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Das Urteil über das Verrichten der Abschieds-Tawaf für den Unfähigen und der Menstruierenden

Frage: 21645

Müssen die Menstruierende, die Wöchnerin, der Unfähige und der Kranke die Abschieds-Tawaf verrichten?

Lob sei Allah, und Frieden und Segen sei auf dem Gesandten Allahs und seiner Familie.

Sowohl die Menstruierende als auch die Wöchnerin müssen die Abschieds-Tawaf nicht verrichten. Was den Unfähigen angeht, so soll er die Tawaf vollziehen und dabei getragen werden, und genauso verhält es sich mit dem Kranken. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Keiner von euch darf gehen, bis seine letzte Verpflichtung der Tawaf um das Haus ist (bevor er Mekka verlässt).“

Und von Ibn 'Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- wird in den beiden Sahih-Werken überliefert, dass er sagte:

„Den Menschen wurde befohlen, dass ihre letzte Verpflichtung der Tawaf um das Haus ist (bevor sie Mekka verlassen), mit Ausnahme der Frau, die ihre Periode hat, so wurde es ihr erleichtert.“ Und einem anderem Hadith steht der Beweis, dass die Wöchnerin, genauso wie die Menstruierende, keinen Abschieds-Tawaf vollziehen muss.

Quelle

Aus „Fatawa Al-Lajna“ (307/11)

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