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Sich zu beeilen, Mina zu verlassen

Question: 205161

Ich habe gehört, dass das Bewerfen der Jamarat am 13. Dhul Hijjah freiwillig und nicht obligatorisch ist, wir Mekka verlassen können, nachdem wir sie am 12. beworfen haben, und in Mina nicht an allen Taschriq-Tagen bleiben sollen. Ist das richtig?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Es ist dem Pilger erlaubt am zweiten Tag des Bewerfens der Steine frühzeitig zu gehen, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; (das gilt) für den, der gottesfürchtig ist.“ [Al-Baqarah:203] Die Bedingung dafür, dass es bei der Mehrheit, unter den Malikiten, Schafi'iten und Hanbaliten, erlaubt ist, dass der Pilger Mina verlässt, nachdem er die Jamarat vor Sonnenuntergang beworfen hat. Dadurch. Entfällt bei ihm das Bewerfen am dritten Tag der Taschriq-Tage. Wenn er Mina aber nicht verlässt, bis die Sonne untergegangen ist, dann muss er in Mina übernachten und am dritten Tag die Jamarat bewerfen. Es wurde von 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- authentisch überliefert, dass er sagte: „Wer sich in Mina aufhält und die Sonne bereits untergegangen ist, der soll nicht gehen, bis er die Jamarat am nächsten Tag beworfen hat.“

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Die Zeitspanne, in der der Pilger in Mina, nach dem Tag des Opferfestes, bleiben muss, beträgt zwei Tage. Diese sind der 11. und 12. Dhul Hijjah. Was den 13. Dhul Hijjah betrifft, so muss man an diesem Tag nicht in Mina bleiben und man muss auch an diesem Tag nicht die Jamarat bewerfen. Vielmehr ist dies dann bloß erwünscht. Es sei denn die Sonne geht am 12. Dhul Hijjah unter, während man sich noch in Mina aufhält. Dann muss man die Nacht des 13. dort verbringen und die drei Jamarat bewerfen, nachdem die Sonne den Mittagskreis überquert hat.

Was die Bedeutung des Verses betrifft, so ist das mit gemeint: Wer sich jedoch beeilt Mina zu verlassen, nachdem er dort zwei Nächte, nach dem Tag des Opferfestes, verbracht hat und nachdem er die drei Jamarat, am 11. und 12., beworfen hat, so trifft ihn keine Sünde und er muss kein Opfertier darbringen, denn er hat seine Pflicht ausgeführt. Und wer sich in Mina verspätet, die 13. Nacht dort verbringt und am 13. Tag die drei Jamarat bewirft, so trifft diesem ebenfalls keine Sünde. Denn an dieser Nacht in Mina zu übernachten und am Tag darauf dann die Jamarat zu bewerfen ist besser und wird größer belohnt, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies tat. Daraufhin hat Allah -gepriesen und erhaben ist Er- diesen Vers abgeschlossen, indem Er zur Gottesfurcht und zum Glauben an dem jüngsten Tag, und was darin an Abrechnung und Vergeltung vorzufinden ist, anspornte, damit dies jemanden, der daran denkt, dazu bringt noch mehr gute Taten zu vollbringen und sich von verwerflichen Dingen fernzuhalten, in der Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit und aus Angst vor Seiner Strafe.“

Schaikh 'Abdurrazzaq 'Afifi, Schaikh 'Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh 'Abdullah Ibn Mani'.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta” (11/266, 267).

Und Allah weiß es am besten.

Source

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