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Sie sah das Menstruationsblut nach dem Fastenbrechen, jedoch zweifelt sie, ob das Blut vor oder nach dem Fastenbrechen ausgeflossen ist.

Question: 191684

An einem Tag im Ramadan, nach dem Fastenbrechen, sah ich Menstruationsblut, jedoch weiß ich nicht, ob die Menstruation vor oder nach dem Fastenbrechen begonnen hat. Muss ich nun diesen Tag nachfasten oder was soll ich tun?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Zu den Grundlagen der islamischen Rechtswissenschaft (Al-Qawa'id Al-Fiqhiya), welche die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- erwähnten, gehört, dass die Grundlage jedes Geschehnisses nach der nächsten Zeit geschätzt wird.

Diese Regel bedeutet, dass, wenn irgendwas geschieht, und es möglich ist, dass die Zeit dieses Geschehnisses nah oder fern sein kann, und es nichts gibt, was eines der beiden Möglichkeiten stärkt, so ist die anerkannte Zeit die Zeit, welche von beiden dem Geschehnis am nächsten ist. Denn diese Zeit ist es, in der wir mit Gewissheit sagen können, dass es in ihr geschehen ist, und über die andere sind wir unsicher.

Und zu den Zweigen dieser Regel gehört, beispielsweise, wenn man Sperma auf seiner Kleidung sieht und weiß, dass es von einem feuchten Traum (Pollution) gekommen ist, aber sich nicht erinnert einen feuchten Traum gehabt zu haben, dann führt man dies auf den letzten Schlaf zurück, den man geschlafen hat und wiederholt die Gebete, die man nach diesem Schlaf gebetet hat.

Diese Regel überlieferte Az-Zarkaschi in seinem Buch „Al-Manthur fi Al-Qaw'id“ und As-Suyuti in seinem Buch „Al-Aschbahu wan Nadha'ir“. Beide erwähnten Zweige davon, die man in beiden Quellen, für den Nutzen, nachschlagen kann.

Wenn nun die Frau das Menstruationsblut sieht, und nicht die Zeit kennt, in der es ausgeflossen ist, ob es vor oder nach Sonnenuntergang passiert ist, so wird unter diesem Umstand für die Zeit des Ausflusses des Blutes die nächste der beiden Zeiten erwägt. Und die nächste Zeit in deiner Angelegenheit ist, dass das Blut nach Sonnenuntergang ausgeflossen ist.

In der „Enzyklopädie für Rechtswissenschaften“ (194/26) steht:

„Zu dieser Art gehört, was von einigen Rechtsgelehrten (Fuqaha') überliefert wurde, und zwar, dass die Frau, die das Menstruationsblut sieht und nicht weiß, wann es geschehen ist, dann ist ihr Urteil dasselbe, wie das desjenigen, der Sperma auf seiner Kleidung sieht und nicht weiß wann es geschehen ist. Das bedeutet, dass sie sich waschen (Ghusl; Ganzkörperwaschung) und das Gebet nach dem letzten Schlaf nachholen muss. Und dies ist von allen Meinungen die, welche am unkompliziertesten und klarsten ist.“

Schaikh Muhammad Ibn Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schanqiti -möge Allah ihn beschützen- wurde über eine Frau gefragt, die etwas Menstruationsblut nach dem Abendgebet sah, aber nicht weiß, ob dies vor oder nach Sonnenuntergang geschehen ist. Was ist nun das Urteil bezüglich ihres Gebets und ihr Fasten?

Er antwortete:

„Wenn sie das Blut gesehen hat und es für sie wahrscheinlich ist, dass es vor dem Sonnenuntergang geschehen ist, dann herrscht keine Unklarheit darin, dass das Fasten dieses Tages ungültig ist und sie es nachholen muss.

Wenn sie es aber als wahrscheinlich erachtet, dass das Blut frisch und erst nach dem Abendgebet ausgeflossen ist, dann herrscht auch (hier) keine Unklarheit über die Gültigkeit ihres Fastens und dass sie das Abendgebet beten muss, wenn sie rein geworden ist, indem sie es nachholt und betet.

Und wenn sie schwankt und zweifelt, so besagt die Regel bei den Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein-, dass es auf das nächste Geschehnis zurückgeführt wird. Somit ist die Grundlage, dass das Fasten gültig ist, bis ein Beweis darlegt, dass es ungültig ist. Die Grundlage aber ist, dass sie einen gesamten Tag gefastet hat und ihre Schuld frei ist, bis wir uns über die Existenz dieses Einflusses vergewissern können, und demnach wird das Fasten als gültig erachtet. Und was das Blut angeht, so hat es keinen Einfluss auf diesen Tag, doch die Angelegenheit bleibt gegensätzlich, da, wenn du sagst, dass ihr Fasten gültig sei, sie das Abendgebet nachholen muss. Und wenn du sagst, dass ihr Fasten nicht gültig sei, muss sie das Abendgebet nicht nachholen. Wenn nun die Zeit des Fastens vergangen ist (man also bis zum Iftar gefastet hat), dann muss sie das Abendgebet nachholen, da der Eintritt der Zeit, in Bezug auf die Menstruierende, die Schuld verpflichtet und das Ende der Zeit wird nicht gezählt, so wie es die Rechtsgelehrten der Hanafiten und einige Gefährten Imam Ahmads sagten.“

Aus „Scharh Zad Al-Mustaqni'“ von Schaikh Asch-Schanqiti.

Kurz gesagt: Dein Fasten ist gültig, solange du nicht davon überzeugt bist, dass das Blut vor Sonnenuntergang ausgeflossen ist.

Und Allah weiß es am besten.

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