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Das Nachholen vom Pflichtfasten während der Taschriq-Tage ist nicht gültig

Question: 21049

Aus Unwissen entschloss ich mich die Taschriq-Tage für das Nachholen der Fastentage vom Ramadan zu nutzen. Zählt der zweite von den drei Taschriq-Tagen, an dem ich zu fasten begann, oder soll ich die zehn, (aufgrund von Menstruation oder Krankheit), versäumten Tage nach den Taschriq-Tagen zu rechnen beginnen?

Answer

Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.

Die Taschriq-Tage sind die drei dem Opferfesttag (ˈId Al-Adha) folgenden Tage, nämlich der elfte, zwölfte und dreizehnte Tag des Monats Dhul-Hijja. Es ist verboten diese Tage zu fasten.

Dieses, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Die Taschriq-Tage sind Tage des Essens und Trinkens.“ Überliefert von Muslim (1141) im Hadith von Nubayscha Al-Hudhali.

Und ebenso wegen seiner Aussage: „Gewiss sind der Tag von ˈArafa, der Tag des Schächtens und die Taschriq-Tage unsere Festtage, für uns, die Angehörigen des Islam, und es sind Tage des Essens und Trinkens.“ Überliefert von An-Nasaai (3004), At-Tirmidhi (773) und Abu Dawud (2419) als Überlieferung von ˈUqba Ibn ˈAmir. Al-Albani hat ihn in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (Sahih) eingestuft.

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat es niemandem erlaubt diese Tage zu fasten, ausser demjenigen, der die Hajj in der Tamatuˈ oder Qiran Art vollzieht und kein Opfertier auftreiben kann. Al-Bukhary (1998) überliefert von ˈAischa und Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass sie sagten: „Es wurde niemanden erlaubt, während der Taschriq-Tage zu fasten, außer einem, der kein Opfertier (Hady) fand.“
Aus diesem Grund verbietet die Mehrheit der Gelehrten dass Fasten dieser Tage, sei es freiwillig, als Pflichtfasten, oder als Fasten für das Gelübde (Nadhr). Sie sind der Ansicht, dass das Fasten während dieser Tage ungültig ist.

Das Vorzuziehende ist das, was die Mehrheit der Gelehrten vertritt. Dabei gibt es für niemanden eine Ausnahme, außer für den Pilger, der kein Opfertier findet.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Und genauso ist es mit dem Opferfesttag und den Taschriq-Tagen. Sie werden nicht gefastet, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dieses verboten hat. Lediglich bezüglich des Fastens der Taschriq-Tage wurde etwas überliefert, was auf die Erlaubnis hinweist, dass man sie an Stelle des Schächten eines Opfertiers fastet, wenn man die Hajj in der Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier auftreiben kann. Was das freiwillige Fasten oder das Fasten dieser Tage aus anderen Gründen anbelangt, so ist es wie beim Festtag nicht erlaubt.“

[Zitat aus „Fatawa Ramadan“ zusammengestellt von Aschraf ˈAbdulmaqsud, S. 716]

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Somit ist es demjenigen, der die Hajj in Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier findet erlaubt diese drei Tage zu fasten, um die Hajj-Saison nicht zu verpassen. Dieses ausgenommen, ist jedes andere Fasten nicht erlaubt, selbst einem nicht, der zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten hat (als Sühne). Er soll am Festtag und an drei Tagen danach nicht fasten. Danach erst wird er sein Fasten fortsetzen.“
[Zitat aus „Fatawa Ramadan“ S.727]

Daher ist das, was du an Fasten vom Ramadan während dieser Tage nachgefastet hast ungültig, und du bist dazu verpflichtet es zu wiederholen.
Für das Nachholen von Fastentagen vom Ramadan wird nicht vorausgesetzt, dass sie aufeinander folgen. Du kannst sie aufeinanderfolgend oder einzeln nachholen.

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Und Allah weiß es am besten.

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