Ich werde, durch den Willen Allahs, nach Großbritannien verreisen und dort für eine Woche bleiben. Die nächste Moschee ist 1,5 km von meinem Aufenthaltsort entfernt. Natürlich werde ich den Gebetsruf nicht hören, da der Gebetsruf, in den meisten Orten in Großbritannien, nicht laut ausgerufen wird. Mir wird es, bis zu einem Punkt, schwer fallen diese lange Entfernung komplett fünf Mal täglich, hin und zurück, zu laufen, damit ich in der Gemeinschaft beten kann (obwohl ich bei guter Gesundheit bin, bedarf es Mühe diese Strecke fünf Mal täglich zu durchqueren). Ich weiß, dass ich den Bus nehmen kann, aber dies täglich fünf Mal zu wiederholen, fordert Mühe. Ist es mir also erlaubt, für diese Zeit (eine Woche), in meinem Aufenthaltsort alleine zu beten? Ich habe gelesen, dass die Strecke, in der man den Gebetsruf nicht hören kann, ungefähr fünf Kilometer beträgt. Ich glaube aber, dass diese Strecke sehr lang ist, so dass vom Muslim verlangt wird diese zu laufen, damit er in der Moschee betet. Zusätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Gebetsruf in einer Strecke von diesem gesamten, sehr langen Abstand hören kann, auch wenn es sehr leise ist. Ich glaube, dass es einen Fehler in der Rechnung gibt. Ich hoffe, dass sie mir ihre Meinung über das Gebet in meinem Aufenthaltsort darlegen. Ist es erlaubt oder nicht?
Was ist die Strecke, die das Gebet in der Moschee verpflichtend macht?
Question: 21969
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
DieAntwort:
DiePflicht für den, der den Ruf mit gewohnter Stimme – ohne Lautsprecher –hört, ist, dass er zum Gemeinschaftsgebet zur Moschee kommen muss, in der gerufenwurde. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer den (Gebets)Rufhört und nicht kommt, der hat kein Gebet, außer durch einenEntschuldigungsgrund.“
Überliefertvon Ibn Maaja, Ad-Daaraqutni, Ibn Hibban und Al-Hakim mit einer authentischenÜberlieferungskette.
Ibn‘Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- wurde über denEntschuldigungsgrund befragt. Er sagte: „Angst oder Krankheit.“
Muslimüberlieferte in seinem „Sahih-Werk“ von Abu Huraira -möge Allah mit ihmzufrieden sein- dass ein blinder Mann fragte: „Oh Gesandter Allahs, ich habekeinen, der mich zum Gebet führt. Gibt es für mich eine Erleichterung, dass ichin meinem Haus beten kann?“ Daraufhin fragte ihn der Prophet -Allahs Segen undFrieden auf ihm-: „Hörst du den Ruf für das Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Erantworte: „Antworte diesem!“
Undim „Sahih-Werk“ von Muslim wird von Ibn Mas’ud -möge Allah mit ihmzufrieden sein- berichtet, dass er sagte: „Wer auch immer morgen Allah alsMuslim treffen will, der soll diese Gebete einhalten, wenn zu ihnen gerufenwird. Denn Allah hat eurem Propheten die Sunan der Rechtleitung vorgeschrieben,und diese gehören zu den Sunan der Rechtleitung. Und wenn ihr in eurenHäusern beten würdet, wie dieser Zurückgebliebene in seinem Haus betet,dann würdet ihr die Sunnah eures Propheten unterlassen. Und wenn ihr die Sunnaheures Propheten unterlasst, dann würdet ihr in die Irre gehen. Und wir habennur einen Heuchler, der für seine Heuchelei bekannt war, oder einen Krankengesehen, der davon zurückblieb. Und der Mann (der nicht dazu fähig ist)soll zum Gebet, zwischen zwei Männern, geführt werden, bis er in der Reiheaufgestellt wird.“
Inden zwei „Sahih-Werken“ wird vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-berichtet, dass er sagte: “Und ich hatte beinahe vorgehabt, den Gebetsruferanzuweisen, den zweiten Gebetsruf (Iqama) zu sprechen, alsdann einen anderenMann zu beauftragen, die Menschen beim Gebet zu leiten, und dann mit einerGruppe von Männern, die ein Bündel Brennholz bei sich haben, zu Leuten zugehen, die nicht am (Gemeinschafts) Gebet teilnehmen und ihre Häuser inBrand zu setzen.”
Undes gibt viele Ahadith über die Ehrung der Stellung des Gebets und den Anspornes in den Moscheen zu verrichten. Somit sind die Muslime verpflichtet es in denMoscheen einzuhalten, sich gegenseitig dazu anzuweisen und zu helfen. Was den angeht,der so weit von der Moschee entfernt ist, dass er den Ruf nur durch Lautsprecherhört, der muss nicht zur Moschee kommen und ihm, und jenen die mit ihmsind, steht es zu in einer eigenen Gemeinschaft zu beten, aufgrund deräußeren Bedeutung der erwähnten Ahadith. Wenn sie aber dieErschwernis auf sich nehmen und in der Gemeinschaft in den Moscheen anwesendsind, in denen sie den Ruf nur durch Lautsprecher hören, weil sie weitentfernt von ihnen sind, dann werden sie dafür gewaltiger belohnt, da der Prophet-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Menschen, die für das Gebet dengewaltigsten Lohn erhalten, sind die, deren Weg am entferntesten ist.“
Undes gibt viele Ahadith über den Vorzug in die Moschee zu gehen und den Ansporndazu. Und Allah verleiht den Erfolg.“
Aus„Majmuu‘ Fatawa Asch-Schaikh ibn Baz“, Band 12, S. 58-61, möge Allah ihmbarmherzig sein.
DieGelehrten sagten über die Regel des Hörens des Gebetsrufes:
Asch-Schafi’i,möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Wennder Rufer eine kräftige Stimme hat, man (selbst) hören kann (alsonicht taub ist), es leise ist und der Wind ruht – wenn aber der Rufer keinekräftige Stimme hat, man unachtsam ist und die Geräusche laut sind,dann hören nur wenige den Ruf.“
An-Nawawi,möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Das,was über das Hören des Rufes gilt, ist, dass der Gebetsrufer in Richtungder Stadt steht, die Geräusche leise sind, der Wind ruht und man (selbst)hören kann; dann ist man verpflichtet, wenn man ihn hört, und man istnicht verpflichtet, wenn man ihn nicht hört.“
Aus„Al-Majmuu‘ Scharh Al-Muhadhdhab“, Band 4, S. 353.
IbnQudaama sagte:
„Die(entfernteste) Stelle, in der man meistens den Ruf hört, ist, wenn derRufer eine kräftige Stimme hat, auf einer hohen Position steht, der Windruht, die Geräusche leise sind und der, der zuhört weder zerstreutnoch unaufmerksam ist.“
Aus„Al-Mughni“, Band 2, S. 107.
Source:
Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid