Ich werde von Zwangseinflüsterungen (Zwangsvorstellungen) geplagt und nehme Nervenmedikamente ein. Deshalb konnte ich im Ramadan nicht fasten und der Arzt hat mir dies auch erlaubt. Den ersten Ramadan habe ich nicht nachgeholt, da ich der Prüfungen für mein Hochschulzertifikat unterlag. Ich weiß aber nicht, ob sich daraus ein anderes islamisches Urteil ergibt. Der zweite Ramadan trat ein, den ich normal fastete. Ich wollte danach den ersten Ramadan nach fasten, jedoch fiel mein Blutdruck sehr stark und ich fühlte mich erschöpft. Ich konnte ihn nicht nachholen, bis der dritte Ramadan eintrat, in dem ich nur fünf Tage fastete. Ich habe aufgrund dessen viel gelitten, denn mein Blutdruck erreichte 80/30 oder weniger und ich konnte nichtmal von meinem Bett aufstehen. Wegen diesen Fastentagen litt ich für ungefähr einem Monat oder mehr an Schwäche (oder: fühlte ich mich schlapp). Nun habe ich Angst, dass ich es nicht schaffe im nächsten Ramadan zu fasten. Ich habe weder Geld, um damit Arme zu speisen noch um vom Arzt behandelt zu werden oder den Grund für dieses Problem zu erkennen. Was ist das islamische Urteil, das aus meinem Fall erfolgt?
Sie hat im Ramadan, während des Fastens, ihr Fasten gebrochen, kann es aber weder nachholen noch Arme speisen
Question: 219539
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Die Imame waren sich darüber einig, dass derjenige, der an einigen Tagen vom Ramadan nicht fastet, diese Tage nachholen muss, noch bevor der nächste Ramadan eintrifft. Sie führen hier den Hadith als Beweis, den Al-Bukhary (1950) und Muslim (1146) überlieferten, in dem 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete: „Auf mir lastete das Fasten vom Ramadan, das ich erst im Scha'ban nachholen konnte, aufgrund der Stellung des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.“
[Aus „Fath Al-Bari“ (4/191)]
Und wenn man das Nachholen hinaufschiebt, bis der nächste Ramadan eintrifft, dann kann dieses Hinaufschieben nur entschuldigt oder unentschuldigt geschehen. Wer es entschuldigt hinaufschiebt, auf den lastet keine Schuld und er muss nur diese Tage nachholen. Wer es aber unentschuldigt hinaufschiebt, der begeht eine Sünde und muss sie (die Tage) auf jeden Fall nachholen.
Muss man aber nun mit dem Nachholen auch Arme speisen? Darüber waren sich die Gelehrten uneinig und die richtigere Ansicht ist, dass man keine Armen speisen muss. Siehe hier die Fatwa Nr. 26865.
Demzufolge musst du die Tage vom Ramadan der letzten Jahre nachholen, die du gebrochen hast, wenn du dazu imstande bist zu fasten. Und wenn du im Sommer nicht fasten kannst es aber im Winter geht, dann hole im Winter dein Fasten nach.
Und wenn du krankheitsbedingt nicht fasten kannst, und diese Krankheit beständig ist, so dass du in Zukunft nicht fasten kannst, entsprechend der Aussage eines vertrauenswürdigen Arztes, so musst du nicht fasten. Du musst aber für jeden Tag, an dem du (im Ramadan) nicht fastest einen Armen speisen. Und wenn du dazu nich imstande bist, dann entfällt der Loskauf (das Speisen) von dir und du musst nichts machen, denn Allah bürdet keiner Seele etwas auf, was sie nicht zu tun vermag.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A