Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Hier in dieser Frage sind zwei Angelegenheiten enthalten:
1. Der Geschlechtsverkehr des Fastenden
2. Die Regeln desjenigen, der Geschlechtsverkehr hatte und sich nicht anschließend gewaschen hat
Erstens:
Im Bezug auf den Fastenden, der mit seiner Frau tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hat, gibt es zwei Fälle:
1. Er ist davon überzeugt, dass der Geschlechtsverkehr ohne Ejakulation tagsüber im Ramadan nicht verboten ist. Somit hat er Geschlechtsverkehr und ist über das Urteil unwissend.
2. Er weiß, dass der Geschlechtsverkehr verboten ist, aber von der Strafe hat er kein Wissen.
Was den ersten Fall betrifft, so sagte der ehrenwerte Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-:
„Die richtige Ansicht ist, dass derjenige, der im Weihezustand etwas tut, was das Fasten bricht oder verboten ist, oder im Gebet etwas, was es ungültig macht, und dies nicht wusste, so lastet nichts auf ihnen, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ [Al-Baqara:286] Und Allah sagte: „Ich habe es bereits getan.“
Wenn dieser Mann, der sich seiner Frau tagsüber im Ramadan genähert hat, über das Urteil kein Wissen und geglaubt hat, dass der Geschlechtsverkehr erst verboten ist, wenn man ejakuliert, so lastet nichts auf ihm.
Was den zweiten Fall betrifft, so muss er die Sühne die begleichen, wenn er weiß, dass der Geschlechtsverkehr verboten ist, er aber nicht weiß, dass er dafür eine Sühne begleichen muss. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen der Unwissenheit über das Urteil und der Unwissenheit über die Strafe. Denn die Unwissenheit über die Strafe entschuldigt die Person nicht, während die Unwissenheit über das Urteil sie entschuldigt.
Deshalb sagten die Gelehrten, dass wenn Jemand etwas Berauschendes trinkt und glaubt, dass es nicht berauscht oder glaubt, dass es nicht verboten wäre, so lastet nichts auf ihm. Doch wenn er weiß, dass es berauschend und verboten ist, aber nicht weiß, dass er dafür bestraft wird, so lastet auf ihm die Strafe und entfällt nicht. Darauf basierend sagen wird dem Fragenden: Solange du nicht weißt, dass der Geschlechtsverkehr ohne Ejakulation für dich verboten ist, lastet nichts auf dir und auf deiner Frau, wenn sie genauso wie du kein Wissen hatte.
Zweitens:
Was das Fasten angeht so hat der große unreine Zustand (Janaba) keinen Einfluss darauf, da das Fasten des Unreinen gültig ist. Jedoch ist es ein Problem für das Gebet, wenn man die Ganzkörperwaschung nicht vollzieht, da das Gebet ohne Ganzkörperwaschung (in so einem Fall) ungültig wird, da man weiterhin im unreinen Zustand ist. Und die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass diese Person alle Gebete nachholen muss, für die er sich nicht gewaschen hat. Wir wissen aber, dass dieser Mann sich waschen würde, wenn er Geschlechtsverkehr hat und ejakuliert.
Da man das Ausmaß der Lücken nicht kennt, sagen, dass du dich bemühen sollst und hole aus Vorsicht (die Gebete) nach. Doch wenn du davon nichts wusstest und es dir nicht in den Sinn käme, dass der Geschlechtsakt ohne Ejakulation die Ganzkörperwaschung nach sich zieht, so hoffen wir, dass nichts auf dir lastet. Gemeint ist, dass du nichts nachholen musst, jedoch musst du reuig zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung dafür bitten, dass du es vernachlässigt hast zu fragen.
Schaikh Ibn Uthaimin, Al-Liqa Asch-Schahri
Siehe die Antwort auf Frage Nr. 9446