Ist es für jemanden gültig, der glaubt, dass das I'tikaf speziell nur in den drei Moscheen (in Mekka, Medina und Al-Quds) vollzogen werden kann, jedoch er will die Nacht der Bestimmung (Lailatul Qadr) suchen, hat Wünsche und glaubt, dass das Verweilen Nachts in der Moschee in den letzten zehn Nächten (vom Ramadan) eine Chance ist, um das, was er vom Höchsten, Starken, Überlegenen -der Gewaltige und Höchste- will, zu erreichen. Wobei zu sagen ist, dass er übel, niederträchtig, ungerecht und arbeitslos ist und darauf hofft, dass, wenn der edle Ort mit einer edlen Zeit, mit einem wahrhaftigem Bittgebet, übereinstimmt, sich sein Leben komplett verändern wird.
Das Verweilen in der Moschee bringt Lohn und einen Vorzug, auch wenn es kein I’tikaf ist
Question: 221766
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Erstens:
Wer ungerecht und arbeitslos ist, sollte sich zu aller erst bemühen zu Allah, mit einer wahrhaftigen Reue, zurückzukehren und seinen Zustand der Ungerechtigkeit und Sünde zu einem Zustand der Gerechtigkeit und Gehorsamkeit zu ändern.
Zweitens:
In den Fatawa Nr. 81134 und Nr. 49006 wurde bereits dargelegt, dass das I'tikaf in allen Moscheen gültig ist und sich nicht allein auf die drei Moscheen beschränkt.
Drittens:
Was die Antwort auf deine Frage angeht, so ist es, wenn man dem folgt, der sagt, dass das I'tikaf nur in den Moscheen gültig sei, kein Problem für ihn in der Moschee, in den letzten zehn Nächten, zu bleiben. Denn, auch wenn es seinem Glauben nach kein I'tikaf ist, dass er in der Moschee sitzt, um zu beten, Allahs zu gedenken, den Koran zu lesen und auf das Gebet zu warten, ist ein Vorzug für sich. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Wenn er nun (in der Moschee) betet, beten die Engel so lange für ihn, solange er sich im Gebet befindet: „Allahumma Salli 'alaihi Allahumma Irhamhu.“ (O Allah segne ihn, o Allah sei ihm barmherzig) Und ein jeder von euch befindet sich so lange im Gebet, solange er auf das nächste Gebet wartet.“
Überliefert von Al-Bukhary (648), von dem der Wortlaut ist, und Muslim (649).
Al-Baihaqi überlieferte in „Schu'ab Al-Iman“ (2943) von 'Amr Ibn Maimun Al-Audi, der sagte: „Die Gefährten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- berichteten uns, dass die Moscheen Allahs Häuser auf Erden sind, und dass es für Allah unvermeidlich ist Seinen Besucher zu ehren.“
Al-Albani stufte dies in „Silsila Al-Ahadith As-Sahiha“ als authentisch ein (1169).
Daraus entnimmt man auch, dass man sich der Anbetung Allahs -erhaben ist Er- widmet und alles unterlässt, was einen von den Dingen des Diesseits ablenkt.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Islam Q&A