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Was vom Koran an Rezitation abrogiert wurde, dessen Urteil jedoch blieb.

Frage: 176972

Meine Frage dreht sich um diese Überlieferung:

Qutaybah ibn Sa’id erzählte uns: Rischdin ibn Sa’d erzählte uns über Qurrah und ‘Uqayl und Yunus über ibn Schihab über Anas ibn Malik (dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Würde dem Sohn Adams ein Tal aus Gold gehören, so würde er neben ihm noch ein Weiteres erbitten, und seinen Mund wird nichts füllen, außer der Erde. Und Allah wendet Sich dann demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet)

Hajjaj erzählte uns: Layth erzählte uns: ‘Uqayl erzählte mir. So dann erwähnte er ihm, dass die Überlieferung in Sahih Muslim und im Musnad von Ahmad vorzufinden ist, auch wenn dabei einige Ausdrücke unterschiedlich sind, jedoch wusste ibn ‘Abbas, die Tinte der Ummah (Hibru al-Ummah) nicht, ob dieses zum Koran gehört oder nicht. Und es erzählten mir Zuhayr ibn Harb und Harun ibn Abdillah, beide sagend: Hajjaj ibn Muhammad erzählte uns über ibn Jurayj (dass er sagte): Ich hörte ‘Ataa sagen: Ich hörte ibn ‘Abbas sagen (Ich hörte den Gesandten Allahs, Allah Segen und Frieden auf ihm, sagen:

„Wenn der Sohn Adams ein Tal gefüllt mit Vermögen haben würde, so würde er es sich wünschen, dass er noch ein Gleiches davon besäße. Und nichts wird die Seele des Sohn Adams füllen, außer der Erde, und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet) Ibn ‘Abbas sagte: „So weiß ich nicht, ob es vom Koran ist oder nicht.“ Und in der Version von Zuhayr sagte er: „So weiß ich nicht, ob es vom Koran ist.“

Dabei erwähnte er Ibn ‘Abbas nicht. Und die Überlieferung ist im Musnad von Ahmad zu finden. Was Ibn ‘Abbas betrifft, so wusste er nicht, ob diese Überlieferung (ein Teil vom) herabgesandten Koran ist oder nicht. So sagte das auch Anas in einer anderen Überlieferung. Es wurde jedoch in einem anderen Hadith überliefert, dass diese Überlieferung zum Koran gehört: Es erzählten uns Muhammad ibn Ja’far und Hajjaj sagend: Es erzählte uns Schu’bah über ‘Asim ibn Buhdalah über Zirr ibn Hubayschin über ‘Aliyy ibn Ka’b, (dass er sagte): Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Allah, Segensreich und Erhaben sei Er, ordnete mir an, dass ich auf dich den Koran rezitiere. Er sagte: so rezitierte er:

„Diejenigen, die ungläubig sind unter dem Volk der Schrift

[Al-Bayyinah,1].“

Und er rezitierte darin: „Und wenn der Sohn Adams nach einem Tal von Vermögen fragen würde und ich es ihm geben würde, so würde nach einem Zweiten fragen und ich würde es ihm geben, so würde er nach einem Dritten fragen. Und das Innere des Sohn Adams wird nichts anderes füllen, außer der Erde. Und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet. Und dies ist bei Allah die Religion der Geradlinigkeit, die Lautere, und weder eine polytheistische, jüdische noch christliche. Und wer sie befolgt, so ist es gut (für ihn) und ihm wird niemals Undankbarkeit erwiesen.“

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Erstens:
Die Gelehrten von Ahlu as-Sunnah sind sich in Bezug auf die Bestätigung
der Abrogation (an-Nazkh) im Koran und der Sunnah einig.

Die Abrogation im Koran ist von drei Arten:

1.
Die
Abrogation von der Rezitation und des Urteils, wie die (Abrogation) des
zehnmaligen Stillens, welches der Stillmutter gegenüber dem Stillkind verboten
wurde. So wurden dessen Worte und Urteil abrogiert.

2.
Die
Abrogation der Rezitation ohne der Abrogation des Urteils, wie die Abrogation
des Verses bezüglich der Steinigung des Ehebrechers und Ehebrecherin.

3.
Die
Abrogation des Urteils ohne der Abrogation der Rezitation, wie die Abrogation
des Verses: „Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen
zurücklassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung für ein Jahr vermachen, ohne
dass sie vertrieben werden.“

[Al-Baqara 2:240]

Siehe dazu die Antwort auf die Frage Nr.
105746
und 110237

Zweitens:
Al-Bukhari (6437) und Muslim (1049) überlieferten von ibn ‘Abbas, dass er
sagte: „Wenn der Sohn Adams ein Tal gefüllt mit Vermögen haben würde, so würde
er es sich wünschen, dass er noch ein Gleiches davon besäße. Und
nichts wird die Seele des Sohn Adams füllen, außer der Erde Und Allah
wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet.“

Ibn ‘Abbas sagte: „So weiß ich nicht, ob es
vom Koran ist oder nicht.

