der die Maschine einschaltet – während er sie einschaltet – ein einziges
Mal die Tasmiya auszusprechen, mit der Absicht zu schlachten. Unter der
Bedingung, dass der Schächter ein Muslim oder ein Schriftbesitzer (Jude
oder Christ) ist.

Drittens: Wenn die Person mit
ihrer Hand schlachtet, dann muss sie für jedes Huhn, das sie schlachtet, eine
unabhängige Tasmiya aussprechen, weil man sich auf dieses (eine) Huhn
(selbst) fixiert.

Viertens: Die Schlachtung
muss auf der Position (Stelle) der Schlachtung erfolgen, und dass die
Speiseröhre, Kehle und beide Halsadern, oder eine von beiden,
durchgeschnitten werden.“

(von Bakr Abu Zaid, Salih al-Fauzan,
Abdullah ibn Ghudayyan, Abdul Aziz ibn Abdullah Aali Asch-Schaikh aus Fatawa
des ständigen Komitees 22/463)

In „22/462“ steht auch:

„Frage: „Reicht es die Tasmiya
beim Einschalten einer Maschine, die kontinuierlich läuft, auszusprechen?
Mit dem Wissen, dass die Tasmiya beim Einschalten der Maschine (nur) ein
einziges Mal für das Schlachten ausgesprochen wird?“

Antwort: „Es reicht die
Tasmiya ein einziges Mal auszusprechen für die Person, die die Maschine
einschaltet und die Absicht hat, mehrere Schlachttiere zu schlachten. Unter der
Bedingung, dass derjenige, der die Maschine einschaltet ein Muslim oder
Schriftbesitzer, Jude oder Christ, ist.“

(von Abdullah ibn Ghudayyan,
Abdurrazzaq ‘Afifi und Abdul Aziz ibn Abdullah ibn Baz)

Im vorigen Beschluss des
islamischen Fiqh-Kollegiums steht:

„Achtens: Die Grundlage ist,
dass die Schlachtung von Geflügel und anderen durch die Hand des Schlächters
durchgeführt werden soll. Es besteht kein Problem darin, Maschinen für die
Schlachtung von Geflügel zu benutzen, solange die erwähnten islamischen
Schlachtbedingungen im Absatz „Zweitens“ erfüllt sind. Die Tasmiya reicht auch
für jede gesammelte Gruppe (von Schlachttieren), dessen Schlachtungen (ununterbrochen)
aufeinander folgen. Wenn sie stehen bleibt (stoppt), soll die Tasmiya
wiederholt werden.“

Jedoch wird im Beschluss des
Kollegiums die Tasmiya, der Person, die das Gerät anschaltet, nicht
definiert.

Dr. Muhammad Sulaiman al-Aschqar
sagte:

„Bei großen Gruppen
(von Tieren) die Tasmiya auszusprechen, auch wenn sie mit der Hand auf
islamische Weise geschlachtet werden, ist eine Belastung für die Schlächter.
Wenn einer beispielsweise 1200 Hühner in einer Stunde schlachten muss, sind es
durchschnittlich drei Hühner pro Sekunde. Somit wird die Auferlegung 1200 Mal
„Bismiallah wa Allah Akbar“ in einer Stunde zu sagen, eine Belastung und
schwere Bedrängnis für ihn. Und die Bedrängnis und Beengung werden in
der islamischen Gesetzgebung, aufgrund Allahs Worte, erhaben sei Er: „und (Er
hat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“, [Al-Hajj 22:78]
aufgehoben.

