Gibt es im Islam Situationen, in denen es erlaubt ist, eine Frau zu heiraten, aber in anderen Situationen nicht erlaubt ist, dieselbe Frau zu heiraten?
Frauen, mit denen die Ehe in einem Fall erlaubt ist und in anderen Fällen nicht erlaubt ist
Question: 22302
Praise be to Allah, and peace and blessings be upon the Messenger of Allah and his family.
Ja, das gibt es. Hier sind einige Beispiele, die dies verdeutlichen:
1. Es ist verboten, eine Frau zu heiraten, die sich in der Wartezeit ('Iddah) befindet, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat.“ [Al-Baqarah:235] Eine der Weisheiten dahinter ist, dass nicht sicher ist, ob sie schwanger ist, was dazu führt, dass sich Flüssigkeiten und Abstammungen vermischen können.
2. Es ist verboten, eine Frau zu heiraten, von der man weiß, dass sie Unzucht begangen hat, bis sie bereut und ihre Wartezeit ('Iddah) abgeschlossen hat, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.“ [An-Nur:3].
3. Es ist einem Mann verboten, eine Frau zu heiraten, die er dreimal geschieden hat, bis sie von einem anderen Mann in einer gültigen Ehe geheiratet wurde und mit dem sie diese vollzogen hat. Allah -erhaben ist Er- sagte: "Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt) …“, bis: „Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat.“ [Al-Baqarah:229].
4. Es ist verboten, eine Frau zu heiraten, die sich im Ihram-Zustand (Weihezustand für Hajj oder 'Umrah) befindet, bis sie den Ihram-Zustand aufgelöst hat.
5. Es ist verboten zwei Schwestern gemeinsam zu heiraten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und (verboten ist es euch), dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt.“ [An-Nisa:23]. Ebenso ist es verboten, eine Frau und ihre Tante mütterlicherseits gemeinsam zu heiraten, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Heiratet nicht eine Frau und ihre Tante väterlicher- und mütterlicherseits gemeinsam.“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erklärte die Weisheit dahinter, indem er sagte: „Indem ihr das tut, würdet ihr die Bande eurer Verwandtschaft abschneiden.“ Dies liegt daran, aufgrund der Schäden, die durch die Eifersucht entstehen können. Wenn die eine mit der anderen verwandt ist, werden sie ihre Verwandtschaftsbande trennen. Wenn aber eine Frau geschieden wird und ihre Wartezeit endet, werden ihre Schwester, Tante väterlicher- und mütterlicherseits für sie erlaubt, da das Verbot entfällt.
6. Es ist nicht erlaubt, mit mehr als vier Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier.“ [An-Nisa:4]. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl denen, die mehr als vier Frauen hatten, sich von dem Überschuss zu trennen, als sie den Islam annahmen.
Und Allah weiß es am besten.
Source:
Al-Mulakhas Al-Fiqhi“, vom ehrenwerten Schaikh Salih Ibn Fauzan Al-Fauzan (2/271)