Und Muslim überliefert (1048) von Anas, dass er
sagte: „Es sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Wenn dem Sohn Adams zwei Täler von
Vermögen gehören würden, so würde er ein drittes Tal begehren, und
nichts kann die Bauchhöhle des Sohn Adams füllen, außer der Erde.
Und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm
zuwendet.““

Anas sagte: „So weiß ich nicht, ob es etwas
Herabgesandtes ist oder etwas, dass er zu sagen pflegte.“

Und dieses gehört zu dem, was zum Koran gehörte
und dann dessen Rezitation abrogiert wurde, und darauf weist das Folgende hin:
1. – Muslim überliefert (1050) von Abu Musa al-Asch’ari, dass er sagte: „Wir
pflegten es eine Surah zu rezitieren, welche wir bezüglich ihrer Länge und
Härte mit der Surah Bara’a (At-Taubah) verglichen, sodann wurde ich
veranlasst sie zu vergessen, außer dass ich von ihr noch auswendig
bewahrte:

„Wenn dem Sohn Adams zwei Täler von
Vermögen gehören würden, so würde er ein drittes Tal begehren, und
nichts kann die Bauchhöhle des Sohn Adams füllen, außer der Erde.““

Und wir pflegten es eine Surah zu rezitieren,
welche wir mit einer der al-Musabbihat Suren (Al-Hadid, al-Haschr, as-Saff,
al-Jumu’ah, at-Taghabun) verglichen haben, so wurde ich veranlasst sie zu
vergessen, außer dass ich noch von ihr auswendig bewahrte: „O ihr, die
ihr glaubt, warum sagt ihr das, was ihr nicht tut? So wird es euch als Zeugnis
um euren Hals hängend geschrieben werden, und ihr werdet am Tag des
Gerichts danach gefragt.““
Es überliefert sie at-Tahawi in „Bajanu Muschkili al-Athar“ (5/121), und dessen
Worte sind: „Es wurde eine Surah herabgesandt und dann erhoben, wobei von ihr
bewahrt blieb:

„Wenn dem Sohn Adams zwei Täler von
Vermögen gehören würden, so würde er ein drittes Tal begehren, und
nichts kann die Bauchhöhle des Sohn Adams füllen, außer der Erde.
Und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm
zuwendet.““
Seine Aussage „Eine Surah wurde herabgesandt und dann erhoben“ bedeuten „wurde
abrogiert“.

2. – At-Tirmidhi überliefert (3793) von Ubay ibnu
Ka’b, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu ihm sagte:

„Gewiss hat mir Allah anbefohlen, dass ich dir
vorrezitiere“, so rezitierte er ihm: „Diejenigen, die
ungläubig sind unter dem Volk der Schrift…“

[Al-Bayyinah, 1]

Und er rezitierte darin: „Gewiss
ist das Wesen der Religion bei Allah die Lauterkeit (Hanifiyyah), die Hingabe
(Muslimah) und weder das Jüdische noch das Christliche. Und wer sie befolgt, so ist es gut (für ihn) und ihm wird niemals
Undankbarkeit erwiesen.“

Und er rezitierte ihm:

„Und wenn dem Sohn Adams ein Tal von
Vermögen gehören würde, so würde er ein Zweites begehren. Und wenn
ihm ein Zweites gehören würde, so würde er ein Drittes begehren. Und
nichts wird die Bauchhöhle des Sohn Adams füllen außer der Erde. Und
Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm
zuwendet.““

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Surah al-Bayyinah
ein fester Bestandteil der Masahif (Pl. v. Mushaf) ist. Dieser Vers ist in ihr
nicht vorzufinden, was durch Konsens der Muslime bestätigt wird, so wie es
bekannt ist.
As-Suyuti, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
Die Überlieferungen bestätigten, dass er (der Vers) ein Teil dieser Surah
(nämlich al-Bayyinah), ein Teil der Rezitation war, dessen Schrift
abrogiert wurde, nämlich:

„Gewiss haben Wir das Vermögen herabgesandt,
damit das Gebet verrichtet wird und die Almosen (Zakah) entrichtet werden. Und
wenn dem Sohn Adams ein Tal gehören würde, so würde er ein Zweites
begehren. Und wenn ihm ein Zweites gehören würde, so würde er ein Drittes
begehren. Und nichts kann die Bauchhöhle des Sohn Adam füllen außer
der Erde. Und Allah wendet Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue
Ihm zuwendet.““
[Ende des Zitates aus „Asraru Tartibi al-Qur’ani“, S. 23]