Von hier gab das
Fatwa-Komitee Kuwaits ein Rechtsgutachten, und ich war zur Zeit dieses
Rechtsgutachtens einer ihrer Mitglieder, dass es bei der Schlachtung einer
großen Gruppe von Geflügel reicht, wenn man für sie ein einziges Mal am
Anfang die Tasmiya ausspricht, solange die Schlachtung auf eine durchgehende
(kontinuierliche) Art, ohne zu stoppen, verläuft. Wenn es nun aus
irgendeinem Grund zu einem Stillstand kommt, muss der Schlächter für die
restliche Gruppe noch Mal von neu die Tasmiya aussprechen.“ (Aus „Majallah
Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“ Nr. 10, Teil 1, S. 346)

Was Schaikh ibn Uthaimin, möge
Allah ihm barmherzig sein, betrifft, so wurde er über folgendes gefragt:

„Ich besuchte staatliche
Hühnerfarmen und sah wie sie die Hühner schlachteten. Anfangs hängen sie
die Hühner auf, so dass sie sich nicht mehr bewegen können, dann kommen
sie an den Schlächter vorbei und er schlachtet sie ohne die Tasmiya auszusprechen.
Ich fragte warum sie die Tasmiya nicht aussprechen würden? Er antwortete, weil
er sie am Anfang gesprochen habe und nicht auf 50.000 Hühner die Tasmiya aussprechen
könne. Somit sage er, wenn er rein kommt „Bismillah, Allahu Akbar“ und
dies würde reichen. Ich fragte wen er gefragt habe. Er antwortete er hätte
Gelehrte gefragt, die ihm dazu ein Rechtsgutachten gegeben hätten und ihm
dies erlauben würden. Ich weiß also nicht, O geehrter Schaikh, ob dies
erlaubt ist.“

Er antwortete daraufhin:

„Es muss auf etwas, was
bestimmt (festgesetzt) wurde, die Tasmiya ausgesprochen werden, egal ob es eine
oder mehrere sind. Wenn man zum Beispiel 1000 Hühner bei der Einschaltung einer
Maschine einreiht und „Bismillah“ sagt, reicht es. Wenn dann beispielsweise
1000 Hühner angereiht werden, und sich dann die Maschine und die Messer bewegen,
reicht es, wenn man „Bismillah“ für diese Reihe sagt. Wenn noch eine Gruppe
angereiht wird, sagt man es für sie nochmal.“

Fragesteller:

„Jemand sagt: „Ich sage ein
Mal „Bismillah“.“ Reicht das?“

Schaikh:

„Solange die Maschine still
steht ist es nicht erlaubt. Die Tasmiya muss auf etwas, was bestimmt
(festgesetzt) ist, sein.

Fragesteller:

„Noch etwas, O Schaikh! Wir
haben Astra Farmen in Tabuk besucht, die Wachteln schlachten. Was machen diese
also? Sie hängen diese Vögel auf und danach kommen sie an einer
Maschine vorbei, die den Vogel mit Wasser bespritzt, welches betäubt. Dann
kommt es an etwas Wandähnlichem, worauf „Bismillah wa Allahu Akbar“ steht,
vorbei. Alsdann wird der Vogel zum Gerät gebracht und sein Kopf wird
abgeschnitten. Der Verantwortliche sagt, dass dies ausreichen würde. Reicht
also diese Schrift aus?“

Schaikh:

„All dies ist Unwissenheit
und du musst, Allah möge dich segnen, jetzt das, was du mit deinen Brüdern
gesehen hast darbringen, es unterschreiben und zum Haus des Ifta (Das Erbringen
von Rechtsgutachten) schicken. Ihr müsst darlegen wann das geschehen ist,
dieses Jahr oder vor (mehreren) Jahren, so dass du von der Schuld dafür frei
wirst.“

Fragender:

„O Schaikh, sie sagen, dass
eine Gruppe von Maschayikh dafür ein Rechtsgutachten gaben.“

Schaikh:

„Nein! Es mag sein, dass
einige Maschayikh für etwas ein Rechtsgutachten gaben, jedoch auf eine andere
Weise. Es kann auch sein, dass sie das angaben, was ich sagte. Das heißt,
dass sie eine Gruppe (von Vögel/Hühner) sammeln, dann die Maschine über
diese Gruppe anmachen, auch wenn sie nicht für jedes (Tier) einzeln die Tasmiya
aussprechen, wie wenn man einen Schwarm Vögel sieht, bewirft und dann
sagt: „Bismillah“, dann fallen zwanzig Vögel, dann ist es erlaubt.“ (Aus
„Al-Liqa Al-Maftuh 35/27)

