Ich habe vor kurzer Zeit den Islam angenommen und dies ohne das Wissen meiner Eltern. Falls Sie das erfahren, so würden sie sehr wütend werden und sie würden mir ihre Unterstützung für mein Studium untersagen. Aus diesem Grund habe ich versucht diese Angelegenheit geheim zu halten. Am dritten Tag vom Monat Ramadan musste ich an einer Veranstaltung an der Uni teilnehmen. Als ich dort ankam, fand ich heraus, dass ein Abendessen vorbereitet wurde und dies eineinhalb Stunden vor dem Abendgebet (vor dem Fastenbrechen). Das Problem war es nicht, dass ich nicht mit ihnen (meinen Kommilitonen) esse, sondern vielmehr, dass meine Eltern ebenfalls anwesend waren, ohne dass ich vorher darüber Bescheid wusste. Ich habe sehr gründlich über die Sache nachgedacht und bekam Angst, dass meine Eltern herausfinden würden, dass ich Muslima geworden bin, besonders nach nachdem sie bereits bemerkt haben, dass ich mich in letzter Zeit für den Islam interessiere. Sie haben ebenfalls bemerkt, dass ich es in den letzten drei Tagen gemieden habe mit ihnen zu speisen. Falls sie bemerkt hätten, dass ich an diesen Abend nicht mit Ihnen zusammen esse, dann hätten sie zweifelsohne heraus gefunden, dass ich den Islam angenommen habe. Und wenn das geschieht, so hätte es fatale Folgen für mich. Aus diesem Grund habe ich entschieden das Fasten an diesem Tag zu unterbrechen. Ich habe das Fasten gebrochen und bat Allah um Verzeihung und Befreiung dafür.
Die Frage: Muss ich diesen Tag nachfasten oder gibt es hierfür eine Sühne?
Sie hat vor kurzer Zeit heimlich den Islam angenommen, und da sie fürchtete, dass ihre Familie ihr deswegen einen Schaden zufügen würde, hat sie ihr Fasten im Ramadan an einem Tag gebrochen. Muss sie diesen Tag nachholen?
Question: 188856
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Wir bitten Allah, erhaben sei Er, dir einen gewaltigen Lohn zu geben und dir Seine Gaben, die innerlichen und äußerlichen, im vollen Ausmaße zu schenken, und wir bitten Ihn, dass Er dich mit nützlichen Wissen sowie der Verrichtung guter Taten versorgt. Wir beglückwünschen dich zur Gabe des Islam, welche dir Allah als Gunst erwiesen hat. Wir gratulieren dir zu deiner Liebe dem Islam gegenüber sowie deinem Vorhaben die Gebote des Islams so zu befolgen, wie Allah es vorgeschrieben hat.
Solange du schwerwiegende Folgen befürchtest, falls du deine Annahme des Islams bekannt gibst und öffentlich zeigst, so bist du nicht dazu verpflichtet deinen Islam vor den Eltern zu zeigen oder bekanntzugeben. Allah akzeptiert den Islam Seines Dieners, selbst wenn dieser es nicht öffentlich zeigen kann, weil er dazu nicht in der Lage ist. Solange die Person, durch die Aussprache des Glaubensbekenntnisses, Muslim geworden ist, so obliegt es ihr sich an die Vorschriften des Islam zu halten, soweit es ihr möglich ist, ohne sich dadurch in eine schwierige Lage zu bringen, durch welche sie an der weiteren Praktizierung des Islam gehindert werden würde.
Im Koran erwähnte Allah, erhaben sei Er, dass ein Gläubiger (Mu'min) aus Pharaos Familie seinen Glauben vor dem Pharao und seinen Gefolgsleuten verheimlicht hat. Allah, der Erhabene, sagte: „Und es sagte ein gläubiger Mann von den Leuten Pharaos, der seinen Glauben geheim hielt…“ [Surah Ghafir: 40:28]
Einige Sahaba (Prophetengefährten) nahmen den Islam in den ersten Tagen der Botschaft des Islam an, als die Muslime noch in einer schwachen Lage in Mekka waren. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wies sie daraufhin ihren Islam zu verbergen, und dies aus Furcht vor schwerwiegenden Heimsuchungen für sie (seitens der Mekkaner). Einer dieser glorreichen Menschen war Abu Dharr al-Ghifaari, möge Allah mit ihm zufrieden sein.Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „O Abu Dharr, verberge diese Sache (deinen Islam) und kehre zu deinem Land zurück. Wenn dich dann die Kunde über unser Erscheinen erreicht, so wende dich uns zu.“ [Überliefert von al-Bukhari, 3328]
Soweit du dein Fasten an dem Tag gebrochen hast, da deine Eltern anwesend waren, wie du es erwähntest, und du fatale Konsequenzen befürchtet hast, falls du dein Fasten fortsetzt, so bist du diesbezüglich entschuldigt. Dir obliegt es nun, dass du diesen Tag zu einem Zeitpunkt nachfastest, wann auch immer du in der Lage dazu bist und deswegen keinen schwerwiegenden Schaden zu befürchten hast. Zu einer Sühne (Kaffarah) bist du nicht verpflichtet.
Wir bitten Allah dir in dem Erfolg zu geben, womit Er zufrieden ist.
Für mehr Informationen siehe die Antwort zur Frage Nr. 165426
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A