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Die Arten der Abrogation von Koranversen

Frage: 174796

Was bedeutet diese Überlieferung (Hadith), in deren Übersetzung steht „Ein Vers aus dem Koran wurde abrogiert“? Hadith Nr. 57, Buch Nr. 52 Sahih Al-Bukhari, vierter Teil:

„Es erzählte uns Hafs ibn al-Haudi: „Es erzählte uns Hammam über Ishaq über Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte:

„Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, entsandte eine Gruppe von siebzig Leuten (Männern) von Bani Sulaym zu Bani ‘Amir. Und als sie dort ankamen, sagte ihnen mein Onkel mütterlicherseits: „Ich werde euch vorausgehen, und falls sie mir gewähren ihnen vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu berichten (so ist es gut), andernfalls seid ihr nah von mir.“ So ging er ihnen voraus und sie gewährten ihm Sicherheit. Und als er gerade dabei war ihnen über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu erzählen, zeigten sie auf einen Mann unter ihnen, und er griff ihn an und durchbohrte ihn mit einem Speer, so rief er: „Allahu Akbar, bei dem Herrn der Ka’ba, ich war erfolgreich“. Dann stürzten sie sich auf den Rest seiner Gefährten und töteten sie (alle) außer einen hinkenden Mann, der auf einen Berg gestiegen war.“ – Hammam sagte: Mir wurde der letzte von ihnen gezeigt – Jibriel, Allahs Frieden auf ihm, setzte daraufhin den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, darüber in Kenntnis, dass sie bereits ihren Herrn getroffen haben und Er mit ihnen zufrieden ist und sie zufrieden gemacht hat. So pflegten wir zu rezitieren: „Berichtet unserem Volk, dass wir bereits unseren Herrn getroffen haben, Er mit uns zufrieden ist und uns zufrieden gemacht hat.“ Danach wurde dieser Vers abrogiert, und der Prophet machte vierzig Morgen Bittgebete gegen (die Stämme) Ri’l, Dhakawan, Bani Lahyan und Bani ‘Usaybah, welche sich Allah und Seinem Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, widersetzt hatten.“

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Ahlu as-Sunnah
haben, durch die Gunst Allahs, bezüglich dieser Überlieferung gar kein
Problem, da sie nämlich fest daran glauben, dass es Verse vom Koran gibt,
welche Allah auf Seinen Propheten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm,
herabgesandt hat, und die daraufhin abrogiert wurden. Dabei bedeutet die
Abrogation die Aufhebung und Beseitigung. Diese Abrogation der koranischen
Verse hat vier Arten:

1. Verse, welche
die Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein,
auswendig gelernt haben und sie als einen Teil des Korans rezitiert haben.
Daraufhin hat Allah deren Rezitation und Urteil abrogiert, doch wurden diese
nicht aus ihren Herzen und ihrem Gedächtnis entfernt. Sie haben diese
Verse jedoch nicht als Koran wiederholt (weitergegeben).

Ein Beispiel
hierfür ist das, was der fragende Bruder in der Überlieferung erwähnt
hat, oder das Verbot des zehnmaligen Stillens.

2. Verse, welche
die Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein,
auswendig gelernt haben und sie als einen Teil vom Koran rezitiert haben.
Daraufhin hat Allah deren Rezitation und Urteil abrogiert, und sie wurden
ebenfalls aus deren Herzen und Gedächtnis entfernt.
Ein Beispiel hierfür ist das, was von der Surah al-Ahzab abrogiert wurde, welche
in ihrer Länge der Surah al-Baqara entsprach.
As-Suyuti, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Dieses gehört zu dem, dessen Rezitation abrogiert wurde, und worauf Seine
Aussage, Erhaben sei Er, hinweist: „Wir heben keinen Vers auf oder lassen ihn
der Vergessenheit anheimfallen.“

[Al-Baqara 2:106]

So hat Allah die
Menschen den Vers vergessen lassen, nachdem sie ihn auswendig gelernt hatten.
Und er löschte ihn aus ihren Herzen. Dies geschah ausschließlich zur
Zeit des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, denn nach ihm wurde
nämlich nichts abrogiert.“

[Ende des Zitates
aus „Ad-Dibaju ‘ala Sahih Muslim ibn al-Hajjaj“ (3/193)]

3. Verse, deren
Wortlaut aufgehoben wurde, deren Urteil jedoch in Kraft geblieben ist.
Ein Beispiel hierfür ist der Vers der Steinigung:

„Den Greis und die Greisen, wenn sie Ehebruch
begehen…“

4. Die letzte
vierte Art ist das, dessen Urteil aufgehoben wurde, jedoch der Wortlaut (der
Verse) als ein Teil des Korans geblieben ist, welcher bis zum letzten Tag
rezitiert wird.

Ein Beispiel dafür
ist das, was an Versen im Bezug auf die Erlaubnis vom Alkoholgenuss (Berauschendem)
herabgesandt wurde, wie Seine Aussage, Erhaben sei Er:

„Und von den Früchten
der Dattelpalmen und den Beeren macht ihr euch Rauschtrank und gute Speise. Wahrlich,
darin liegt ein Zeichen für die Leute, die Verstand haben.“

[An-Nahl 16:67]

In dem Hadith,
welchen der fragende Bruder erwähnt hat, ist die Erklärung, dass der
Satz „Berichtet unserem Volk, dass wir bereits unseren Herrn getroffen haben,
so ist er zufrieden mit uns, und wir sind mit ihm zufrieden“ ein Teil des Korans
war, welcher rezitiert worden ist. Dann wurde er aufgehoben, und die Aufhebung
bedeutet, dass er nicht als Koran rezitiert wird. Das ist von dem, was die
Prophetengefährten auswendig gelernt haben und in ihren Herzen bewahrt
geblieben ist. Das ist die erste Art, deren Erwähnung vorausgegangen ist.
Und dieses ist eine andere Version der Überlieferung, welche einen Wortlaut
beinhaltet, welcher dieses verdeutlicht.

Von Anas ibn
Malik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er
sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat vierzig Tage
Bittgebete gegen diejenigen gesprochen, welche die Gefährten von B’ir
Ma’unah getötet haben, und zwar gegen Ri’l, Dhakawan und ‘Usayyah, welche
sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt haben.“

Anas sagte:
„Bezüglich denjenigen, welche am B’ir (Brunnen von) Ma’unah getötet
wurden, wurde etwas vom Koran herabgesandt, und danach abrogiert:

„Berichtet
unserem Volk, dass wir bereits unseren Herrn getroffen haben, so ist er
zufrieden mit uns, und wir sind mit ihm zufrieden.“

[Überliefert
von al-Bukhari (2659)]

All diese vier
Arten haben die islamischen Gelehrten erwähnt, wobei einige von ihnen sie
in drei Arten unterteilten, indem sie die ersten zwei Arten zu einer Art zusammenfassten.
Zu ihnen gehören Imam ibn ‘Abdul Barr, möge Allah barmherzig mit ihm
sein, in seinem Buch „At-Tamhid lima fi al-Muwatta’ min al-Ma’aniy wa al-Asanid“
(4/273-277).
Siehe meine Antwort auf die zwei Fragen (105746) und (110237). Darin sind
Beispiele, welche von den Gelehrten in Bezug auf das Thema der Abrogation,
überliefert wurden.
Und Allah weiß es am besten.

Quelle

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