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280528/01/2002

Die islamische Beurteilung des Gebetsrufes (Adhaan) und des Aufrufs der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) ohne Reinheitszustand (Tahaarah)

Frage: 20411

Sind der Gebetsruf (Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah), ohne vorher die Gebetswaschung (Wudhuu) durchgeführt zu haben, gültig?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Der Gebetsruf
(Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) sind ohne
rituellen Reinheitszustand (Tahaarah) gültig. Es ist aber besser, wenn sich der
Gebetsrufer (Muadhdhinn) und der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet (Muqiim)
im Reinheitszustand befinden.

Auch das Gebet
selbst ist (für die betende Gemeinschaft) gültig, selbst wenn der Gebetsrufer
und der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet sich nicht im Reinheitszustand
befanden.

Sollten die
beiden aber das Gebet ohne Reinheitszustand (Tahaarah) beten, so müssen beide
dieses (nach Vollziehen der Gebetswaschung) wiederholen, ganz so, wie dies
andere außer ihnen auch tun müssten (wenn sie ohne Reinheitszustand
beten). Wa-llahu-l Muwaffiq (und Allah ist der, der Erfolg ermöglicht).

Quelle

Majmuu‘ wa Maqaalaat mutanawi’ah li Samaahati-Shaykh Ibn Baas (10/338)

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