Das was stärker ist, und
Allah weiß es besser, ist das, was der Schaikh erwähnte, keine
Bedingung ist und man nicht jedes Huhn einzeln festlegen muss. Weil das Abfinden
mit nur einer Tasmiya mit der zwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagd
gemessen wird. Und auf der Jagd ist die Tasmiya für das Einzelne (Tier) nicht
bedingt und voraussetzend. Vielmehr sagt man sie (die Tasmiya) auf das
Werkzeug. Wenn man also die Tasmiya auf sein Werkzeug sagt und jagen will und
etwas anderes jagt, ist es Halal.

Hier führen wir nützliche
Worte des Schaikhs Muhammad Taqiy al-Uthmani, möge Allah ihn bewahren, an,
in denen er das bestätigt, was wir sagen. Und zwar dass die (eigentliche)
Grundlage beim Schlachttier ist, dass man auf sie einzeln die Tasmiya sprechen
soll. Sich nurmit einer Tasmiya zufrieden
zu geben, für die Person, die das Gerät einschaltet ist (nur) eine Art der
Erleichterung (Erlaubnis), die der Grundlage widerspricht.

Dies wird mit der
zwangsmäßigen Schlachtung auf der Jagd gemessen/verglichen. Er legt
auch dar, dass die Tasmiya desjenigen keinen Wert hat, der vor dem Gerät
steht und keine Funktion, weder in der Ingangsetzung noch im Einschalten, hat.

Er, möge Allah ihn
bewahren, sagte:

„Was die Tasmiya betrifft, so
ist es sehr schwer sie auf diese Weise anzuwenden. Denn das erste Problem
stellt die Festlegung des Schächters dar, weil er verpflichtet ist, die
Tasmiya auszusprechen. Es ist nicht mal erlaubt, dass einer die Tasmiya spricht
aber ein anderer schlachtet. Die Frage ist also: Wer ist der Schlächter an
dieser Maschine? Es ist denkbar, dass wir sagen: Derjenige, der dieses
Gerät beim ersten Mal einschaltet, wird als Schächter angesehen, weil
die Tätigkeiten der elektrischen Maschinen auf dem zurückgeführt werden,
der sie eingeschaltet hat, da diese Maschinen keinen Verstand haben, so dass
die Tat auf sie zurück zu führen ist. Demnach wird die Tat auf den
zurückgeführt, der sie benutzt. Somit ist er dann durch die Maschine der
Täter. Jedoch ist das Problem hier, dass der, der die Maschine zum Beispiel
vormittags einschaltet, sie nur ein Mal einschaltet. Dann hört die
Maschine in der gesamten Arbeitszeit nicht auf zu laufen, jedoch manchmal für
eine Stunde (z.B. Pausen), und es werden die Hälse tausender Hühner
durchgeschnitten. Reicht diese eine Tasmiya, wenn der, der sie am Vormittag
einschaltet, für tausende Hühner, die durch diese Ingangsetzung den gesamten
Tag über geschlachtet werden? Das Äußere des quranischen Wortlautes
(sagt): „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen
worden ist.“ [Al-An’aam 6:121]

(Das heißt,) Dass jedes
Tier eine eigene Tasmiya benötigt und sofort danach geschlachtet werden
muss. Nach diesem Fundament leiten die Rechtsgelehrten (Fuqaha) Urteile her,
die beweisen, dass die Tasmiya auf jedes Tier oder jeder Tat ausgesprochen
werden muss.