3. – Al-Bazzar überlieferte (4433) von ibn
Buraydah, er überlieferte von seinem Vater, möge Allah zufrieden mit ihm
sein, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, im Gebet rezitieren: „Wenn dem Sohn Adams ein Tal aus Gold
gehören würde, so würde er dazu ein Zweites begehren. Und wenn ihm ein
Zweites gegeben würde, so würde er ein Drittes dazu begehren. Und Allah wendet
Sich demjenigen mit Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet.““
Al-Bazzar sagte im Anschluss dazu: „Und dieses gehört zu dem, was
rezitiert und dann abrogiert wurde.“
Schaikh al-Albani hat seine Überlieferungskette in „As-sahihah“ (2911) als
gut eingestuft.

4. – Abu Ya’la überlieferte (4460) von ‘Aischa,
dass sie bezüglich dieses Verses sagte: „Wir waren der Ansicht, dass es zu dem
Abrogiereten des Korans gehört.“
Und al-Mulla ‘Aliy al-Qari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Durch die Überlieferung wurde bestätigt,
dass dieses ein Teil des Korans war, dessen Schrift dann abrogiert wurde.“
[Ende des Zitates aus „Marqatu al-Mafatih“ (15/181)]

Dieses ist das, was nicht nur einer von den
Gelehrten erwähnt hat, daher siehe dazu:
„Al-Nasikh wa Al-Mansukh“ von Ibn Hazm (S. 9), sowie „Al-Nasikh wa Al-Mansukh“
von al-Muqri (S. 21), „Basair Dhawa At-Tamyiz“ von Al-Fayruzabadi (S. 84),
„At-Tamhid“ von Ibn Abd Al-Barr (4/274), „Nawasikhu al-Qur’ani“ von Ibn al-Jauzi
(1/98), „Talkhisu An-Nasikhi wa Al-Mansukhi“ von al-Karami (S. 5), „Manahilu al-Arafani“
von Az-Zarqani (2/215).

Was die Aussagen von ibn ‘Abbas und Anas angeht:

„Ich weiß nicht, ob er zum Koran gehört
oder nicht“, so ist das von ihnen beiden Beabsichtigte, dass sie nicht wissen,
ob dieses zum rezitierten Koran gehört hat, was später dann abrogiert
wurde; oder ob es zu denjenigen Dingen gehört, welche Allah seinem
Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, offenbart hat, und nicht zum Koran
gehört.

Dieses, da sie beide, möge Allah zufrieden
mit ihnen sein, zur Zeit der Herabsendung des Korans jung (klein) waren.

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
verstarb, und ibn ‘Abbaswar zu der Zeit
dreizehn (es wurde gesagt: fünfzehn) Jahre jung.

Siehe dazu „At-tahzib“ (5/244). Der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, verstarb, und Anas war zwanzig Jahre jung,
wie er über sich selbst sagte, wie es bei al-Bukhari (5166) und Muslim (2029)
überliefert wurde.

Von Imam Ahmad (20608) wurde überlieferte von ibn
‘Abbas, dass er sagte:

„Ein Mann kam zu ‘Umar, um ihn nach Almosen zu
fragen. So schaute er (‘Umar) einmal auf seinen Kopf und das andere Mal auf
seine Füße, ob er an ihm etwas von Armut erkennen würde. ‘Umar sagte
daraufhin zu ihm: „Wie groß ist dein Vermögen?“ – Er sagte: „Vierzig
Kamele.“ – Ibn ‘Abbas sagte: „So sagte ich: „Allah und Sein Gesandter sprachen
die Wahrheit, wenn dem Sohn Adams zwei Täler von Gold gehören würden,
so würde er ein Drittes begehren. Und nichts kann die Bauchhöhle des Sohn
Adams füllen außer der Erde. Und Allah wendet Sich demjenigen mit
Vergebung zu, welcher sich in Reue Ihm zuwendet.““

Darauf sagte ‘Umar: „Was ist das?“ – So sagte
ich: „So hat es mir Ubayy vorrezitiert.“ – Er sagte: „Komm mit zu ihm.“ – Er
sagte: „So kam er zu Ubayy und sagte: „Was sagt dieser?“ – Ubayy sagte: „So hat
es mir der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, vorrezitiert.““
Schaikh al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Diese Überlieferungskette ist authentisch und zwar nach den Bedingungen
von Muslim. Und dieses ist die zweite Überlieferung, welche darauf
hinweist, dass seine Aussage (Wenn dem Sohn Adams…) zum rezitierten Koran gehörte
und dann erhoben (abrogiert) wurde.“
[Ende des Zitates aus „As-sahihatu“ (6/408)]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle

Islam Q&A

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