Sind der Gebetsruf (Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah), ohne vorher die Gebetswaschung (Wudhuu) durchgeführt zu haben, gültig?
Der Gebetsruf(Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) sind ohnerituellen Reinheitszustand (Tahaarah) gültig. Es ist aber besser, wenn sich derGebetsrufer (Muadhdhinn) und der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet (Muqiim)im Reinheitszustand befinden.
Auch das Gebetselbst ist (für die betende Gemeinschaft) gültig, selbst wenn der Gebetsruferund der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet sich nicht im Reinheitszustandbefanden.
Sollten diebeiden aber das Gebet ohne Reinheitszustand (Tahaarah) beten, so müssen beidedieses (nach Vollziehen der Gebetswaschung) wiederholen, ganz so, wie diesandere außer ihnen auch tun müssten (wenn sie ohne Reinheitszustandbeten). Wa-llahu-l Muwaffiq (und Allah ist der, der Erfolg ermöglicht).