Diese Erklärungen
erwähnte ich in meiner Abhandlung und schlussfolgerte daraus, dass die
Mehrheit der Imame, die die Tasmiya bei der Schlachtung als Bedingung sehen,
als Bedingung auferlegten, dass die Tasmiya auf ein einzelnes Tier
ausgesprochen werden muss, dass es (während) der Schlachtung geschehen
muss und dass zwischen der Tasmiya und der Schlachtung keine bemerkbare Unterbrechung
gemacht wird. Diese Bedingungen fehlen in der (in der Frage) erwähnten Art
und Weise bei der Maschine. Derjenige, der sie einschaltet und beim ersten Mal
(nur) die Tasmiya ausspricht, der hat sie nicht für ein einzelnes Tier
ausgesprochen und zwischen seiner Tasmiya und seiner Schlachtung von tausenden
Hühnern ist eine große Unterbrechung entstanden, die sich vielleicht bis
zu einem ganzen Tag oder (sogar) zwei Tage in die Länge zieht. Somit ist
klar, dass diese Tasmiya nicht für die Schlachtung dieser ganzen Tiere
ausreicht.

Dann schaute ich auf einige
Schlachthöfe aus Kanada, wie sie einen Mann am Drehmesser stehen
ließen und dieser sprach die ganze Zeit „Bismillah Allahu Akbar“ aus. Ich
sprach über diese Maschine und sagte: „Dass diese Tasmiya islamisch anerkannt
werden soll, hat folgende Probleme:

1.
Dass die
Tasmiya vom Schlächter kommen soll. Dieser Mann, der vor diesem rotierenden
Messer steht hat keinen Bezug zur Tätigkeit des Schlachtens, denn er hat
weder das Gerät eingeschaltet, noch das Messer zum rotieren gebracht, noch
wurde das Huhn zu ihm gebracht. Vielmehr ist er ein Mann, der von der
Tätigkeit des Schlachtens komplett ausgeschlossen ist. Somit gehört
seine Tasmiya nicht zum Schlächter.

2.
Dass zum
rotierenden Messer etliche Hühner mit einer Pause von Sekunden kommen. Dieser Mann,
der (da) steht, ist nicht dazu imstande für jede dieser Hühner, ohne Pause die
Tasmiya auszusprechen.

3.
Dass der
Mann, der da steht ein Mensch, und kein Automatikgerät, ist. Er schafft es
nicht sich nicht mit einer anderen Arbeit, als die Tasmiya auszusprechen und zu
beschäftigen. Vielleicht stehen ihm Bedürfnisse gegenüber, die ihn von der
Tasmiya ablenken. In diesen Sekunden kommen dutzende Hühner am rotierenden
Messer vorbei.

Es gibt, im Thema über die
Tasmiya auf Automatikgeräten, noch einen Blickpunkt. Dieser ist, dass wir
das Einschalten der Automatikmaschine mit dem Senden des Jagdhundes vergleichen,
wo doch die Tasmiya, beim Tod des Jagdopfers, nicht verpflichtend ist, vielmehr
ist sie beim Senden des Hundes verpflichtend. Es kann sein, dass zwischen dem
Senden und dem Sterben des Jagdopfers eine große Pause entsteht und es
kann sein, dass der Jagdhund mehrere Tiere, wenn er (der Hund) geschickt wird,
tötet. Klar ist, dass eine Tasmiya reicht, damit alle erlaubt (Halal)
sind.

Ibn Qudama, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte:

„Wenn der Jäger auf
seinem Jagdopfer die Tasmiya ausspricht, doch dann ein anderes (Tier) trifft, ist
es erlaubt. Und wenn man die Tasmiya auf einen Pfeil ausspricht, ihn dann
wegwirft und einen anderen nimmt, diesen dann schießt, dann ist das, was
man damit fängt (jagt) nicht erlaubt.“

Auch wenn dies mit dem
zwangsmäßigen Schlachten zusammenhängt, bezieht sich unsere
Thematik auf das freiwillige Schlachten. Und die freiwillige Situation darf
nicht mit der zwangsmäßigengemessen werden. Aber wenn wir auf den Bedarf des Vermehrens der
Produktion, in kürzester (schnellster) Zeit aufgrund des
Bevölkerungszuwachses, den vermehrten Verbraucher und der wenigen (Anzahl an)
Schlächtern schauen. Und auf die islamische Gesetzgebung, dass sie,
aufgrund der Mühe, vielmehr die Betrachtung entfallen ließ, dass man das
Jagdopfer einzeln (jagen soll), so wie es Ibn Qudama, möge Allah ihm
barmherzig sein, sagte.

Und von der islamischen
Gesetzgebung ist beispielsweise bei sowas bekannt, dass sie die Enge
(Bedrängnis) zurückweist. Es mag sein, dass dies als Rechtfertigung für
einen Analogieschluss zwischen dem freiwilligen und dem
zwangsmäßigen Zustand, nur im Thema der Tasmiya erscheint, um so die
Enge zurückzuweisen und es dem Menschen leicht zu machen. Jedoch bin ich mir
über den Umfang der Stärke dieses Blickpunktes unsicher, jedoch wollte ich
es zur Erörterung vor den Gelehrten, zur Entfaltung in diesem Thema, vorlegen.
Ich habe dazu bis jetzt noch kein Rechtsgutachten gegeben, speziell in einer
Zeit, in der wir einen passenden Ersatz für das rotierende Messer haben. Und
dieser erfüllt alle Erfordernisse der Produktion zur selben Zeit. Dieser ist,
dass das rotierende Messer aus seinem Platz von dieser Maschine entfernt wird und
an dessen Stelle vier muslimische Personen kommen und sich dabei miteinander
abwechseln die Kehle der Hühner durchzuschneiden und dabei den Namen Allahs,
erhaben sei Er, erwähnen, immer wenn die Haken (das woran die Hühner
hängen) mit Hühner vorbeikommen.

Diese Sache schlug ich einem
Schlachthof in der Réunion-Insel vor, die sie auch in die Tat umsetzen. Die
Erfahrung bewies, dass dies nichts von der Quantität der Produktion
verminderte. Dies, weil diese Personen die Kehlen der Hühner zur gleichen Zeit
durchschnitten, wie es das Drehmesser tat.“ (von Schaikh Muhammad Taqiy al-Uthmani,
aus „Majalla Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami“, Nr. 10, Teil 1, S. 541-544)

Das Ergebnis von dem, was
erwähnt wurde:

1.
Man soll
sich davon fernhalten Hühner mit dem Bolzenschuss zu betäuben. Und es ist
der Vereinigung, die diese Schlachtung beaufsichtigt, nicht erlaubt ihnen dafür
eine Genehmigung zu erteilen, solange sie sich nicht vergewissert haben, ob
dies zur Tötung von diesen Hühner führt.

2.
Es
reicht, dass der, der die Maschine einschaltet, während der Einschaltung,
die Tasmiya ausspricht und wenn sie ausgeschaltet wird, soll die Tasmiya
wiederholt werden (sobald die Maschine wieder eingeschaltet wird).

3.
Die
Tasmiya der fünf Personen, die bei der Maschine stehen, hat keinen Wert.
Vielmehr ist es sinnlos und man sollte sich davon fernhalten.

4.
Die
Vereinigung, die die islamische Schlachtung beaufsichtigt, muss die notwendigen
Bedingungen und Regeln dafür berücksichtigen, sie darf nicht bei der Anwendung
davon nachlässig werden und muss sich bemühen, dass die Schlachtung mit der
Hand, anstelle der Maschine erfolgt, so wie es im Vorschlag des Schaikhs
Muhammad Taqiy al-Uthmani angeführt wurde. Dies zur Behebung des Problems des
Stromschlages und der Tasmiya, und zur Behebung der Möglichkeit, dass die
Schlachtung einiger Hühner nicht an der Stelle (Kehle und Speiseröhre) der
Schlachtung geschieht, wenn diese am rotierenden Messer vorbei kommen, aufgrund
der Unterschiede der Hühner bzgl. ihrer Länge und Kürze. Auf dieses
Problem wiesen einige Forscher/Prüfer hin.

Und Allah weiß es
besser.

Quelle

Islam Q&A

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